Photovoltaik-Anlage auf dem Neuen Rathaus installieren!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 8.2.2023
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, 2023 eine möglichst große Photovoltaik-Anlage auf den inneren Süd-Dächern des Münchner Neuen Rathauses zu planen und installieren zu lassen. Die äußeren Dächer sollen, um keine Zeit zu verlieren, in einem zweiten Schritt in die Planung einbezogen werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 8.2.2023 nach erfolgter Abstimmung mit dem Baureferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Eine Prüfung der technischen Machbarkeit der Installation einer PV-Anlage auf dem Neuen Rathaus fand bereits im Rahmen der Planungen zum Untersuchungsauftrag Neues Rathaus statt, dessen Ergebnis vsl. im 4. Quartal 2023 dem Stadtrat mit Projektauftrag zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Auch wenn eine abschließende Beurteilung erst in diesem Gesamtkontext möglich ist, so erlauben die bereits bekannten Rahmenbedingungen und Planungsergebnisse die erste Einschätzung, dass die Installation von PV-Anlagen auf dem Dach des Neuen Rathauses unter Berücksichtigung von Dachstatik, Brand- und Denkmalschutz grundsätzlich möglich ist. Hinsichtlich des Denkmalschutzes sind im Rahmen einer Potential-/Bedarfsanalyse in einem Stufenmodell zunächst die Dachflächen, die vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind und an die aus denkmalpflegerischer Sicht keine gestalterischen Anforderungen bestehen, und im Anschluss die besonders einsehbaren Dachflächen an der Marienplatzseite, an die sehr hohe gestalterische Anforderungen zu stellen sind, zu betrachten.
Im Rahmen der Realisierung sind erhebliche Eingriffe in die bestehende Bausubstanz und -statik zu erwarten. Im aktuellen Planungsstadium bestehen noch aufzulösende technische/statische Abhängigkeiten. So muss z.B. das bestehende Dachtragwerk für die Montage einer aufgeständerten PV-Anlage verstärkt werden, da bei keinem der Dächer die erforderliche Lastenreserve vorhanden ist, um die voraussichtliche Lasterhöhung von 20 – 25% aufnehmen zu können. Ebenso sind der notwendige Umbauder im Dach situierten Technikbereiche, die Auslegung der Elektrik und brandschutztechnische Anforderungen zu berücksichtigen. Die Installation erfolgt deshalb im Rahmen der ohnehin anstehenden Generalsanierung.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.