Kirschgelände: Öffentlichkeit wird erneut beteiligt
-
Rathaus Umschau 129 / 2023, veröffentlicht am 10.07.2023
Auf dem zirka zwölf Hektar großen Kirschgelände in Allach-Untermenzing soll ein neues Stadtquartier mit 1.240 Wohnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen, Arbeitsplätzen, einer öffentlichen Grünfläche, einem Grundschulstandort sowie Kindertagesstätten entstehen. Jetzt steht die zweite Beteiligungsphase für die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) und den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2146 Kirschgelände an. Von Dienstag, 11. Juli, bis einschließlich 11. August können sich Bürger*innen erneut im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Pläne für das neue Quartier informieren und zum Entwurf der FNP-Änderung und des Bebauungsplans äußern. Bisher abgegebene Stellungnahmen werden berücksichtigt.
Das derzeitige Gewerbegebiet Kirschgelände bietet sich wegen seiner Nähe zum Oertelplatz mit Einzelhandel und den umliegenden Wohngebieten sowie seiner guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr für die Umwandlung in ein Wohnquartier an. Bei der Planung des Gebiets wird besonderer Wert auf die Qualität der Stadtgestaltung und der Landschaftsplanung gelegt, damit das Quartier eine eigene Identität erhält. Bevorzugt wird eine kompakte und ressourcenschonende Bauweise im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die Entwürfe der Änderung des FNPs und des Bebauungsplans jeweils mit Begründung liegen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071, von 11. Juli mit 11. August, Montag mit Freitag von 6 bis 18 Uhr, öffentlich aus. Ein barrierefreier Eingang befindet sich an der Ostseite des Gebäudes (Blumenstraße 28 a). Auskünfte durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter 233-24577 oder per E-Mail an plan.ha2-43v@muenchen.de und zum FNP telefonisch unter 233-26089 oder per E-Mail an plan.fnp@muenchen.de) erteilt. Die Äußerungen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht werden, fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein und werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Der Entwurf der Änderung des FNPs und der Entwurf des Bebauungsplanes jeweils mit Begründung, weiterführende Hinweise zu den Äußerungsmöglichkeiten sowie die Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren sind unter www.muenchen.de/auslegung zu finden.