Keine Kündigungen durch städtische Wohnbaugesellschaften zugunsten von Flüchtlingen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 28.2.2023
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Ihrem Antrag sollen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften aufgefordert werden, öffentlich zu erklären, dass sie keine Kündigungen in ihren Wohnanlagen aussprechen werden, um zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen. Ihren Antrag begründen Sie unter anderem damit, dass in Lörrach 40 Mietern die Wohnung durch die dortige Wohnbaugesellschaft gekündigt worden sei, um Platz für die Unterbringung von Geflüchteten zu schaffen.
Dazu möchten wir eingangs richtigstellen, dass in dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt aus der Stadt Lörrach, der im Februar 2023 intensiv öffentlich diskutiert wurde, bisher keine einzige Kündigung ausgesprochen wurde.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
GEWOFAG und GWG München haben bisher keine Mietverträge zugunsten der Belegung mit Flüchtlingen gekündigt. Da ein derartiger Kündigungsgrund nicht in den in § 573 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genannten berechtigten Interessen enthalten ist und das geltende Mietrecht in Deutschland eine Wohnungskündigung zur Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für flüchtende Menschen auch bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften nach ganz herrschender Meinung nicht zulässt, werden auch zukünftig keine derartigen Kündigungen ausgesprochen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.