Protokollierung der Infoveranstaltung der Stadt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 31.1.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
In Ihrem Antrag bitten Sie darum, Sitzungen, Anhörungen und Informationsveranstaltungen der Landeshauptstadt München mit Bürger*innenbeteiligung zukünftig zu protokollieren.
Die Stadtverwaltung soll ein digitales Vorgehen zur Erteilung der Freigabe der Protokolle durch die jeweiligen Sprecherinnen und Sprecher entwerfen. Die Freigabefrist soll 14 Tage betragen. Dies stellt eine laufende Angelegenheit dar.
Zu Ihrem Antrag vom 31.1.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Im Januar 2023 wurde die Fachstelle für Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation mit der ersten Stellenbesetzung (fachliche Leitung) implementiert. Es erfolgt derzeit der sukzessive Aufbau dieser Fachstelle und die Bearbeitung aller damit im Zusammenhang stehenden Themen.
Mit Stadtratsbeschluss vom 27.4.2022 („Analoge und digitale Öffentlichkeitsbeteiligung in der Landeshauptstadt München; Vorstellung des Externen-Konzeptes für die systematische Weiterentwicklung – Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05892) wurde die Umsetzung des Öffentlichkeitsbeteiligungskonzeptes (ÖBK) der Agentur Zebralog für den sukzessiven Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Landeshauptstadt München bis zum 31.12.2026 beschlossen. Der Stadtrat hat sich damit zu einer Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in München bekannt und wird mit dem aktuellen Stand der Umsetzung o.g. Konzeptes im Herbst 2023 befasst. Eine bürgerfreundliche und transparente Verwaltung ist hierbei ein essenzielles Anliegen der Landeshauptstadt München.Inhalt o.g. Konzeptes ist auch die Erstellung eines „Handbuchs Öffentlichkeitsbeteiligung“ als Arbeitshilfe für die städtischen Referate bei der Konzeptionierung, Planung und Umsetzung von Öffentlichkeitsbeteiligungen. In die Erstellung dieses Handbuchs werden alle städtischen Referate miteinbezogen. Die Protokollierung von Infoveranstaltungen mit Bürgerbeteiligung sowie die Veröffentlichung des Protokolls ist ein Qualitätsmerkmal und wird darin berücksichtigt.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.