Stadt schafft bezahlbaren Wohnraum in Schwabing
-
Rathaus Umschau 142 / 2023, veröffentlicht am 27.07.2023
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum sektoralen Bebauungsplan an der Saarstraße in Schwabing durch die Vollversammlung des Stadtsrats sollen bei Wohnungsbauvorhaben zwischen der Saarstraße, der Winzererstraße und der Adams-Lehmann-Straße in Schwabing auch geförderte Wohnungen entstehen. Anlass ist ein Bauantrag, die bestehende gewerbliche Nutzung im 1. und 2. Geschoss eines Gebäudes in Wohnnutzung umzuwandeln. Der Stadtrat macht damit erneut von einer Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Sommer 2021 Gebrauch. Das bedeutet: 40 Prozent der neu geschaffenen Wohnungen sollen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Dies gilt auch für alle anderen Gebäude im Umgriff des sektoralen Bebauungsplans, sollten dort zusätzliche Wohnungen entstehen.
Für das derzeit gewerblich genutzte Gebiet liegt kein qualifizierter Bebauungsplan vor. Es besteht Baurecht nach § 34 BauGB. Würde ein neues Wohnbauvorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit, Vorgaben zur Art des Wohnraums zu machen. Wer hier neue Wohnungen baut, müsste somit bisher keine geförderten Wohnun- gen bereitstellen. Mit dem sektoralen Bebauungsplan liegt den Kommunen seit Sommer 2021 jedoch ein rechtliches Instrument vor, durch das die bestehenden Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch in diesen Gebieten ausgeschöpft werden können.
Im März hatte sich der Stadtrat zu diesem neuen Instrument beraten und Anwendungskriterien für München beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die Saarstraße ist der achte Aufstellungsbeschluss für einen sektoralen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung.
Weitere Informationen zum Projekt unter https://stadt.muenchen.de/rathaus/projekte/stadtplanung.html