Keine Polemik gegen Grünflächen – LHM prüft Paketposthalle als Standort zur Unterbringung von Geflüchteten und Erdbebenopfern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 16.2.2023
AntwortSozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München prüft, ob sich die Paketposthalle interimsweise zur Unterbringung von Geflüchteten und Erdbebenopfern eignet und diesbezüglich in Verhandlungen mit dem Investor einsteigt.
Die Suche nach geeigneten Standorten für Unterkünfte zur Unterbringung Geflüchteter ist Aufgabe der Verwaltung. Erst wenn ein Standort gefunden und durch die Verwaltung in der Task Force „Unterbringung Flucht und Wohnungslosigkeit“ (TF UFW) referatsübergreifend hinlänglich auf Geeignetheit und Machbarkeit geprüft wurde, obliegen Standort- und Finanzierungsbeschluss dem Stadtrat.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.2.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Prüfung des Antrages ist mit folgendem Ergebnis über die TF UFW erfolgt.
Es wäre nur eine leichtbauhallenähnliche Nutzung machbar, um eine menschenwürdige Unterbringung überhaupt zu ermöglichen. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch die TF UFW hat die Post die Halle noch selbst genutzt, wahrscheinlich noch bis mindestens 2024. Wann die Nutzung tatsächlich beendet wird, ist aus nachfolgenden Gründen nicht eruiert worden.
In der Halle befinden sich großflächige Einbauten der Post, die eine Nutzung zu Unterbringungszwecken bis zu deren Abbau nicht möglich machen. Die Halle ist sanierungsbedürftig. Vor einer Sanierung ist insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes keine andere Nutzung möglich. Die Nutzbarmachung erweist sich bereits ohne nähere Prüfung als kostenmäßig und auch aus baulicher Sicht sehr aufwändig. Erforderliche bauliche Maßnahmen bedürften eines Nutzungsänderungsantrages und wärenzeitintensiv. Bis die Paketposthalle für die Unterbringung von geflüchteten Menschen nutzbar gemacht werden könnte, wäre das Erfordernis einer Interimslösung für die Unterbringung Geflüchteter und von Erdbebenopfern überholt.
Zudem wurde die Landeshauptstadt München von der Regierung von Oberbayern aufgefordert, mittel- und langfristige Unterbringungslösungen zu schaffen, wozu Interimslösungen eben nicht zählen. Die Kostenerstattung durch die Regierung von Oberbayern wäre daher nicht gesichert. In der Sitzung am 3.3.2023 wurde das Objekt aus genannten Gründen verworfen und Verhandlungen mit dem Investor nicht aufgenommen. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.