Informationsbeschaffung für Menschen mit Einschränkungen leicht gemacht
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 16.5.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Zu Ihrem Antrag vom 16.5.2023 teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes mit:
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Informationen sowie generell die barrierefreie Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Es wurden in der Vergangenheit bereits unterschiedliche Beschlüsse gefasst, die dieses Ziel unterstützen. Diese befinden sich aktuell bereits in der Umsetzung:
- Maßnahme 33 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München „Zentrales Informationsangebot für Menschen mit Behinderungen“.
Seit einigen Monaten finden Sie auf der Internetseite des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten „bb-m.info“ gebündelt Angebote und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen. Über eine Filterfunktion können sie gezielt suchen. Die Plattform wird stetig erweitert. Ziel dieser Maßnahme ist es, Informationen an einem Ort zentral zur Verfügung zu stellen.
- Beschluss der Vollversammlung vom 17.5.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07438), die Standards zum barrierefreien Parteiverkehr als Orientierung für die gesamte Stadtverwaltung zu übernehmen.
Die Standards beinhalten gerade mit Blick auf Veranstaltungen und Angebote Aussagen darüber, wie die Veröffentlichung durchgeführt werden soll. Mit gleicher Vorlage wurde ebenfalls beschlossen, dass alle internen und öffentlichen Veranstaltungen soweit als möglich barrierefrei zu gestalten sind. Dabei ist bereits mit der Einladung zu jeder städtischen Veranstaltung verbindlich über die Barrierefreiheit zu informieren.
Darüber hinaus ist der Behindertenbeirat München mit dem Tourismusamt im stetigen Austausch, um die Informationen auf den Internetseiten „einfach München“ und „muenchen-tourismus-barrierefrei“ besser und übersichtlicher zu verlinken.Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.