Gewaltpräventive pädagogische Konzepte stärken – Kriminalität
vorbeugen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 2.12.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem Antrag vom 2.12.2021 zum Thema Gewaltprävention in Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen soll das Referat für Bildung und Sport beauftragt werden, dem Stadtrat ein Konzept auf Basis der Ergebnisse aus den Hearings zu Hasskriminalität und Antisemitismus sowie weiterführende und stärkende pädagogische Maßnahmen vorzustellen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt nimmt das RBS zu Ihren Antragspunkten Stellung und teilt Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen durch die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen und Projekte (lt. Ziffer 2.5 des Rundschreibens Nr. 02/13) bereits entsprochen wird:
1:
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die aktuellen städtischen Konzepte zur gewaltfreien Pädagogik und Gewaltprävention darzustellen. Auf Basis der Ergebnisse aus den Hearings zu Hasskriminalität und Antisemitismus erarbeitet das Referat weiterführende und stärkende pädagogische Maßnahmen und ein Gesamtkonzept zur Umsetzung.
Antwort:
Das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (PI-ZKB) des RBS bietet vielfältige Unterstützungsangebote und Maßnahmen zur Gewaltprävention an, darunter Beratungs- und Unterstützungsangebote des Zentralen Schulpsychologischen Dienstes (ZSPD), Handbücher und Materialpakete sowie Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie zur Fortbildung und fachlichen Betreuung von pädagogischem Personal der Abteilungen Kindertageseinrichtungen (FB2.1), Politische Bildung (FB3.1), Soziale Bildung, Gleichstellung, Prävention (FB3.3) und Neue Medien/Medienpädagogik (FB5). Sie richten sich meist an Erziehungs- und Lehrkräfte, speziell auch an Beratungslehrkräfte und Schulpsycholog*innen sowie Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben (wie die Teams „Schule der Vielfalt“, Mädchen*- und Jungen*beauftragte, Beauftragte für Familien- und Sexualerziehung) sowie Sozialpädagog*innen, um sie für gewaltpräventive Aufgaben zu qualifizieren und in konkreten Fällen zu unterstützen.Überblick zu den Maßnahmen und Maßnahmenclustern der genannten Bereiche des PI-ZKB im Kontext Gewaltprävention:
Bereich Kindertageseinrichtungen (PI-ZKB-FB2.1):
- Zusatzqualifikation „Gewaltprävention in Kindertageseinrichtungen“
- Teamfortbildung (u.a. zu Themen im Kontext Konfliktmanagement und Gewaltprävention)
- Schulungen zum Handbuch „Umgang mit sexueller Gewalt in städtischen Kindertageseinrichtungen“
- Zentrale Fortbildungen (u.a. zu Kommunikation und Beziehungsgestaltung; Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt; Antidiskriminierung)
Bereich Politische Bildung (FB3.1):
- Fortbildungen und fachliche Betreuung für Lehrkräfte/pädagogisches Personal (u.a. zu Antisemitismus, Rassismus, Antimuslim. Rassismus, Hate Speech, Verschwörungstheorien)
- Zusatzqualifikation „Schule der Vielfalt“– diskriminierungskritische Pädagogik und Schulentwicklung
- Programm Politische Bildung für Schüler*innen
- Regionalkoordination „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (SOR-SMC)
- „MOSAIK Jugendpreis – mit Vielfalt gegen Rassismus“
- Zuschüsse für Gedenkstättenbesuche
Bereich Soziale Bildung/Gleichstellung/Prävention (FB3.3):
- Zusatzqualifikation Ausbildung zur feministischen Selbstbehauptungs- u. Selbstverteidigungstrainer*in
- Zusatzqualifikation Geschlechtergerechte Pädagogik
- „War doch nur Spaß“ – Handbuch zum Umgang mit Grenzverletzungen und Alltagsgewalt gegen Mädchen* in der Schule und Fortbildungsformat
- SchiLF Geschlechtergerechte Schule für das ganze Kollegium eines Gymnasiums
- Förderung von Klassenprojekten zu Mädchen*arbeit und Jungen*arbeit
- Lernpaket: LGBTIQ* Leben
- Förderung von Klassenbesuchen LGBTIQ*
- Aktiv gegen Mobbing – Baustein Prävention (Kooperationsprojekt)
- Projekt „Spielzeugfreie Zeit in Kindertageseinrichtungen“ (Förderung von Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit sowie Sozialverhalten bei Kindern)
- Projekt FREUNDE (Förderung sozialemotionaler Kompetenzen im Vorschulalter)
- Qualifizierungsreihe „Beziehungen gesundheitsförderlich gestalten“
- Gesprächsführung im Kontext Schule
Zentraler Schulpsychologischer Dienst (FB3.4):
- Zusatzqualifikation KIMS – Krisenintervention an städtischen Münchner Schulen
- Workshops für das schulische Krisenteam (z.B. zu Umgang mit Suizidalität/Suizid, Prävention von schwerer zielgerichteter Gewalt und anderen krisenhaften Entwicklungen)
- Handbuch „Sicherheitskonzept und Krisenmanagement an städtischen Münchner Schulen“
- Beratung zum schulischen Krisenmanagement
- Beratung von Schüler*innen und Eltern (z.B. mit gewaltpräventiver Wirkung)
- Zusatzqualifikation „Aktiv gegen (Cyber)Mobbing an städtischen Münchner Schulen“
- Fachliche Betreuung der städt. Schulpsycholog*innen (z.B. Veranstaltungen zu Themen wie „Sexuelle Gewalt“, „Bedrohungsmanagement“, „(Cyber-)Mobbing“, „Häusliche Gewalt“) Fachbereich Neue Medien/Medienpädagogik (FB5):
- spezifische Fortbildungen im Bereich Medienpädagogik für Lehr- und Erziehungskräfte
- medienpädagogische Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Angebote des Medienservices
- Materialien auf dem Bildungsserver www.medienbildung-muenchen.de
Ein Überblick mit kurzen Erläuterungen findet sich im Anhang zu diesem Schreiben bzw. kann beim PI-ZKB angefordert werden. Zu den genanten Maßnahmen sind dort jeweils die Zielgruppen sowie die Bezüge zum Thema Gewaltprävention (u.a. die fokussierten Formen und Dimensionen von Gewalt und die Art der Prävention) aufgeführt und kurz erläutert.
Die meisten der Maßnahmen des PI-ZKB bewegen sich im Bereich universeller (für alle), teilweise auch selektiver Prävention (für bestimmte Risikogruppen). Einzelne Maßnahmen beinhalten (auch) Aspekte indizierter Prävention*1, wie zum Beispiel im Kontext Mobbing und in der Beratung zum schulischen Krisenmanagement.Bei vielen Maßnahmen steht die Prävention (direkter) interpersoneller Gewalt im Vordergrund, wobei die Dimensionen struktureller und kultureller Gewalt mit berücksichtigt werden. Einige Maßnahmen beschäftigen sich auch spezieller mit struktureller und kultureller Gewalt, insbesondere im Zusammenhang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen
(etwa Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Homophobie bzw. Heteronormatismus), z.B. in der Zusatzqualifikation „Schule der Vielfalt“ (zu diskriminierungskritischer Schulentwicklung) und in Fortbildungen des Bereichs Politische Bildung, in der Teammaßnahme „Geschlechtergerechte Schule“ und im Lernpaket LGBTIQ* Leben des Bereichs Soziale Bildung, Gleichstellung, Prävention sowie in Maßnahmen des Bereichs Kindertageseinrichtungen.
Über die genannten Abteilungen des PI-ZKB hinaus verfolgen aber auch die internationalen Begegnungsprojekte (für Schüler*innen wie Lehrkräfte) der Abteilung Internationale Bildungskooperationen (PI-ZKB-FB4) im Sinne der Völkerverständigung friedenspädagogische und somit gewaltpräventive Zielsetzungen.
Zudem tragen auch die BildungsLokale (PI-ZKB-FB7) als nonformale Bildungseinrichtungen zur gesellschaftlichen Integration in Stadtquartieren mit besonderem bildungspolitischem Interventionsbedarf sowie durch ihren nachbarschafts-/quartiersorientierten Ansatz zur Förderung des sozialen Friedens in der Stadtgesellschaft bei und wirken somit Gewalt entgegen.
In Geschäftsbereich Kindertageseinrichtungen (RBS-KITA) stehen für Kitas und Horte weitere Projekte und Unterstützungsleistungen im Kontext Gewaltprävention bereit:
Für den städtischen Träger wird seit rund sieben Jahren die Kinderschutzbox „Mit-mir-nicht“ durch die Fachberatung Kinderschutz in RBS-KITA zur Verfügung gestellt. Sie enthält Präventionsmaterialien zu den Themen Abgrenzung und Nein-Sagen, die vom pädagogischen Personal in der Arbeit mit Jungen und Mädchen von 6 bis 10 Jahren in den Horten genutzt werden können.
Die Sicherstellung des Kinderschutzes in allen Einrichtungen ist eng an aktive Gewaltprävention gekoppelt. Bei Bedarf können den Kitas im Rahmen des § 8a SGB VIII „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (ISEF) zur Seite gestellt werden.
Eine Grundlage für gelingende Gewaltprävention ist in der Sexualpädagogischen Rahmenkonzeption des städtischen Trägers geregelt sowie imHandbuch zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, welches ein ausführliches Kapitel zur Prävention enthält. Die Schulung aller städtischen Kindertageseinrichtungen ist bereits verstetigt. Bei Bedarf kann das Thema Gewaltprävention in Vertiefungsschulungen aufgegriffen und weitergehend bearbeitet werden. Ein weiteres, auch im Bereich der Gewaltprävention einsetzbares Angebot ist der durch die Kitas abrufbare Workshop „Antidiskriminierung“ sowie das Programm „Impuls macht Schule“. Beide Angebote werden vor Ort umgesetzt.
Die RBS-KITA Fachberatung bietet für die Fachkräfte der Kitas aller Träger in München Beratung, Unterstützung und Prozessbegleitung an. Zum einen in Form von Klausurtagen und Fachtagen, etwa zu Wertebildung, Stärkung des Selbstbewusstseins und sozialer Kompetenzen und gewaltfreier Kommunikation für die pädagogische Arbeit. Auch Themen wie Demokratiebildung, Partizipation, das Erkennen und Bearbeiten der Ursachen von Aggression und Gewalt und das Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungen werden dort bearbeitet.
Weitere Unterstützungsangebote zum Thema Gewaltprävention durch RBS-KITA-FB erfolgen in Form von Elternberatung, u.a. durch das Kinderschutzteam, Begleitung und Durchführung von Elternabenden in den Einrichtungen sowie die Begleitung von Elterngesprächen vor Ort. Die Arbeit der Fachberatung umfasst zudem die Unterstützung der Kitas bei der Weiterentwicklung einer geschlechtergerechten Pädagogik, die Weiterentwicklung einer Genderstrategie für den Kernbereich bei RBS-KITA und das Projekt „Geschlechtersensibles, pädagogisches Arbeiten an Kitas“.
Der Arbeitskreis „Männer“ bei RBS-KITA hat das Thema „Jungenarbeit“ im Fokus und ist für die Organisation des „Boys Day“ zuständig, an dem Jungen und männlichen Jugendlichen ein Einblick in das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung gegeben wird. Das „Netzwerk Jungenarbeit“ wird durch eine*n Vertreter*in von RBS-KITA mit begleitet.
Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bzw. der Maßnahmen des 2. Aktionsplans der LHM zur Umsetzung der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene werden durch den Stadtratsbeschluss Nr. 20-26/V07896 weitere Maßnahmen angestoßen, um geschlechtsspezifischer Gewalt an städtischen Schulen präventiv entgegenzuwirken, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten, Gewalt zu beenden und Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen sowie die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Das RBS wird beispielsweise qualitativ hochwertige Zusatzqualifikationen für Selbstbehauptungstrainer*innenkonzipieren bzw. verstetigen, geschlechtersensible Selbstbehauptungstrainings für Kinder und Jugendliche in München ermöglichen, Fortbildungsangebote zum Thema Prävention von und Intervention bei geschlechtsspezifischer Gewalt intensivieren und entsprechende Beratungsmöglichkeiten für Einzelpersonen und Schulen verstärken.
In der pädagogischen Arbeit des RBS besitzen also sowohl die gewaltpräventive Arbeit mit Jungen* als auch das Thema Antisemitismus (z.B. in Maßnahmen des Bereichs Politische Bildung, s.o.) bereits jetzt einen besonderen Stellenwert. Die Erstellung eines Gesamtkonzepts, das speziell auf den Ergebnissen der von der Fachstelle für Demokratie (FgR) organisierten Hearings zu Hasskriminalität (Juli 2021) und Antisemitismus (November 2021) aufbaut, ist aber aus folgenden Gründen nicht möglich: Bei dem Hearing im November 2021 wurde der Aktionsplan gegen Antisemitismus der LHM vorgestellt*2. Dieser enthält u.a. die Beauftragung einer Studie sowie die Bestätigung des Stadtrats zur Weiterführung der bisherigen Arbeit und einer intensiveren Vernetzung. Die FgR hat in dem Aktionsplan neben einem allgemeinen Bedarf an Sensibilisierung für u.a. die Bereiche der Verwaltung oder Bildung sechs konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet: (1) Die Sichtbarkeit der Vielfalt jüdischen Lebens in München fördern, (2) Öffentliches Problembewusstsein schärfen, (3) Aktionsfond gegen Antisemitismus einrichten, (4) Studie zu Antisemitismus und jüdischem Leben in der LHM durchführen, (5) Fortbildungen zu Antisemitismusprävention und der Vielfalt jüdischen Lebens in allen Handlungsfeldern fördern (6) Kampf gegen Antisemitismus als kontinuierliche Aufgabe anerkennen. Allerdings kann der Bedarf für eine Sensibilisierung von Jugendlichen, wie auch der Verwaltung, von Sicherheitsbehörden und dem Bildungsbereich im Allgemeinen für Antisemitismus festgestellt werden. Aus der Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit dem gesamtgesellschaftlichen Phänomen Antisemitismus kann nicht pauschal der Bedarf für eine davon losgelöste gewaltpräventive Arbeit abgeleitet werden. Zudem trifft die beim Hearing zu Hasskriminalität vorgestellte Studie keine Aussagen zu Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Da nur Erwachsene befragt wurden, ist die Studie primär für die gewaltpräventive Arbeit mit Erwachsenen relevant. Für ein Gesamtkonzept zur Gewaltprävention für Kita und Schule stellt das Hearing laut der FgR somit keine tragfähige Basis dar. Im Hinblick auf die Begründung einer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen – etwa im Sinne früher primärer Prävention im Hinblick auf das Erwachsenenalter – kann die vorgestellte Studie natürlich dennoch von Interesse sein.
2:
Alle Jungen*- und Männer*projekte, die gewaltpräventiv arbeiten, werden aus der Projekt- in die Regelförderung gebracht und sollen im Rahmen des gesamten, städtischen Bemühens gewaltpräventiv zu arbeiten weitergehend und ausweitend finanziell gefördert werden.
Antwort:
Die Projekte der Jungen*-und Männer*arbeit in der Produktsteuerung der Abteilung Kinder, Jugend und Familien im Sozialreferat – Stadtjugendamt (S-II-KJF) befinden sich mit den gesamten Personal- und Sachkosten in der dauerhaften Regelförderung des Sozialreferates/Stadtjugendamtes. Daneben werden noch zahlreiche geschlechterübergreifende Angebote sowie Angebote für Frauen* und Mädchen* finanziert. Für einen Teil der Projekte wurden bereits Möglichkeiten für Mittelausweitungen im Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 8.3.2022 beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05548). Die Gleichstellungsstelle für Frauen weist darauf hin, dass nach fachlicher Einschätzung der Gleichstellungsstelle für Frauen weder die Projekte zu geschlechterbezogener und gleichstellungsorientierter Jungen*arbeit noch die entsprechenden Projekte in der Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* den aktuellen Bedarf trotz der Mittelausweitungen decken können, da trotz erheblichem Wachstum der Schüler*innenzahlen in München in diesem Bereich bisher kaum anpassende Ausweitungen vorgenommen werden konnten. Ein angemessener Ausbau dieser Projekte unterstützt Gewaltprävention erheblich.
Daneben werden noch zahlreiche geschlechterübergreifende Angebote sowie Angebote für Frauen* und Mädchen* finanziert. Für einen Teil der Projekte wurden bereits Möglichkeiten für Mittelausweitungen im Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 8.3.2022 beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05548).
Durch die Abteilung S-II-KJF werden im Einzelnen gefördert:
Die Einrichtung MIM e.V. (Münchner Informationszentrum für Männer) befindet sich in der Regelförderung des Sozialreferates, hauptsächlich mit Angeboten für Erwachsene im Bereich Täterarbeit bei häuslicher Gewalt (z.B. getrenntgeschlechtliche Elternberatung, Partnerschaftsgewaltprogramme, betreuter Umgang, Beratung von männlichen Opfern).
Die Mitarbeiter*innen von MIM e.V. verfügen über lange Erfahrung im Umgang mit gewaltausübenden Männern und Jugendlichen, aber auch männlichen Opfern von häuslicher und sexualisierter Gewalt und haben zahlreiche zertifizierte Präventionsprogramme im Angebot. Diese werden zum Teil für einzelne Projektzeiträume von anderen Städten, der katholischen Kirche und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bezuschusst.
Auch zertifizierte Gewaltpräventionsprogramme, die von Schulen gebucht werden könnten, finden sich im Angebot. Je nach Programm sind diese aber mit Kosten verbunden, die die Schulen oft nicht im Budget haben. In den letzten Jahren fanden sie daher kaum mehr statt.
MIM e.V. könnte auch als Multiplikator fungieren und Fachpersonal zur Durchführung zertifizierter Gewaltpräventionsprogramme ausbilden. Die Einrichtung wäre bereit, den Bereich der Gewaltprävention für Jugendliche dauerhaft stabil aufzubauen, müsste dazu allerdings Umstrukturierungen im bestehenden Team vornehmen bzw. einen Stellenausbau in Erwägung ziehen.
Abschließend möchte ich betonen, dass die enorme Wichtigkeit und Bedeutung guter pädagogischer Arbeit in diesen Bereichen dem Referat für Bildung und Sport (RBS) und dem Stadtjugendamt im Sozialreferat bewusst ist. Es existieren bei der LHM bereits vielerorts zahlreiche und zum Teil sehr umfassende Maßnahmen, um Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen entgegenzutreten. Sie wurden in den vergangenen Jahren entsprechend den gesellschaftlichen Entwicklungen und im Rahmen der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten kontinuierlich auf- und ausgebaut. In Abhängigkeit von den Ressourcen werden sie weiterhin laufend aktualisiert, ergänzt und weiterentwickelt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
*1. Richtet sich an Personen, bei denen sich bereits Probleme/Auffälligkeiten im Verhalten zeigen.
*2. Link zum Aktionsplan gegen Antisemitismus der LHM: https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:db6df130-f803-4d9c-8b79-d8f4eda89649/Aktionsplan%20Antisemitismus_final_gebunden.pdf