Einsatz von elektrischen Baumaschinen und Fahrzeugen durch das Baureferat
Antrag Stadtrat Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 7.12.2022
Antwort Baureferat:
Ihr Antrag vom 7.12.2022 zielt darauf ab, dass die Stadtverwaltung den Einsatz von elektrischen Baumaschinen und Fahrzeugen durch das Baureferat bzw. durch beauftragte Firmen (wie Straßenreinigung und Winterdienst) auf Praktikabilität hin prüft und im Falle einer positiven Prüfung ein Konzept zum Austausch der bisher im städtischen Einsatz befindlichen Baumaschinen und Fahrzeuge erarbeitet.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten und teilen Ihnen Folgendes mit:
Das Baureferat beschafft die erforderlichen Fahrzeuge gemäß der innerstädtischen Aufgabenverteilung über das Direktorium, Vergabestelle 1.
Das Direktorium führt zu Ihrem Antrag Folgendes aus:
„Die Umstellung des städtischen Fuhrparks auf alternative und insbesondere elektrische Antriebe war bereits Gegenstand zahlreicher Stadtratsbeschlüsse der vergangenen Jahre. Die Vergabestelle 1 des Direktoriums hat mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V08053 am 21.12.2022 zuletzt ausführlich zur Marktsituation alternativer Antriebe im Fahrzeugbereich und zum aktuellen Stand der Fuhrparkumstellung in den Fuhrparks berichtet sowie die für die nächsten Jahre nötigen Schritte und Finanzmittel dargestellt. Gleichzeitig wurde auch die Beschaffungsrichtlinie für städtische Dienstfahrzeuge neu gefasst und an die Marktsituation angepasst. Die gefassten Beschlüsse sind auch für den Fuhrpark des Baureferates einschlägig und werden bei allen Beschaffungen umgesetzt. Für den Bereich der mobilen Maschinen und Arbeitsmaschinen, zu denen ein Großteil des Baureferats-Fuhrparks gehört, ist in der Beschaffungsrichtlinie Folgendes ausgeführt: ‚Im Segment der mobilen Maschinen und Arbeitsmaschinen dominieren nach wie vor Dieselantriebe den Markt. Vor diesem Hintergrund sollen städtische Fahrzeuge in diesem Segment dann mit batterie-elektrischem oder anderem klimaneutralem Antrieb beschafft werden, wenn es ein entsprechendes Angebot auf dem Markt gibt, das auch die Anforderungen an den Einsatz in wesentlichen Punkten erfüllt. Geringfügige Einbußen, z.B. bezüglich Reichweite oder Maschinenleistung müssen dabei akzeptiert werden. Andernfalls werden Dieselfahrzeuge mit der besten ver-fügbaren Abgasemissionseinstufung Stufe V beschafft. Die Überprüfung und abschließende Freigabe der Beschaffung obliegt der Bedarfsprüfung durch die Vergabestelle 1.‘“
Aufgrund der gegebenen Altersstruktur im Fuhrpark beabsichtigt das Baureferat, in den kommenden Jahren eine Vielzahl an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen durch neue/zeitgemäße Modelle zu ersetzen. Die hierfür erforderlichen strukturellen Anpassungen (Lademöglichkeiten im Bereich der Dienststellen etc.) müssen parallel umgesetzt werden.
Das Baureferat prüft bei jeder Ausschreibung von Straßenreinigungs- und Winterdienstarbeiten, inwieweit umweltbezogene Vergabekriterien unter Berücksichtigung der aktuell gegebenen Marktsituation angewendet werden können. Den mit Straßenreinigungs- und Winterdienstarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum beauftragten Firmen wird deshalb empfohlen, auf eine zukunftsorientierte und somit umwelt- und klimafreundliche Investitionsplanung bei der Maschinen- und Fahrzeugauswahl zu achten.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.