Werden die Radentscheide Münchens erst in 160 Jahren fertig umgesetzt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 19.1.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir uns für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen und uns für die Gewährung der Fristverlängerungen bedanken.
In Ihrer Anfrage vom 19.1.2023 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde: „Wiederholt äußerte sich Oberbürgermeister Dieter Reiter in den vergangenen Wochen, dass pro Jahr nur ein einstelliger Millionenbetrag für die Umsetzung der Münchner Radentscheide ausgegeben wird (vgl. Haushaltsrede1 und AZ Interview2). Im Jahr 2019 wurden die beiden Bürgerbegehren ‚Radentscheid München‘ und ‚Altstadt-Radlring‘ noch vor der Abstimmung durch die Bürgerschaft in Gänze vom Stadtrat, einschließlich Oberbürgermeister, mehrheitlich übernommen. (...)
Für die Beschlussvorlage im Dezember 20193 wurde auf Anfrage des Oberbürgermeisters vom Baureferat eine Summe von 1,6 Mrd. Euro für die Realisierung aufgeführt (siehe S. 43-44 der Vorlage). Mit Herrn OB Reiters ‚nicht einmal 10 Millionen Euro im Jahr für Radwege‘ wäre daher mit einer Fertigstellung in frühestens 160 Jahren zu rechnen. Jährlich könnten nur klägliche 2,8 Kilometer Radweg gebaut werden, wie Erfahrungswerte zeigen (siehe. S. 43-44): ‚An Hauptverkehrsstraßen (ist) für einen Straßenumbau, wie es die Vorgaben des ‚Radentscheids‘ erfordern, von Kosten in der Größenordnung von ca. 3,5 Mio. Euro pro km Straßenlänge auszugehen.‘“ Verweise:
„1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-dieter-reiter-markus-soeder-stadtrat-haushalt-1.5720093
2 https://amp.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/oberbuergermeister-dieter-reiter-in-der-az-ja-ich-mag-autos-art-869050
3 https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/5812684“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Geht der Oberbürgermeister davon aus, dass er (auch ohne Anpassung der Altersgrenze für hauptberufliche Bürgermeister*innen und Landrät*innen) als Oberbürgermeister an etwaigen Veranstaltungen zur Fertigstellung der Maßnahmen der beiden Radentscheide teilnehmen wird?
Antwort:
Unabhängig von der Altersgrenze für Oberbürgermeister*innen und Landrät*innen wird die Umsetzung der Forderungen des Radentscheids München innerhalb der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München mit hoher Priorität behandelt. In der laufenden Legislaturperiode werden weitere Abschnitte der Maßnahmen der beiden Radentscheide umgesetzt oder es kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Frage 2:
Bis wann rechnet der Oberbürgermeister mit der Fertigstellung des „Altstadt-Radlrings“ und der Maßnahmen des Bürgerbegehrens „Radentscheid München“? Geht er davon aus, dass das von ihm und dem Stadtrat 2019 beschlossene Ziel eingehalten werden kann, dass alle Maßnahmen bis 2025 weitestgehend umgesetzt sind oder bei Maßnahmen, die einer Plangenehmigung oder Planfeststellung bedürfen, bis zum Jahr 2025 die Antragsunterlagen ausgearbeitet und eingereicht sind?
Antwort:
Innerhalb des Mobilitätsreferats werden sowohl die Planungen der Maßnahmen des Bürgerbegehrens „Radentscheid München“ als auch die des „Altstadtradlrings“ prioritär bearbeitet. Dennoch sind die einzelnen Projekte aus den Maßnahmenbündeln aufgrund der Berücksichtigung einer Vielzahl von Belangen auf engem Raum und vor dem Hintergrund der Forderung nach baulichen Radwegen komplex und dementsprechend zeitlich aufwendig in Abstimmungsprozessen und Planungen. Zudem handelt es sich bei der Erarbeitung und Erschließung der einzelnen Maßnahmenbündel um einen laufenden Prozess; so ist das Maßnahmenbündel V zum Beispiel erst am 14.12.2022 beschlossen worden.
Von den ca. 5 km des Altstadtradlrings waren bis Ende 2022 ca. 600m umgebaut. Der Abschnitt Maximiliansplatz/Platz der Opfer des Nationalsozialismus befindet sich aktuell im Umbau. In der Von-der-Tann-Straße wird der Altstadtradlring im Zuge der Oberflächenwiederherstellung der Tunnelsanierung hergestellt. Es befindet sich somit ca. 1km des Altstadtradlrings im Bau. Das Mobilitätsreferat geht davon aus, dieses Jahr eine Beschlussvorlage für den Abschnitt, in dem der Altstadtradlring gemeinsam mit der Radschnellverbindung nach Garching geführt wird (Brienner Straße, Odeonsplatz, Ludwigstraße), vorzulegen.Der Altstadtradlring verläuft über Straßenzüge, die nicht nur für den Radverkehr hohe Bedeutung haben, sondern auch für wichtige Orte der Stadtgestalt (Eingang zur Altstadt), für das öffentliche Verkehrsnetz und bisher für den Kfz-Verkehr. Zugleich bieten sie aufgrund der großen öffentlichen Fläche hohes Potenzial, Aufenthaltsqualität zu schaffen. Es sind deshalb Untersuchungen, Planfeststellungsverfahren oder gestalterische Wettbewerbe vorgesehen, die eine gewisse Zeit dauern. Da insbesondere die Dauer der öffentlichen Diskussion und politischen Willensbildung schwer abzuschätzen ist, können wir kein konkretes Datum für den vollständigen Umbau nennen.
Frage 3:
Liegen dem Oberbürgermeister Informationen vor, die nahelegen, dass „nicht einmal 10 Millionen Euro“ für eine rechtzeitige Umsetzung der Radentscheide ausreichen werden und die Verkehrswende so billig zu haben ist? Wenn ja, warum werden diese erfreulichen Einsparpotenziale dem Stadtrat vorenthalten?
Antwort:
In der von Ihnen genannten Beschlussvorlage steht zum Thema Kosten auch: „Dabei sind bereits auch die laufenden Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung durch das Baureferat (ohne Ingenieurbauwerke wie Brücken oder Unterführungen) enthalten. Genauere Aussagen hierzu sind rein spekulativer Natur und können erst auf der Basis konkreter Planungen präzisiert werden. Grundsätzlich sollen bei allen anstehenden Maßnahmen und Projekten auch Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur geprüft und gegebenenfalls beantragt werden.“
Oberbürgermeister Reiter bezog sich hingegen auf die derzeitigen konkreten Kosten rein für den Radverkehr.
Die städtische Nahmobilitätspauschale, aus der neben Projekten zur Förderung des Fußverkehrs vor allem Maßnahmen der Radverkehrsförderung finanziert werden, liegt aktuell bei 25 Mio. Euro pro Jahr.Dies stellt allerdings nur einen Teilbetrag der insgesamt für den Radverkehr eingesetzten Mittel dar. So wird zum Beispiel bei allen Infrastrukturprojekten immer geprüft, ob auch Verbesserungen für den Radverkehr erfolgen können. Diese werden dann als integrierter Maßnahmenbestandteil mit dem jeweiligen Projekt verwirklicht.
Frage 4:
Auf der Informationsseite der Landeshauptstadt München (https://stadt.muenchen.de/infos/radentscheid.html) heißt es, dass „die Landeshauptstadt (…) einen Großteil der Forderungen aus den Bürgerbegehren „Radentscheid“ und ‚Altstadt-Radlring‘ bis 2025 umsetzen (will).“ Der Stadtrat hat jedoch mehrheitlich den gesamten Antragstext der beiden Bürgerbegehren übernommen. Gibt es Teile der Forderungen, die die Landeshauptstadt München nicht umsetzen möchte? Wenn ja, mit welcher politischen Legitimation?
Antwort:
Mit den Beschlüssen des Stadtrats vom 24.7.2019 (Sitzungsvorlage-Nr. 14-20/V 15572 und Sitzungsvorlage-Nr. 14-20/V 15560) hat der Stadtrat die Durchführung der mit den Bürgerbegehren „Radentscheid“ und „Altstadtradlring“ geforderten Maßnahmen beschlossen. Die Formulierung, dass „die Landeshauptstadt (...) einen Großteil der Forderungen aus den Bürgerbegehren „Radentscheid“ und „Altstadt-Radlring“ bis 2025 umsetzen (will)“ bezieht sich auf den zeitlichen Umsetzungshorizont bis zum Jahr 2025 (da bis zu diesem Zeitpunkt „geeignete Maßnahmen bis zum Jahr 2025 weitestgehend“ – Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15572 – umgesetzt sein sollen) und bedeutet somit keinen partiellen Verzicht von beschlossenen Projekten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.