Luftreinhalteplan wirkt: Keine Verschärfung des Dieselfahrverbots
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Rathaus Umschau 142 / 2023, veröffentlicht am 27.07.2023
(27.7.2023 – teilweise voraus) Der Stadtrat hat in seiner Vollversammlung eine vorübergehende Aussetzung der ursprünglich zum 1. Oktober 2023 vorgesehenen Stufe 2 des Dieselfahrverbots sowie die Aufhebung der ursprünglich zum 1. April 2024 angedachten Stufe 3 beschlossen. Dies bedeutet, dass das bestehende Dieselfahrverbot für Kfz der Euronormen 4/IV und schlechter auf und innerhalb des Mittleren Rings vorerst nicht für Kfz der Euronorm 5/V verschärft wird. Eine endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit der zweiten Stufe ist auf Basis der Jahresmittelwerte des Jahres 2023 und des umfassenden fachgutachterlichen Gutachtens mit belastbaren Prognosewerten für die Jahre 2024 bis 2026 für Mai 2024 geplant. Außerdem wird in Konsequenz daraus die Allgemeinverfügung des Ausnahmekonzepts insoweit angepasst, als dass die mit der ursprünglichen Maßnahmenstufe 3 zum 31. März 2024 vorgesehene Befristungen entfallen.
Der Stadtrat ist damit dem Vorschlag des Referats für Klima- und Umweltschutz (RKU) gefolgt, das auf Basis der vorliegenden Messwerte bis einschließlich Mai 2023 und der darauf aufbauenden vorläufigen gutachterlichen Prognose diese Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Sinne der Verhältnismäßigkeit empfohlen hat. Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Unser Luftreinhalteplan wirkt. Die Messwerte haben sich deutlich verbessert – sogar besser, als ursprünglich mit Stufe 1 erwartet. Dank des ausgewogenen Stufenplans konnten wir deshalb dem Stadtrat vorschlagen, eine Verschärfung des Fahrverbots vorübergehend auszusetzen. Denn die verschärfte Stufe 2 wäre auf Basis der erfreulichen Immissionsentwicklung unverhältnismäßig.“
Aktuell vorliegende gemessene Mittelwerte 2023 an den vier besonders im Fokus stehenden Standorten:
- LÜB-Station Landshuter Allee: 44 µg/m³ (Mittelwert: 01.01. – 16.07.)
- Landshuter Allee Nord: 37 µg/m³ (Mittelwert: 01.01. – 04.06.)
- Tegernseer Landstraße: 38 µg/m³ (Mittelwert: 01.01. – 04.06.)
- Leuchtenbergring: 34 µg/m³ (Mittelwert: 01.01. – 04.06.)
Eine Übersicht aller Mittelwerte findet sich unter
https://stadt.muenchen.de/infos/immissionsmessungen-muenchen.html
Gutachterliche Prognose
Auf Basis der vorliegenden Messergebnisse hat das vom RKU beauftragte und vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) unterstützte Gutachterteam kurzfristig eine vorläufige Prognose für die vier relevanten Standorte erstellt. Demnach würde der gesetzliche Jahresgrenzwert für Stickstoffdi- oxid (40 μg/m3) im Jahr 2024 bei Beibehaltung der aktuell gültigen Stufe 1 an allen vier Standorten eingehalten werden. Die Prognose sagt allerdings auch eine Überschreitung des Grenzwerts im Jahr 2023 voraus, weshalb die aktuell gültige Stufe 1 zwingend weiterhin Bestand haben muss.
Beispiel Landshuter Allee
Der Messwert an der LÜB-Station Landshuter Allee hat sich vom Jahresmittelwert 2022 von 49 µg/m³ um 5 µg/m³ auf 44 µg/m³ in einem Zeitraum vom 1. Januar – 16. Juli 2023 verbessert. An dieser Entwicklung sieht man, dass die zum 1. Februar 2023 verhängten Zufahrtsbeschränkungen der Maßnahmenstufe 1 des Dieselfahrverbots eine klare Wirkung haben. Die alleinige Verbesserung aufgrund der natürlichen Flottenerneuerung würde nach Prognose in der 8. Fortschreibung für das Jahr 2023 „nur“ eine Reduzierung auf 46 µg/m3 und erst im Jahr 2026 eine Einhaltung des Grenzwertes von 40 µg/m3 erzielen. Nachfolgende Grafik veranschaulicht dies:
Einflussfaktoren auf die Immissionssituation
Die Immissionsentwicklung im ersten Halbjahr 2023 ist bisher deutlich besser als vermutet. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich durch z.B. wetterbedingte Einflüsse oder unvorhergesehenes Verkehrsverhalten die Messwerte im zweiten Halbjahr wieder verschlechtern. Gesetzlich entscheidend sind die Jahresmittelwerte, so dass das Abwarten der tatsächlichen Messwerte 2023 unerlässlich ist, um eine dauerhafte Entscheidung über die Notwendigkeit der Stufe 2 zur sicheren Grenzwerteinhaltung treffen zu können. Dies wird auf Basis der gesamten Messwerte 2023 und einer gutachterlichen Prognose voraussichtlich im Mai 2024 erfolgen können.
Bisherige Regelungen des Dieselfahrverbots Aktuell gültige Stufe 1:
Die erste Maßnahmenstufe des Dieselfahrverbots für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter gilt seit 1. Februar 2023 in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. Es gilt in dieser Stufe eine generelle Ausnahme mittels Beschilderung für Anwohner*innen und Lieferverkehr. Darüber hinaus gelten umfassende Ausnahmen per Allgemeinverfü- gung sowie gesetzliche Vorgaben beispielsweise für Schwerbehinderte mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis. Zudem können Einzelausnahmen zum Dieselfahrverbot gemäß § 1 Absatz 2 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) für besondere Fahrtzwecke im Kreisverwaltungsreferat beantragt werden.
Stufe 2 und 3:
Mit Stufe 2 war eine Ausweitung auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter bei Beibehaltung der Ausnahmeregelungen der Stufe 1 vorgesehen. Mit Stufe 3 würden die pauschalen Ausnahmen für Anwohner*innen und Lieferverkehr entfallen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf der Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München samt Anlagen sowie der Entwurf der angepassten Allgemeinverfügung über Ausnahmen vom Dieselfahrverbot werden vom 28. Juli 2023 bis zum 28. August 2023 öffentlich ausgelegt. Einwände gegen die Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans können bis einschließlich 11. September 2023 schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Die vorgenannten Unterlagen können im Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, zu den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr und Freitag 9 bis 12 Uhr) im Zimmer 4084 eingesehen werden. Elektronisch können die Unterlagen unter folgendem Link eingesehen werden: www.muenchen.de/beteiligung-lrp
Einwände können an nachfolgende Adressen eingereicht werden:
- Per Post an Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Luftreinhaltung, Bayerstraße 28a, 80335 München
- Per E-Mail an beteiligung-lrp.rku@muenchen.de