Belegungszeiten und Auslastung der Schulschwimmbecken optimieren
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (Stadtratsfraktionder CSU mit FREIE WÄHLER) vom 23.12.2022
AntwortStadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren Antrag vom 23.12.2022 nehme ich Bezug.
Der Antrag lautet wie folgt: „Das RBS prüft, wie die Auslastung der Schulschwimmbecken für die Vereine verbessert werden kann. Das Sportamt, das die Belegung der Schulen koordiniert, soll die Vergabe der Schwimmzeiten für die Vereine übernehmen. Außerdem sollte ein mobiles Reinigungsteam beschäftigt werden, damit bei fehlendem Personal aufgrund Krankheit und Urlaub, sowie durch mangelnde Flexibilität, die teure Ressource der Schulschwimmbäder optimal genutzt werden kann.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen hierzu Folgendes mit:
Der Schwimmunterricht an den Schulen und in den Vereinen hat unbestritten gerade während der Coronapandemie stark gelitten und damit hat insgesamt auch die Schwimmfähigkeit der Kinder in München abgenommen.
Daher wurden durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München bereits Maßnahmen ergriffen, um die Schwimmfähigkeit der Münchner Kinder zu stärken. So wurden für das sog. Schulschwimmen im Rahmen des Münchner Masterplans „Junge Menschen raus aus der Pandemie“ – (Sitzungsvorlage Nr. 20 - 26/V 04983, Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 19.1.2022) einmalig Sachmittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verbesserung der Schwimmkompetenz insbesondere im Primarbereich, zur Steigerung der Unterrichtsqualität und zur Sicherung des Lernerfolgs gewährt. Ein dreistufiges Vorgehen wurde im „Masterplan“ beschlossen. Das Angebot wurde durch weitere Sachmittel, insbesondere auch für Differenzierungshilfen für mögliche Klassenteilungen gem. Bildungsausschusses und des Sportausschusses des Stadtrats in der gemeinsamen Sitzung vom 7.12.2022, Sitzungs-vorlage Nr. 20-26/V 07866 (VB), verstetigt.
Zum Anliegen des Antrags teilt das RBS Folgendes mit:
Der Geschäftsbereich Sport ist gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen für die Sicherstellung des Schulschwimmunterrichts zuständig. Für die außerschulische Belegung der Schulschwimmbäder ist das Zentrale Immobilienmanagement (ZIM) des Referats für Bildungund Sport zuständig. Die Belegungsplanung erfolgt getrennt durch die jeweiligen Bereiche nach den genannten Zuständigkeiten. Durch eine Übertragung der Verantwortung/Zuständigkeit an den Geschäftsbereich Sport läge die Gesamtzuständigkeit nur auf den ersten Blick in einer Hand. Sowohl die Schulen als auch die Vereine hätten weiterhin mehrere Ansprechstellen, da die Belegungssteuerung für die Schulsporthallen weiterhin bei ZIM verbleibt. Weitere Effekte wie Personaleinsparungen, Optimierung des Belegungsprozesses etc. lassen sich ebenso nicht erkennen, da sowohl das Personal, als auch das Belegmanagement unverändert vorgehalten werden müssten.
Jedes der insgesamt 35 Schulschwimmbäder im Zuständigkeitsbereich des Referates für Bildung und Sport verfügt über eine Stelle für eine*n Schulbadewärter*in, um den Schulsport in Form von Schulschwimmen als Pflichtunterricht durchführen zu können. Die Schulbadewärter*innen sichern dabei den Betrieb der Schulschwimmbäder. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Prüfung der Einhaltung der Wasserqualität, der Betrieb und die Überwachung der Bädertechnik und die Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs des Schulschwimmens. Mit den Stellen wird eine dauerhafte Inbetriebhaltung der Schulschwimmbäder gesichert, um allen zugewiesenen Schulen die Durchführung des Schwimmunterrichts zu ermöglichen. Die bisherige Situation, dass bei Erkrankung einer Badekraft Bäder geschlossen bleiben und Schulbusse vor verschlossenen Türen bleiben müssen, wurde mit der Einrichtung von Roulierkräften deutlich verbessert. Um die Aufgabenerfüllung auch bei Urlaub/Krankheit usw. noch besser sicherstellen zu können, hat der Stadtrat am 7.12.2022, Vorlagen-Nr. 20-26/V 07866, die Einrichtung eines zusätzlichen Rouliererpools in Höhe von drei weiteren Stellen beschlossen.
Durch diesen massiv erhöhten Personaleinsatz soll und kann auch neben dem Schulschwimmen das außerschulische Schwimmen (durch Vereine, Schwimmanbieter etc.) gestärkt werden, da ein Schulschwimmbad bei ordnungsgemäß hergestellter Bäderqualität dann bis zu 48h (z.B. an den Wochenenden) betrieben werden kann. Den außerschulischen Nutzer*innen obliegt dann nur noch eine einfache Bäderkontrolle, z.B. durch Wasserproben. Eine zusätzliche Änderung der Dienstvereinbarung beim Badepersonal stellt deren grundsätzliche Verfügbarkeit auch in den Ferien sicher.
Der Einsatz zusätzlicher Dienste für die Desinfektion und Reinigung wird durch den verstärkten Personaleinsatz im Bereich des Schulschwimmens damit entbehrlich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen
ist.