Green IT – Nachhaltige und faire Beschaffung im Elektronikbereich
Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Judith Greif, Anna Hanusch, Dominik Krause, Julia Post, Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Nikolaus Gradl, Anne Hübner, Lars Mentrup, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Felix Sproll, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) vom 5.9.2022
Antwort IT-Referentin Dr. Laura Dornheim:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. In Ihrem Antrag bitten Sie das IT-Referat in Kooperation mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), die Beschaffung von elektronischen Geräten für die Stadtverwaltung so konsequent wie möglich auf Nachhaltigkeit und faire Standards auszurichten. Das IT-Referat kann hier mit geeigneten Pilotprojekten beginnen, die sich dann auf die gesamte Stadtverwaltung skalieren lassen. Eine Mitgliedschaft bei Electronics Watch soll geprüft werden.
Die Hardwarebeschaffung, Hardwareentsorgung und Ausschreibungen
betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 5.9.2022 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Das Antwortschreiben wurde vom IT-Referat in Kooperation mit dem RKU erstellt. Da einige Angaben in einem engen Sachzusammenhang mit IT-Vergaben stehen, wurde hierfür ein zusätzliches nichtöffentliches Antwortschreiben erstellt. Dieses ist vertraulich und geht Ihnen gesondert zu.
Aus der Begründung des Antrags wird ersichtlich, dass der Stadtrat im IT-Bereich einen Nachholbedarf bei Nutzungsdauer, Stromverbrauch, Ressourcenverbrauch bei der Herstellung, Reparierbarkeit, Möglichkeit der Weiterverwertung oder Recycling von Hardware sieht. Es werden der Bereich IKT Produkte und hier konkret die Geräte für die Arbeitsplatzausstattung genannt, da diese in großen Stückzahlen in der Stadtverwaltung zum Einsatz kommen: PCs, Laptops, Bildschirme, Drucker, Smartphones und Tablets.
Im Folgenden werden Hintergründe erläutert, bisherige Standards genannt, aktuelle Umsetzungen dargestellt und geplante Entwicklungsschritte skizziert, um den IT-Bereich sukzessive hin zu einer umfänglichen Green IT weiterzuentwickeln.Bei der LHM werden derzeit schon umfangreiche Standards im oben genannten Sinn verfolgt und so konsequent wie möglich auf Nachhaltigkeit und faire Standards geachtet.
Die Themen Nutzungsdauer, vorhandene Qualitätssiegel, Reparaturfähigkeit und Entsorgung sind bereits im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit als etablierte Standardprozesse umgesetzt. Genauere Daten sind aufgrund des Sachzusammenhangs zu IT-Vergaben dem nichtöffentlichen Antwortschreiben zu entnehmen.
Grundsätzlich ist das IT-Referat neben umfangreichen ökologischen Kriterien im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit gut aufgestellt. Mit der Forderung des TCO-Siegels bzw. der Erfüllung der Kriterien von diesem, sind bereits umfangreiche soziale Standards in der Produktion abgedeckt (Kriterien zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer*innen in der gesamten Lieferkette, von der Rohstoffbeschaffung bis zur Endmontage). Bei Beschaffungen werden auch die ILO-Kernarbeitsnormen (Sozialstandards, die im Rahmen der Welthandelsordnung menschenwürdige Arbeitsbedingungen und hinreichenden Arbeitsschutz gewährleisten sollen) angewendet und fließen auch bei der Gestaltung von Rahmenvereinbarungen mit ein.
Darüber hinaus erfolgen aktuell – u.a. initialisiert durch den vorliegenden Stadtratsantrag zu Green IT- Abstimmungen mit dem Geschäftsbereich Wiederverwendung im Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) zur Wiederverwendungs- bzw. Verwertungsmöglichkeit durch den Arbeitsbereich Halle 2 im AWM. Dort gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, IKT-Hardware und Elektroschrott (Kabel, Stecker, Kopfhörer, usw.) abzugeben und der Wiederverwendung zuzuführen.
Sensibilisiert durch das Thema Green IT wurde darauf geachtet, die im Antrag genannten Themenblöcke Weiterverwendung und Wiederverwertbarkeit in den kommenden Ausschreibungen bereits zu integrieren oder zur Klärung mit der Vergabestelle und der Rechtsabteilung weiterzugeben.
Das IT-Referat bzw. it@M war bereits im Jahr 2017 Mitglied bei Electronics Watch. Aus vergaberechtlicher, vergabevertraglicher und auch aus juristischer Sicht sind die Vertragsbedingungen bei einer Mitgliedschaft von Electronics Watch kritisch zu sehen. Dies betrifft beispielsweise die Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder ein fehlendes Vetorecht bei der Veröffentlichung von Monitoring-Berichten. Aus den vorgenannten Gründen wurde seitens des IT-Referats entschieden, die Mitgliedschaft nicht zu verlängern.Aus der Erfahrung mit Electronics Watch hat sich gezeigt, dass vor einer Zusammenarbeit mit Initiativen oder auch NGOs jeweils im Einzelfall die Vertragsbedingungen eingehend geprüft werden müssen.
Das Thema Green IT, faire Standards und Ressourcenverbrauch nimmt beim IT-Referat und it@M einen zentralen Aspekt ein, so dass wir auch weiterhin großes Interesse daran haben, diese Themen in unseren Prozessabläufen kontinuierlich zu verbessern oder neue Prozesse zu generieren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.