Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz des Stadtrats hat dem Vorschlag des Referats für Klima- und Umweltschutz zugestimmt und die Fördersätze des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) für energetische Komplettsanierungen von 10 auf 20 Prozent verdoppelt. Damit können nach einer energetischen Sanierung – beispielsweise auf den Standard EH55-EE – also zum Effizienzhaus 55 mit einer anteiligen Versorgung aus erneuerbaren Energien von mindestens 65 Prozent – von der Stadt Fördermittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit vergeben werden – und das als Direktzuschuss.
Voraussetzung dafür ist derzeit ein Förderantrag bei der KfW für dieselbe Maßnahme nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), sodass zusätzlich zur Münchner Sanierungsförderung Tilgungszuschüsse in Höhe von 20 bis 40 Prozent hinzukommen und insgesamt eine äußerst auskömmliche Gesamtförderung für eine rasche Gebäudesanierung zur Verfügung steht.
Bürgermeisterin Katrin Habenschaden: „Unser Förderprogramm ist ein echter Renner. Viele Münchner*innen machen bei der lokalen Energiewende mit und schützen damit aktiv das Klima und ihren Geldbeutel. Seit Inkrafttreten des FKG sind knapp 8.600 Anträge bei uns eingegangen. Das entspricht einer Förderung von über 111 Millionen Euro. Kein anderes kommunales Klima-Förderprogramm in Deutschland ist so erfolgreich wie unser Münchner FKG.“
Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Mit der Verdopplung unserer Fördersätze wollen wir die energetische Sanierung des Münchner Wohngebäudebestandes in einem Zuge, die so genannte ,Komplettmodernisierung‘, hin zum Münchner Mindeststandard EH55 attraktiver machen und ihr weiteren Anschub geben.“
Das FKG – Bisherige Bilanz
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude ist planmäßig in zwei Schritten am 20. Juli 2022 und am 4. Oktober 2022 in Kraft getreten. Die Nachfrage war von Anfang an sehr hoch: Knapp 8.600 Anträge, die einer kumulierten Mittelbindung von über 111 Millionen Euro entsprechen, sind bis Ende Mai 2023 beim Referat für Klima- und Umweltschutz eingegangen.
Förderschwerpunkt Energetische Sanierungsberatung
Für die Energetische Sanierungsberatung, die bis 15. Juli 2023 bereits 1.503 Mal beantragt wurde, sind zwischenzeitlich Mittel in Höhe von über 5 Millionen Euro reserviert. Die Durchführung der Energetischen Sanierungsberatung ist Voraussetzung für die Beantragung von Einzelmaßnahmen im FKG, um Gebäudeeigentümer*innen entsprechend der Klimastra- tegie hin zu einer raschen Komplettsanierung in einem Zuge zu motivieren, die neben der ökologischen Vorteile nach der Anhebung der Fördersätze auch wirtschaftlich die erste Wahl sein dürfte.
Die novellierte Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW-Richtlinie) verbietet zum 1. Juli 2023 die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen für den Fördertatbestand „Energieberatung“. Antragsstellende müssen sich künftig entscheiden, ob sie dafür Fördermittel des Bundes (EBW-Richtlinie, BAFA) oder eines anderen Fördermittelgebers (z. B. FKG-Richtlinie) erhalten wollen. Beides gemeinsam – wie bisher – ist nun unzulässig.
Christine Kugler: „Wir raten allen Münchner*innen, die Energieberatung über unser FKG fördern zu lassen. Denn diese folgt höheren Standards und ist zwingend Voraussetzung für eine weitere FKG-Förderung. Nur nach der FKG-konformen Energieberatung können die Sanierungsmaßnahmen selbst sowohl vom FKG als auch aus Fördermitteln des Bundes gefördert werden.“
Für die energetische Sanierungsberatung bietet das FKG darüber hinaus deutlich höhere Fördersätzen als der Bund. Im Einzelnen:
- 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 3.700 Euro für Wohngebäude mit 3 bis 12 Wohneinheiten
- 5.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten
- daneben zusätzlich eine Förderung in Höhe von maximal 1.000 Euro für Beratungen bei Eigentümerversammlungen
Förderschwerpunkt Sanierungsstandard
Sanierungsstandards wurden bislang 63 Mal beantragt. Dafür wurden Mittel in Höhe von über sieben Millionen Euro gebunden. Nachdem es sich beim Förderschwerpunkt Sanierungsstandards im FKG um energetische Sanierungen handelt, die als Komplettsanierungen in einem Zuge umgesetzt werden, bei denen mindestens der Energiestandard EH55 unmittelbar nach Fertigstellung eines umfassenden Sanierungsschritts erreicht wird, ist durch die Sanierungsstandards im FKG ein größtmöglicher Hebel zur raschen Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudestandard zu erwarten.
Allein im Förderschwerpunkt Photovoltaik ist im FKG mit gut 6.400 Anträgen und einer Mittelbindung von insgesamt fast 34 Millionen Euro ein besonders großer Ansturm zu verzeichnen. Darunter sind Photovoltaik-Anlagen und Stecker-Solargeräte die am häufigsten beantragten Fördermaßnahmen mit jeweils 46 Prozent und 44 Prozent aller Anträge im Bereich Photovoltaik. Die beantragten PV-Anlagen haben eine Gesamt-Anlagenleistung von zirka 35 Megawatt Peak (Mwp). Die im FKG beantragten Stecker-Solar-Geräte erreichen bislang insgesamt 1,8 MWp.
Weitere Förderschwerpunkte
Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Wärmedämmung der Gebäudehülle oder effiziente, regenerative Anlagentechnik, wurden insgesamt 507 Mal beantragt. Die Mittelbindung dafür beträgt fast 36 Millionen Euro. Für die Schwerpunkte Neubaustandards und Passivhaus wurden mit 90 Anträgen insgesamt fast 30 Millionen Euro gebunden.