Personalengpässe bei der Feuerwehr?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann, Jens Luther und Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.5.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Am 26.5.2023 haben Sie folgende Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet:
„Ab August 2023 bis mindestens zum Jahresende 2023 sollen 7 Hilfeleis- tungslöschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr München durch Kräfte der Frei- willigen Feuerwehr München im 24 Stundendienst auf den Feuerwachen aufgrund von Personalengpässen ergänzt werden.“
Ihre konkreten Fragen zu dieser Thematik beantworten wir folgenderma-ßen:
Frage 1:
Wie hoch ist derzeit der Personalengpass bei der Berufsfeuerwehr?
Antwort:
Die Bedarfe der Branddirektion zur Sicherstellung des Einsatzbetriebs für 2024 sind zum Eckdatenbeschluss angemeldet. Nach Behandlung des
Eckdatenbeschlusses werden die vom Stadtrat grundsätzlich beschlossenen Bedarfe im Herbst im Kreisverwaltungsausschuss konkret vorgelegt. Die fachliche Beschlussvorlage ist derzeit bereits in Arbeit. Dieser soll bei der Beantwortung der Anfrage nicht vorgegriffen werden.
Frage 2:
Was sind die Gründe für diesen Engpass?
Antwort:
Zum einen mussten die Ausbildungszahlen während der Pandemie zurückgefahren werden, um einen regelkonformen Ausbildungsbetrieb zu gewährleisten. Zum anderen musste ein kompletter Grundlehrgang ausgesetzt werden, um das durch die Pandemie stark verkürzte Budget einhalten zu können. Darüber hinaus hat die Branddirektion die EU-Arbeitszeitrichtlinie bei der Dienstplangestaltung im Feuerwehreinsatzdienst umzusetzen. Auswirkungen sind im Wesentlichen, dass einerseits das bisherige System einer Einsatzdienstleistung im Rahmen angeordneter Überstunden nicht mehr möglich ist. Andererseits muss der in Nebentätig-keit zu leistende Brandsicherheitswachdienst in die Dienstplanung des Einsatzdienstes mit einbezogen werden, da auch diese Dienstleistung dem Arbeitszeitrecht unterliegt.
Frage 3:
Wie steuert die Berufsfeuerwehr diesem Engpass entgegen?
Antwort:
Siehe Antwort zur Frage 1. Dem in Vorbereitung befindlichen Stadtratsbeschluss soll nicht im Detail vorgegriffen werden. Im Grundsatz muss die Personalgewinnung im Wesentlichen über deutlich stärkere Ausbildungsjahrgänge erfolgen. Die Rekrutierung bereits fertig ausgebildeter Feuerwehrkräfte wird ebenfalls forciert, auch wenn die Erfahrung der Branddirektion zeigt, dass hier nur wenig Potential abschöpfbar ist. Es bleibt aber auch hier festzustellen, dass die Branddirektion in ihren verschiedenen Berufsgruppen und Qualifizierungsstufen mittlerweile auch auf einen Fachkräftemangel zu steuert. Deswegen ist eines der prioritären Themen das Marketing in Verbindung mit der weiteren Öffnung von potenziellen Bewerbermärkten.
Durch eine neue Fachlaufbahnverordnung, die zum 1.1.2024 in Kraft treten soll, wird die BD neue Wege in der Ausbildung gehen und bereits nach der Schulausbildung junge Menschen für die Berufsbilder „Feuerwehrfrau/-mann“ und Disponenten*in zu gewinnen versuchen.
Im Bereich Notfallsanitäter*innen wurden bereits die Ausbildungszahlen erhöht. Zudem bereitet die Branddirektion auch Wege zur Einstellung als Tarifbeschäftigte vor, um die ausgebildeten Notfallsanitäter*innen halten zu können. Auch hierzu ist eine entsprechende Beschlussvorlage für den Kreisverwaltungsausschuss in Arbeit, der in Beantwortung dieser Anfrage nicht vorgegriffen werden soll.
Frage 4:
Wie betreibt die Branddirektion Personalgewinnung heute und in Zukunft?
Antwort:
Die Feuerwehr ist Teil des stadtweiten Marketings zur Personalgewinnung und betreibt Personalmarketing auch auf den eigenen Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn. Mittelfristig werden auch neue Berufsausbildungen als Berufsfeuerwehrmann/-frau oder Leitstellendisponent/-disponentin für Schulabgänger geschaffen (siehe Antwort zu Frage 3). Vorteil dabei ist, dass für diese Ausbildungen nicht mehr eine handwerkliche Ausbildung Zugangsvoraussetzung ist, was die Bewer-ber*innensituation aufgrund des zunehmenden Fachkräftearbeitermangels vereinfacht.
Darüber hinaus wurde eine Kooperation mit der FOM in München geschlossen, in deren Rahmen insbesondere die ingenieurleistungsgeprägten Aufgaben des feuerwehrtechnischen Dienstes herausgestellt werden, um so die Vielfalt der Bewerber*innen in der 3. QE zu erweitern.
Frage 5:
Werden die hier geleisteten Bereitschaftszeiten der Freiwilligen Feuerwehr München vergütet?
Antwort:
Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehrkräfte erfolgt im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Eine Entschädigung ist daher nicht möglich. Für die Aufwandsentschädigungen nach dem Bay. Feuerwehrgesetz gibt es eine klare Regelung des Münchner Stadtrats. Diese sieht Aufwandsentschädigungen für Fortbildungen im Feuerwehrdienst nicht vor.
Frage 6:
Wenn nein, warum kann diesen Kräften keine Vergütung zugutekommen?
Antwort:
Siehe Antwort zur Frage 5.
Frage 7:
Sind negative Auswirkungen auf den Brandschutz oder sonstige Aufgaben der Feuerwehr in München zu erwarten?
Antwort:
Die Sicherheit der Landeshauptstadt München in der Gefahrenabwehr ist nicht gefährdet. Für eine Übergangszeit werden zwar Logistikfahrzeuge, die zum Beispiel für Nachschub sorgen, nur bei Bedarf besetzt. Dies findet regelmäßig auch bei größeren Krankheitswellen Anwendung, wie zum Beispiel während der Coronapandemie. Es werden daher jederzeit alle anfallenden Einsätze bedient werden können.