Abrechnungen der Stadtwerke schnellstmöglich versenden! Warum dauern die Abrechnungen der Stadtwerke so lange?
Anträge Stadträte Manuel Pretzl und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 14.7.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag „Abrechnungen der Stadtwerke schnellstmöglich versenden!“ werden die Stadtwerke München GmbH (SWM) aufgefordert, die systemtechnischen Schwierigkeiten bei der Erstellung der Abrechnungen umgehend zu beheben und die Abrechnungen zeitnah an ihre Privat- und Geschäftskunden zu versenden. In der Vollversammlung am 26.7.2023 soll über die Lösungsansätze informiert werden
In Ihrem Antrag „Warum dauern die Abrechnungen der Stadtwerke so lange?“ fordern Sie, dass die Stadtwerke München GmbH (SWM) dem Stadtrat und ihren Privat-und Geschäftskunden im Rahmen der Vollversammlung am 26.7.2023 detailliert erklären, weshalb die Berechnung der neuen Abschläge und der tatsächlichen Monatsverbrauchskosten mittlerweile bereits sieben Monate in Anspruch nimmt und mit welchem Zeithorizont für die abschließenden Abrechnungen gerechnet werden müsse. Zudem informieren die SWM, wann und in welcher Form die Kundinnen und Kunden erstmals darüber informiert wurden, dass ab März 2023 vorerst keine Abschläge mehr abgebucht werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Wir haben die Stadtwerke München GmbH um Stellungnahme gebeten, die wir Ihnen im Wortlaut wiedergeben dürfen:
„Vorbemerkung: Die SWM rechnen grundsätzlich rollierend ab, d.h. monatlich erhalten ca. ein Zwölftel der Privatkunden ihre Rechnung. Das bedeutet, dass ein Großteil der Kund*innen aktuell nicht zur Abrechnung ansteht bzw. nicht auf die Rechnung wartet. Allerdings wurden von März bis Juni die monatlichen Abschläge bei vielen Kunden nicht abgebucht.
In Kürze: Um Privathaushalte sowie Unternehmen bei den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung die sogenannten Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme beschlossen. Konkret wurden die Energiepreise für private Verbraucher und kleinere Unternehmen gedeckelt, und zwar für 80 Prozent des historischen Jahresverbrauchs – in derRegel gemessen am Vorjahr. Zwischenzeitlich durften wir leider keine Abschläge abbuchen (ab März), da die Preisbremsen dabei noch nicht berücksichtigt gewesen wären. Die SWM sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu berücksichtigen.
Mittlerweile erfolgt bei den meisten Kund*innen die Abbuchung wieder wie gewohnt.
Die SWM bedauern die Verzögerungen und bitten um Verständnis. Die gesetzlichen Vorgaben brachten jedoch eine extrem komplexe Umsetzung mit sich, die sich sehr stark vom normalen Abrechnungsgeschäft unterscheidet. Gleichzeitig war es das Ziel, die Vorgaben in bestmöglicher Qualität umzusetzen, um nicht im Nachgang Korrekturen bei den Kund*innen oder bei der Beantragung von Erstattungen vornehmen zu müssen.
Zum Hintergrund: Leider haben sich die Informationen für unsere Kund*innen hinsichtlich der Umsetzung der Preisbremsen stark verzögert. Die Gründe: die Komplexität der Gesetze zu den Preisbremsen, die individuellen Abrechnungen in vielen Tarifkonstellationen sowie die dafür nötigen umfangreichen Anpassungen im Abrechnungssystem. Damit stehen die SWM nicht alleine auf dem Markt der Energieversorger, auch bei anderen großen Grundversorgern ist die Situation ähnlich.
Die SWM haben seit Anfang des Jahres ein Projekt mit IT- und Vertriebsspezialisten aufgesetzt und zwischenzeitlich personell verstärkt. Sie arbeiten weiterhin engagiert daran, dass bald alle Kunden ihre persönlichen Informationen zu den Preisbremsen bzw. ihre Rechnung erhalten.
Ca. 75 % der Privat-/Gewerbekunden (Verbrauch unter 30.000 Kilowattstunden pro Jahr) haben inzwischen ihre Information zur Preisbremse und zu ihrer individuellen Entlastung erhalten.
Die Abrechnung war ab März aus o.g. Gründen ausgesetzt, läuft aber seit Mitte Juni wieder regulär, d.h. die Abrechnungen der Monate März, April, Mai und Juni sind weitgehend erstellt und bereits bei den Kund*innen. In Einzelfällen und bestimmten vertraglichen Konstellation kann es allerdings noch zu Verzögerungen kommen. Bislang stellen wir keine Häufung von hohen Nachzahlungen fest, über 65% der abgerechneten Kunden haben eine Nachzahlung unter 100 Euro bzw. ein Guthaben.
Bei den Tarifen für Geschäftskunden und Kund*innen mit Verbräuchen über 30.000 Kilowattstunden pro Jahr sind die Preisbremsen noch nicht berücksichtigt, da in diesen Fällen eine andere Entlastungssystematik als bei denPrivatkund*innen gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Tarife sind aktuell in Bearbeitung – die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der ersten Augusthälfte.
Die SWM Fernwärmekunden erhalten ihre Informationsschreiben bzw. Abrechnungen voraussichtlich bis Ende der KW 30.
Konkret gehen die SWM davon aus, dass bis Ende Juli mehr als 90% der Privatkund*innen ihre Information zur Preisbremse bzw. ihre Abrechnung erhalten haben. Nur bei den Kund*innen mit einem zeitvariablen Tarif (Zweitarif) wird sich die Umsetzung noch etwas verzögern, da hier eine komplexe gesetzliche Regelung greift (Umsetzung über zeitlich gewichtete Arbeitspreise und Referenzpreise). Hinzu kommt, dass gesetzlichen Regelungen für Zweitarifkunden erst seit Anfang Juli vorliegen. Diese Kund*innen wurden bereits in einem persönlichen Schreiben über die Verzögerung informiert und darauf hingewiesen, dass sie die Abschläge aktiv überweisen können.
Die SWM haben ab Anfang März auf ihrer Website darüber informiert, dass die Abbuchung der Abschläge vorrübergehend ausgesetzt wird. Eine individuelle Information der Kund*innen erfolgte damals noch nicht, da zu dem Zeitpunkt die Dauer der Verzögerung nicht absehbar war. Seit dem haben die SWM kontinuierlich über verschiedene Kanäle (Pressemeldung, swm. de, SWM Kundenzeitschrift, SWM Newsletter und soziale Medien) über die Verzögerungen berichtet und empfohlen, für eine etwaige Nachzahlung Geld zurückzuhalten oder bisherige Abschläge selbst zu überweisen.
Bei Zahlungsschwierigkeiten empfehlen wir allen Kund*innen sich bei uns zu melden, in den allermeisten Fällen finden wir gemeinsam eine Lösung z.B. durch Verschiebung des Zahlungstermins oder eine Zahlung in Raten. Unsere Kundenbetreuer*innen sind selbstverständlich zu diesen Themen sensibilisiert. Niemand soll durch die verzögerte Information über die Preisbremse einen Nachteil haben oder sich gar Sorgen um die Versorgung machen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.“