Mit dem Aufstellungsbeschluss für einen sektoralen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Engadiner Straße, Schweizer Platz und Graubündener Straße in Forstenried hat der Stadtrat die Voraussetzung geschaffen, dass im Zuge des geplanten Neubaus eines Ladenzentrums mit Wohnungen auch geförderter Wohnraum entstehen wird. Der Stadtrat macht damit erneut von einer Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Sommer 2021 Gebrauch.
Für das geplante Bauvorhaben an der Engadiner Straße bedeutet dies: Sollten künftige Planungen vorsehen, dass zusätzlich zu den bestehenden Wohnungen weitere Wohnungen gebaut werden, müssen 40 Prozent dieser zusätzlichen Wohnungen im geförderten Wohnungsbau umgesetzt werden.
Derzeit liegt für das Gebiet an der U-Bahn-Endhaltestelle Fürstenried-West kein Bebauungsplan vor, es besteht Baurecht nach § 34 BauGB. Würde ein Vorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit, Vorgaben zur Art des Wohnraums zu machen. Wer dort neu baut, müsste somit keine geförderten Wohnungen bereitstellen. Mit dem sektoralen Bebauungsplan nach § 9 Absatz 2d BauGB liegt den Kommunen seit Sommer 2021 jedoch ein Instrument vor, durch das sie die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch in solchen Gebieten, die der planungsrechtlichen Beurteilung gemäß §34 BauGB unterliegen, ausschöpfen können. Im März 2023 hatte der Stadtrat für dieses neue Instrument Anwendungskriterien für München beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die Engadiner Straße ist der siebte Aufstellungsbeschluss für einen sektoralen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung.
Weitere Informationen unter https://stadt.muenchen.de/infos/engadiner-strasse.html