Vergabeverfahren zur Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum: Woran hängt es?
Anfrage Stadtrat Andreas Babor (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.6.2023
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Sie fordern von der Verwaltung der Landeshauptstadt München eine Erklärung zur Dauer des Vergabeverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet München und eine Information, bis wann mit dem Abschluss des Verfahrens gerechnet werden kann.
Die aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ist es normal, dass in der Verwaltung der Landeshauptstadt München (LHM) von einer Beschlussfassung des Stadtrates bis zur Vergabe einer Leistung mehr als zwei Jahre vergehen? Wie bewertet der Oberbürgermeister die lange Dauer dieses Verfahrens?
Antwort:
Eine Ausschreibung dieser Art hat es bislang in der Stadtverwaltung München so nicht gegeben. Hier sind aufgrund der Verfahrensart mehrere aufeinanderfolgende Schritte und Verhandlungen notwendig gewesen. Die gewählte Verfahrensart bietet den Vorteil, im Rahmen von Bieterverhandlungen eine bedarfsgerechte Ausgestaltung zukünftiger Ladeinfrastruktur zu sichern. Das Ziel der Landeshauptstadt München ist es, für die Stadtgesellschaft im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Frage 2:
Woran liegt es, dass das Vergabeverfahren in diesem Falle so lange dauert?
Antwort:
Unabhängig von Ihrer Anfrage hat das Referat für Klima- und Umweltschutz zu dieser Thematik eine Bekanntgabe für den Ausschuss für Klima-und Umweltschutz am 18.7.2023 vorbereitet, um den Stadtrat über den Verfahrensstand zu informieren.
Zur Beantwortung der Fragen 2 und 3 verweist das Referat für Klima- und Umweltschutz daher auf diese Bekanntgabe.
Frage 3:
Bis wann kann mit dem Abschluss des Verfahrens und der Vergabe gerechnet werden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.