München bekommt eine neue Klärschlammverbrennungsanlage
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Rathaus Umschau 126 / 2023, veröffentlicht am 05.07.2023
(5.7.2023 – teilweise voraus) Der Stadtentwässerungsausschuss des Stadtrats hat in seiner Sitzung der Münchner Stadtentwässerung (MSE) die Projektgenehmigung für den Neubau einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) auf dem Klärwerk Gut Großlappen erteilt. Für das Großprojekt wurden Kosten in Höhe von 404,5 Millionen Euro brutto genehmigt. Mit dem Neubau der KVA wird für München und die Region eine wirtschaftliche, ökologische und zukunftsfeste Lösung für die kommenden Jahrzehnte umgesetzt. Die neue KVA entsteht neben der alten Anlage auf dem Areal des Klärwerks Gut Großlappen. Da dort bereits mit der bestehenden Klärschlammverbrennungsanlage ein großer Teil des Münchner Klärschlamms entwässert, getrocknet und thermisch behandelt wird, können notwendige Bestandteile der dort vorhandenen Infrastruktur weiter genutzt werden.
Visualisierung der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage © Münchner Stadtentwässerung / Arcadis Germany.
Besonderen Wert legt die MSE auf die Betriebs- und Entsorgungssicherheit. Die neue Anlage wird über zwei Linien verfügen – eine der beiden Linien dient als Reserve, beispielsweise im Fall von Wartungsarbeiten oder bei notwendigen Reparaturen. Zudem verfügt die geplante KVA über Möglichkeiten zur Zwischenlagerung des entwässerten Klärschlamms bei ungeplanten Betriebsunterbrechungen. So wird die Betriebs- und Entsorgungssicherheit der KVA und den Klärwerken noch einmal deutlich gesteigert.
Die Rauchgasreinigung des KVA-Ersatzneubaus wird ein hochmodernes technisches und ökologisches Niveau mit hoher Betriebssicherheit aufweisen. Die MSE rüstet die neue Anlage mit in Reihe geschalteten Wäschern und Filtern aus, was Emissionen effektiv verringert.
Ein weiterer zentraler Grund für den KVA-Neubau besteht in der Novellierung der Klärschlammverordnung auf EU-Ebene. Ab dem Jahr 2029 besteht die Pflicht, den in Klärschlammasche enthaltenen Phosphor zurückzugewinnen. Voraussetzung für die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche ist die Monoverbrennung, also der Verzicht auf die Beimischung anderen Materials. Eine Rückgewinnung des Phosphors aus der Asche, die bei der Mitverbrennung des Klärschlamms mit dem Müll im Heizkraftwerks Nord anfällt, ist technisch nicht möglich. Damit entfällt künftig diese Entsorgungsmöglichkeit. Mit dem Neubau einer leistungsfähigeren und modernen KVA bleibt die Entsorgungssicherheit gewährleistet.
Mit der neuen KVA werden durch eine vergrößerte Eigenstromproduktion, Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen, dem Einsparen der Pumpenleistung zum Heizkraftwerk Nord und die bessere Nutzung von Überschusswärme große energetische Verbesserungen erzielt.
Die in der neuen KVA anfallende phosphorreiche Klärschlammasche soll entsprechend den Anforderungen der Klärschlammverordnung der Phosphorrückgewinnung zugeführt werden.
Außerdem steigt bei der bestehenden KVA altersbedingt der Instandhaltungsbedarf und der Betrieb wird zunehmend unwirtschaftlich. Die MSE hat mögliche Sanierungsvarianten untersucht und Strategien für die künftige Entsorgung entwickelt. Die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung – insbesondere vor dem Hintergrund der Novellierung der Klärschlammverordnung – ist der Neubau einer KVA für den gesamten Schlamm beider Münchner Klärwerke.
Der Stadtrat hat dazu 2016 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Um die Nachhaltigkeitsziele der Klärschlammverordnung zu erreichen und die Entsorgungssicherheit für die Stadt München und die angeschlossenen Gemeinden zu gewährleisten, wurde die MSE mit der Durchführung der notwendigen Planungen für den Neubau einer KVA beauftragt.
Für das Bauvorhaben hat die MSE ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Für die Genehmigung musste zudem unter anderem ein Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht werden. Die festgestellten Umwelteinwirkungen liegen dabei deutlich unter den relevanten Wirkungsschwellen. Der UVP-Bericht wurde planbegleitend erstellt, um bereits in der Planungsphase auf die Minimierung der Umwelteinwirkungen zu achten. Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Bau der Anlagen wurde im April 2023 von der Regierung von Oberbayern erteilt.
Parallel zum Genehmigungsverfahren hat die MSE auf Basis der Entwurfsplanung ein EU-weites Verfahren zur Gewinnung eines Generalsunternehmers für den Bau durchgeführt. Mit dem Bau der Anlage kann voraussichtlich Ende 2024 begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist für 2027/28 – vor Inkrafttreten der Klärschlammverordnung am 1. Januar 2029 – geplant.
Zum Hintergrund:
Bei der Abwasserableitung und -reinigung fallen bei der MSE jährlich etwa 1,2 Millionen Tonnen Klärschlamm an. Dessen Entsorgung ist Teil des voll- ständigen Abwasser-Reinigungsprozesses. Auch das Verwerten und Beseitigen des anfallenden Klärschlamms ist Aufgabe der MSE. Angesichts der in der Millionenstadt München anfallenden Klärschlamm-Menge betreibt die MSE seit 1998 auf dem Klärwerk Gut Großlappen eine eigene Mono-Klärschlammverbrennungsanlage.
Im Klärwerksverbund werden dort bisher rund 70 Prozent des Schlamms, der bei der Abwasserbehandlung von München und den 22 angeschlossenen Umlandgemeinden entsteht, thermisch verwertet. Die restlichen 30 Prozent werden im Müllblock des Heizkraftwerks Nord verbrannt. Achtung Redaktionen: Mehr Informationen sind zu finden im Beschluss des Stadtentwässerungsausschusses des Stadtrats vom 4. Juli 2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09787) sowie im Internet unter www.muenchen.de/kva.