Wo stehen wir im Bestreben um diskriminierungsfreien Sport in Münchner Sportvereinen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 8.3.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 8.3.2023 nehme ich Bezug und bitte gleichzeitig, die verspätete Beantwortung aufgrund der längeren Abwesenheit der für diesen Bereich zuständigen Mitarbeiterin zu entschuldigen.
Sie haben Ihrer Anfrage zusammenfassend folgenden Text vorausgeschickt:
„Seit Veröffentlichung der ‚Sicher im Sport‘-Studie und dem damit verbundenen medialen Echo zu den massiven und systematischen sexuellen Übergriffen im Vereinssport ist nun gut ein Jahr vergangen. Bereits im April 2022 wurden in Folge dieser Studie auf Initiative von Stadträtin Marie Burneleit Anträge zur Prävention von sexualisierter Gewalt, Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung in den durch die Landeshauptstadt München geförderten Sportvereinen gestellt (20-26/A 01293; 20-26/A 01294; 20-26/A 01295). In den Antwortschreiben auf diese Anträge werden unter anderem bereits vorgelegte oder in Planung befindliche Konzepte angeführt und keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen gesehen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Im Antwortschreiben zu (Nr. 20-26/A 01293) wird auf die Leitlinien des Referats für Bildung und Sport zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Vereinssport hingewiesen: Ist dokumentiert wie viele Vereine sich zu den Leitlinien des Referats für Bildung und Sport bekennen und das Fünf-Punkte-Präventionskonzept anwenden? Wenn ja, wie viele Vereine sind das? Wenn nein, wieso wird dies nicht dokumentiert?
Antwort:
Wie im Antwortschreiben (Nr. 20-26/A 01293) dargestellt, wurde die Leitlinie zur Prävention vor sexualisierter Gewalt und das Fünf-Punkte-Präventionskonzept als Empfehlung und Hilfestellung für die Sportvereine erarbeitet.Eine Dokumentation, wie viele Vereine sich zu der Leitlinie bekennen bzw. das Fünf-Punkte-Präventionskonzept umsetzen, erfolgt nicht, da für die Verankerung entsprechender Präventionsmaßnahmen in den eigenen Strukturen die Sportvereine selbst verantwortlich sind.
Hilfestellung für die Umsetzung bieten die vielfältigen Angebote verschiedener Akteur*innen und Institutionen, die im Antwortschreiben beschrieben werden.
In die Sportförderrichtlinien wurden im Jahr 2018 verpflichtende Maßnahmen zur Überprüfung der Eignung von Mitarbeiter*innen im Kinder- und Jugendbereich für Zuschussnehmer*innen, welche Fördermittel aus der kommunalen Sportförderung erhalten, aufgenommen.
Zu diesen verpflichtenden Maßnahmen zählen die Unterzeichnung von Selbstverpflichtungserklärungen durch alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sowie die Vorlage eines zum Zeitpunkt der erstmaligen Vorlage maximal drei Jahre alten erweiterten Führungszeugnisses, alternativ eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zusätzlich besteht eine Dokumentationspflicht dieser Maßnahmen, da deren pflichtgemäße Umsetzung stichprobenartig durch das Referat für Bildung und Sport überprüft wird.
Frage 2:
Im Antwortschreiben zu (Nr. 20-26/A 01293): „Es sind Akteure wie z.B. die Sportvereine, welche letztendlich in der Verantwortung stehen, Präventionsmaßnahmen in den eigenen Strukturen nachhaltig zu verankern. Jedoch unterstützen die hier beschriebenen Angebote der Organisationen sowie der Verwaltung die Vereine bei dieser Aufgabe. Durch Informationsvermittlung wird Wissens- und Handlungskompetenz in den Vereinen vor Ort etabliert.“ Wie wird diese Handlungskompetenz etabliert? Was passiert, wenn die Vereine nicht an den Angeboten der Organisationen und der Verwaltung teilnehmen?
Antwort:
Wie unter Frage 1 aufgeführt, liegt die Verantwortung über die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und damit auch die Etablierung von Handlungskompetenz in den eigenen Strukturen bei den Sportvereinen selbst. Die Teilnahme an den verschiedenen Angeboten kann durch die bestehenden Angebote und dem weiteren Ausbau professioneller Unterstützung und der Beratungsangebote seitens der Sportbünde unterstützt werden.
Frage 3:
Im Antwortschreiben zu (Nr. 20-26/A 01293): „Eine 100%ige Sicherheit kann es aber nicht geben, deshalb ist ein auf den jeweiligen Verein individuell abgestimmtes Präventionskonzept mit einer Kombination verschiedener Schutzelemente und einer ‚Kultur der Aufmerksamkeit‘ unabdingbar.“ Wie sehen diese „verschiedenen Schutzelemente“ aus? Diese sind vorher nie erwähnt und nicht näher definiert.
Antwort:
Gemeint sind die in der Broschüre unter Ziffer 3 genannten Interventionsmöglichkeiten, um entsprechende Gefahrensituationen oder sexuelle Übergriffe zu beenden.
Frage 4:
Im Antwortschreiben zum Antrag (Nr. 20-26/A 01294) vom 12.7.2022 wird der über den Bayerischer Landes-Sportverband e.V. (BLSV) zu erarbeitende Leitfaden (2020) angesprochen. Anhand dieses Leitfadens und Konzeptes sollen die Sportförderungsrichtlinien hinsichtlich Geschlechtergerechtigkeit überarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt werden. Ist dieser Leitfaden zum jetzigen Zeitpunkt erstellt worden? Und wenn ja, wie ist hier der aktuelle Status?
Antwort:
Die Sportförderrichtlinien wurden überarbeitet und werden nach Abstimmung mit den internen Stellen im Referat für Bildung und Sport und anschließender Diskussion im Sportbeirat nach derzeitigem Stand im Herbst in den Stadtrat eingebracht.
Ein wesentliches Augenmerk bei der Überarbeitung der Sportförderrichtlinien war der Abbau geschlechterbezogener Benachteiligungen im Sport. Unter anderem wurden hierzu in einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Vertreter*innen des Sportbeirats, des Stadtrats und der Verwaltung, die Richtlinien in acht Sitzungen im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit und die Förderung von Mädchen und Frauen verbessert. In der Arbeitsgruppe wurde sich auch einstimmig darüber verständigt, dass eine Überarbeitung der Richtlinien unabhängig von der Erstellung eines Leitfadens erfolgen soll. Zu dem Thema wurde im Kreistag des Bayerischen Landes-Sportverbandes am 12.11.2022 ein entsprechender Antrag in den Verband eingebracht. Das Referat für Bildung und Sport wird dies weiter verfolgen und sich für eine Beförderung der Erstellung des Leitfadens innerhalb des Jahres 2023 einsetzen.
Frage 5:
Gab es analog zur Studie „Sicher im Sport“ auch eine speziell auf München bezogene Studie zu Gewalt in oder im Umkreis von Sportvereinen und Institutionen? Wurden oder werden Zahlen zu Gewaltdelikten im Sportumfeld Münchens erhoben?
Antwort:
Bei dem Forschungsprojekt „Sicher im Sport“ handelt es sich um die größte deutsche Breitensport-Studie zu sexualisierten Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt, die durch den Landessportbund NRW gefördert wurde und an der sich neun weitere Landessportbünde beteiligt haben. Eine speziell auf München bezogene Studie ist nicht bekannt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.