Umnutzung der Braunauer Eisenbahnbrücke nicht nur für Fußgänger und Radfahrer, sondern auch für kommerzielle Nutzungen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Veronika Mirlach und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 2.5.2023
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Zunächst bitten wir, die aufgrund der erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen eingetretene Fristüberschreitung zu entschuldigen.
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 2.5.2023 führen Sie Folgendes aus: „Dem Münchner Merkur war am 20.3.2023 zu entnehmen, dass eine private Initiative das stillgelegte Gleis der Braunauer Eisenbahnbrücke als Fußgängerbrücke und für kommerzielle Aktivitäten nutzen möchte. Die Stadtratsfraktion der CSU mit den Freien Wählern fordert bereits seit Jahren, dass genau dieses Gleis kurzfristig und pragmatisch als Fuß- und Rad- wegbrücke umgebaut werden soll.“
Hierzu können wir Ihnen in Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat und dem Mobilitätsreferat Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Sind der Landeshauptstadt München die Pläne des Vereins „Isarlust“ bekannt? Wurden diese, falls ja, genehmigt?
Antwort:
Die Pläne des Vereins Isarlust e.V. sind der Stadt bekannt. Gemäß Schreiben des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vom 27.2.2023 an die DB Netz AG ist für die geplante Umnutzung der Braunauer Brücke ein Freistellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.
Das Kreisverwaltungsreferat teilt dazu mit:
„Dem Kreisverwaltungsreferat liegt eine Veranstaltungsanzeige für die Braunauer Eisenbahnbrücke vor. Diese kann jedoch derzeit noch nicht bearbeitet werden, da keine Freigabe der Brücke durch das Eisenbahnbundesamt vorliegt. Entsprechend hat das Kreisverwaltungsreferat noch keine Veranstaltungsgenehmigung erteilt.“
Fragen 2 und 3:
- Plant die Stadtverwaltung das stillgelegte Gleis auf der Braunauer Eisenbahnbrücke als Fahrrad- und Fußgängerbrücke umzunutzen? Was sind die Gründe, falls eine derartige Umnutzung nicht geplant wird?
- Weshalb hat die Stadtverwaltung selbst bisher keine Schritte zur Umnutzung unternommen, wenn diese durch einen privaten Verein offenbar kurzfristig möglich und eventuell sogar genehmigt worden ist?
Antwort:
Das Baureferat untersucht aktuell den Zustand der Braunauer Eisenbahnbrücke und entwickelt ein Instandsetzungskonzept für den Überbau. Parallel dazu wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, ob und wie ein künftiger Geh- und Radweg auf der Brücke realisiert werden kann. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird dem Stadtrat zur gegebenen Zeit vorgestellt.
Frage 4:
Warum wird von Seiten der Stadtverwaltung angesichts der Fokussierung auf die sog. „Verkehrswende“ nicht auf einem dem „Radentscheid“ entsprechenden Fahrradweg bestanden?
Antwort:
Bei den Planungen des Vereins Isarlust e.V. handelt es sich um eine Kulturveranstaltung. Ein Fahrradweg auf der Brücke ist dabei nicht vorgesehen.
Frage 5:
Welche städtischen Flächen werden für die kommerzielle Nutzung benötigt und wie werden diese bepreist?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat teilt dazu mit:
„Die dem Kreisverwaltungsreferat vorliegenden Antragsunterlagen zur Veranstaltung lassen hierzu noch keine abschließenden Aussagen zu. Sollte die Veranstaltung zugelassen werden können und dabei öffentlicher Grund oder eine städtische Grünanlage genutzt werden, wird das Kreisverwaltungsreferat neben Verwaltungsgebühren auch Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung bzw. Nutzungsgebühren nach der Grünanlagengebührensatzung erheben. Voraussetzung für eine Genehmigung und damit Gebührenerhebung ist aber in jedem Fall die Freigabe der Brücke durch die zuständige Behörde, hier dem Eisenbahnbundesamt (siehe auch Antwort zu Frage 1)“.
Frage 6:
Wann ist mit der Beantwortung des Antrags unserer Fraktion vom 30.3.2022 zu rechnen? (Antragsnummer 20-26/A 02592)?
Antwort:
Der Antrag Nr. 20-26/A 02592 wird im Beschluss „Bauprogramm – Barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr“ in einem der nächsten Bauausschüsse behandelt.