Windkraftanlagen auf Münchens Stadtgütern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Nimet Gökmenoglu, Julia Post, Florian Schönemann, Bernd Schreyer, Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Simone Burger, Nikolaus Gradl, Barbara Likus, Lars Mentrup, Christian Müller, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) vom 22.12.2022
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, zu prüfen, inwiefern Windkraftanlagen auf den Flächen der Stadtgüter München (SgM) errichtet werden können.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. der Betriebssatzung der Stadtgüter München dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 22.12.2022 teile ich Ihnen deswegen auf diesem Wege Folgendes mit:
Der Windenergie kommt in der Energiewende eine bedeutende Rolle zu. Die SgM beschäftigen sich deswegen schon seit längerem mit diesem Thema. Der Ausbau der Windenergie ist notwendig, um den Strombedarf aus rein erneuerbaren Energien zu decken, Treibhausgasemissionen zu senken und um sich aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu lösen. 2022 hatte die Windenergie mit einer erzeugten Leistung von 125 Mrd. kWh einen Anteil von 24% an der Stromeinspeisung in Deutschland und ist damit der leistungsmäßig größte erneuerbare Energieträger1. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sieht einen stufenweisen Ausbau der Windenergie vor. Die derzeit installierte Leistung von 58 Gigawatt soll bis 2030 auf 115 Gigawatt und bis 2040 auf 160 Gigawatt gesteigert werden. Außerdem sollen nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz dafür bundesweit rund 2% der Landfläche bereitgestellt werden (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 WindBG).
Windkraft in München
Im nördlichen Stadtgebiet stehen auf den Müllbergen des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) zwei Windkraftanlagen der StadtwerkeMünchen GmbH (SWM), die seit 1999 und 2020 Strom für rund 3.500 Haushalte erzeugen.
Die SgM befürworten die Windenergie und deren Ausbau. Im Zuge des Stadtratsbeschlusses vom 12.3.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 11226) haben die SgM erstmalig die Möglichkeiten für Windkraftanlagen auf betriebseigenen Flächen geprüft. Anlässlich der veränderten Situation suchen die SgM nun erneut dort nach möglichen Standorten. Es werden derzeit Standorte in den an München angrenzenden Landkreisen auf den Gütern Buchhof, Delling, Schorn, Beigarten, Karlshof und Großlappen geprüft.
Das weitere Vorgehen beinhaltet eine fachliche Überprüfung des Nutzungspotenzials für Windenergie. Hierfür liegt die Kompetenz bei den SWM, weshalb die SgM die Standortvorschläge zur Prüfung an die SWM übergeben, die sich auch in das Benehmen mit den örtlichen Landkreisen setzen werden. Bei konkreter Eignung eines Standorts für eine Windkraftanlage soll die geeignete Fläche an die SWM verpachtet werden, die die Windkraftanlage dann errichtet und betreibt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann abgerufen werden unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/windbg/__3.html
1https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_090_43312.html