Die Münchner Ausländerbehörde und die Münchenstift begrüßen die geplante Gesetzesänderung zur Schaffung eines zeitgemäßen Staatsangehörigkeitsrechts. Die Initiative zielt darauf ab, die Einbürgerung für rechtmäßig dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer*innen zu vereinfachen und zu beschleunigen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die geplanten Änderungen umfassen unter anderem:
- Akzeptanz von Mehrstaatlichkeit bei Einbürgerungen. Es soll nicht mehr erforderlich sein, seine bisherige Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung aufzugeben.
- Deutsche Staatsbürger*innen verlieren nicht mehr ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, ohne eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung zu besitzen.
- Abschaffung des Geburtsortprinzips. Kinder mit ausländischen Eltern können in Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten. Die Aufenthaltszeit der Eltern, die für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes maßgeblich ist, wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.
- Die erforderliche Aufenthaltszeit in Deutschland, die für den Anspruch auf Einbürgerung notwendig ist, wird von acht auf fünf Jahre reduziert. Besondere Integrationsbemühungen können zu einer weiteren Verkürzung der Voraufenthaltszeit führen.
- Erleichterte Einbürgerung für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration durch Absenkung des nachzuweisenden Sprachniveaus und den Wegfall des Einbürgerungstests.
Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „Die Einbürgerung ist der wertvolle Schlüssel, der die Tür zu einer vielfältigeren und solidarischeren Gesellschaft öffnet. Das neue Einbürgerungsgesetz wird es uns erlauben, Brücken der Integration zu bauen. Es gibt Menschen, die seit Jahren Teil unserer Gesellschaft sind und bislang kein Wahlrecht hatten, die Möglichkeit, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Als Chefin des Kreisverwaltungsreferats, das sowohl die Ausländerbehörde als auch das Wahlamt vereint, bin ich überzeugt, dass dieses Gesetz die Chance bietet, unsere Gemeinschaft langfristig zu bereichern und Talente aus aller Welt anzuziehen, die sich mit unseren demokratischen Werten identifizieren.“
Siegfried Benker, Leiter der Münchenstift GmbH: „Viele meiner Mitarbeiter*innen sind bereits seit vielen Jahren im Herzen in Deutschland angekommen, obwohl sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Wir begrüßen die Gesetzesänderung ausdrücklich und hoffen, dass dadurch langfristige Bleibeperspektiven für unsere dringend benötigten Fachkräfte geschaffen werden.“
Dr. Hanna Sammüller-Gradl macht aber auch darauf aufmerksam, dass der vorgelegte Entwurf noch verbessert werden sollte: „Der momentane Entwurf schließt einen großen Personenkreis aus, darunter Schüler*innen, Studierende, Rentner*innen und Personen, die Pflegearbeit leisten oder gepflegt werden müssen.“ Die Ausländerbehörde hat daher in einem Schreiben an das Bundesinnenministerium angeregt, diese Vorgehensweise zu überdenken. Außerdem sei damit zu rechnen, dass sich die Antragsmenge vervierfachen wird, sagt die KVR-Chefin. Das Kreisverwaltungsreferat bittet Antragssteller*innen schon jetzt um Verständnis, dass die Bearbeitung der Anträge in der Anfangsphase dadurch länger dauern könnte.