Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz können beim Kreisverwaltungsreferat auch online beantragt werden. Möglich ist die Sperre von Auskünften an Parteien und Wählergruppen, Religionsgesellschaften, Adressbuchverlage und an das Personalmanagement der Bundeswehr, außerdem von Auskünften über Alters- und Ehejubiläen. Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird. Die Eintragung von Übermittlungssperren ist kostenlos. Übermittlungssperren verhindern die Weitergabe der Daten nur für die aufgelisteten Zwecke. Einfache Melderegisterauskünfte an Privatpersonen, sonstige öffentliche Stellen und Behörden sind weiterhin möglich. Die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung ist unter folgendem Link zu finden: https://stadt.muenchen.de/dms/Home/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/allgemein/Aktuelles-und-Presse/Dokumente/2023_05_25_oeffentliche-Bekanntmachung-UEM_Sperren_unterzeichnetR.pdf