Umsetzung der Wohngeldreform 2023
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 24.1.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 24.1.2023 führen Sie Folgendes aus:
„Seit der Einführung der Wohngeldreform 2023 bleiben bei den Antragstel- lenden immer noch viele Fragen offen.
Die Bundesbauministerin hat in einem aktuellen Interview Folgendes ange- merkt: Da es leider zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommt, können auch vorläufige Bescheide erstellt werden und auch Gelder bereits ausge- zahlt werden.“
Die Erledigung konnte nicht in der in der geschäftsordnungsgemäßen Frist erledigt werden. Auf die Terminverlängerungen wurden Sie am 10.3.2023 und 22.5.2023 schriftlich hingewiesen. Für Ihre Geduld bedanke ich mich.
Zu Ihrer Anfrage vom 24.1.2023. nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Anträge des alten Jahres sind noch offen?
Antwort:
Nach einer aktuellen Recherche sind noch 7.906 Fälle offen, davon sind 2.118 in der Bearbeitung bei der Sachbearbeitung, dies bedeutet, noch fehlende Unterlagen wurden angefordert, bzw. ggf. notwendige Prüfungen/Freigaben müssen noch erteilt werden, dann kann der Bescheid erlassen werden. Der Rest, 5.788 Fälle warten im Pool auf die Bearbeitung und werden nach dem Eingangsdatum entnommen und die Bearbeitung wird begonnen.
Frage 2:
Wie viele Anträge sind bereits im neuen Jahr eingegangen?
Antwort:
In den ersten drei Monaten des Jahres 2023 sind 6.627 Anträge eingegangen.
Frage 3:
Wie lange wird die Neubearbeitung dauern?Antwort:
Wie in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 096136 (Beschluss der Vollversammlung vom 16.3.2023) auf Seite 2 ff. dargestellt, konnten neun Sachbearbeiter*innen eingestellt werden. Um die steigende Anzahl von Wohngeldanträgen von Rentner*innen zügiger bearbeiten zu können, wurden Ende Dezember 2022 bis zum 30.6.2023 4 VZÄ Sachbearbeiter aus dem Bereich Registrierung und Vergabe eingesetzt. Diese waren vorher zur Unterstützung bei S-III-MF tätig. Um neben den vier Nachwuchskräften, die vermutlich im Juni 2023 eingesetzt werden können, weitere Sachbearbeitungen auf noch freie Stellen zu erreichen, wurde Anfang April 2023 eine weitere Stellenausschreibung veranlasst. Durch diese personellen Ausweitungen werden sich nach Abschluss der Einarbeitung die Erledigungszahlen erhöhen und damit auch eine wieder schnellere Bearbeitung und kürzere Wartezeiten bis zur Bescheiderteilung ermöglicht werden. Dies ist aber nur möglich, wenn die Einarbeitung weiter positiv verläuft und keine Mitarbeiter*innen in andere Arbeitsbereiche wechseln.
Frage 4:
Macht die LHST München von der Möglichkeit des vorläufigen Bescheids Gebrauch?
Antwort:
Aktuell ist die Umsetzung im Fachverfahren noch nicht gegeben. Vermutlich steht diese Erweiterung ab Mai 2023 zur Verfügung.
Wie in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07959 (Beschluss der Vollversammlung vom 21.12.2022) auf Seite 11, Absatz 2 dargestellt, entspricht der Bearbeitungsaufwand für die vorläufige Bescheiderteilung dem der endgültigen Bescheiderteilung. Bei der vorläufigen Bescheiderteilung muss nach einer gewissen Zeit eine Nachbearbeitung erfolgen, deshalb ist ein doppelter Aufwand nötig. Mit einer Härtefallprüfung werden ggf. dringliche Fälle einer vorgezogenen Bearbeitung zugeführt und ein endgültiger Bescheid kann erlassen werden. Mit dieser Herangehensweise wird eine vorhersehbare Doppelbearbeitung vermieden.
Frage 5:
Wie viele Bescheide werden für die 18 Monate ausgestellt?
Antwort:
Die Anzahl dieser Fälle ist über das Fachverfahren nicht auswertbar. Seit Beginn der Corona-Pandemie wird die damals gültige Ausweitung des Bewilligungszeitraumes auf 18 Monate für Fälle mit gleichbleibendem Ein-kommen (meist Rentenbezug) angewandt. Seit dem 1.1.2023 wird von der neuen Regelung, den Bewilligungszeitraum auf 24 Monate für alle gleichbleibenden Einkommen zu legen, Gebrauch gemacht. In den Fällen mit nicht konstantem Einkommen wird die Regelung der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes auf 18 Monate nach den Umständen des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Geschäftslage angewandt.
Frage 6:
Mit welchen Bearbeitungszeiten rechnet das Referat für die offenen Anträ- gen aus 2022 und für die neuen Anträge aus 2023?
Antwort:
Siehe auch Frage 3. Die Nennung genauer Bearbeitungszeiten ist leider nicht möglich, da dies auch mit den nicht bekannten zukünftigen Antragszahlen zusammenhängt. Grundsätzlich sollte, mit den unter der Antwort zu Frage 3 beschriebenen Maßnahmen, im Lauf des zweiten Halbjahres 2023 eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten möglich sein.
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