Weltstadt mit Herz – Herz für Familien 5: Kinderbetreuung für Eltern in Schicht- und Wochenendarbeit
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 18.11.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport einen konkreten Vorschlag erarbeitet, wie die Kinder von Eltern, welche in Schichten oder an Wochenenden arbeiten, betreut werden können und diesen mit den entsprechenden Ressourcen dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegt. Eine räumliche Verteilung entsprechender Einrichtungen soll so erfolgen, dass die Wege in allen Stadtteilen möglichst kurz sind.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Familien mit Kindern und insbesondere Alleinerziehende haben einen hohen Bedarf an flexibler Kinderbetreuung, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, stellt die Landeshauptstadt München verschiedene Kinderbetreuungsstrukturen zur Verfügung. So bieten in erster Linie die rund 450 städtischen Einrichtungen und über 1.000 Einrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger eine breite Vielfalt an Kinderbetreuungsformen und pädagogischen Ausrichtungen an, die wohnortnah und flexibel in Anspruch genommen werden können.
Damit die Landeshauptstadt München sensibel auf einen sich möglicherweise veränderten Betreuungsbedarf reagieren kann, werden regelmäßig verschiedene Befragungen der Eltern durchgeführt z.B. Kita Barometer (eine flächendeckende Abfrage unter den Eltern), eine jährliche Elternbefragung in städtischen Kindertageseinrichtungen und Befragungen im Rahmen der Elternberatung des Referates für Bildung und Sport. Im Zuge dessen wird unter anderem auch der Bedarf an Kinderbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten in einer Kindertageseinrichtung abgefragt.
Die Evaluierung der Ergebnisse der bisher durchgeführten Befragungen hat ergeben, dass Bedarfe der Eltern in Bezug auf die Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten (einschließlich Betreuungsangebote über Nacht oder an den Wochenenden) in den städtischen Kindertageseinrichtungen selten bis gar nicht genannt werden. Die Nachfrage der Eltern nach Betreuung der Kinder in den Randzeiten, über Nacht oder an Wochenenden ist demnach erwähnenswert gering und bildet die Aus-nahme. Auch von Seiten der freien Träger wird in diesem Zusammenhang kein Bedarf hinsichtlich der Betreuungsangebote über Nacht oder an den Wochenenden gemeldet. Daraus geht hervor, dass die aktuell angebotenen regulären Betreuungs- und Öffnungszeiten innerhalb der Kindertageseinrichtungen – abgesehen von geringeren Einzelfällen – dem Bedarf an Kinderbetreuung entsprechen.
Für die Einzelfälle, in denen eine Betreuung außerhalb der regulären Betreuungs- und Öffnungszeiten benötigt wird, gibt es innerhalb der bestehenden Kindertageseinrichtungen flexible Betreuungsmöglichkeiten. In diesem Kontext zu erwähnen ist die weitgehende, stundenweise Erweiterung der Randzeiten in einigen Einrichtungen in freier Trägerschaft, wonach eine Betreuung der Kinder von 6 bis 20 Uhr möglich ist.
Eine weitere Alternative bietet hierfür die Kindertagespflege, die ergänzend eine Betreuung der Kinder im Anschluss an die Besuchszeit einer regulären Kindertageseinrichtung anbietet, verbunden mit dem Abholen der Kinder in den Kindertageseinrichtungen bis hin zu Betreuung über Nacht. Hierfür wurden finanzielle Anreize in der Tagespflege geschaffen, sowohl für die Betreuung der Kinder in den Randzeiten als auch in den Nachtzeiten.
Viele Kliniken und Träger von Pflegeeinrichtungen in München halten bereits eigene Kindertageseinrichtungen bzw. Mitarbeiterkontingentplätze vor. So verfügen die München Klinik sowie die beiden Universitätskliniken über Belegplätze bzw. eigene Betriebskindertageseinrichtungen. Die Beschäftigten der München Klinik können zudem stadtweit am Kontingentverfahren für Beschäftigte der Landeshauptstadt München teilnehmen. Im Klinikum Schwabing soll im Zuge der Sanierung zusätzlich eine Kindertageseinrichtung entstehen.
Ebenso gibt es aktuell sechs Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, die von diversen privaten Kliniken und Altenheimen betrieben werden.
In allen hier erwähnten Betriebskindertageseinrichtungen richten sich die Öffnungszeiten nach den Bedürfnissen des dortigen (Pflege-)Personals. Der Wunsch nach einer Ausweitung der Öffnungszeiten wurde bisher an das Referat für Bildung und Sport nicht herangetragen.
Die Möglichkeit eigene Betriebskindertageseinrichtungen zu eröffnen, hat grundsätzlich jede*r Arbeitgeber*in, um die Bedürfnisse der eigenen Mit-arbeiter*innen abzudecken, vor allem wenn deren Arbeitszeiten auch in Zeiten fallen, die nicht regulär abgedeckt werden können.
Ferner ist zu erwähnen, dass das Stadtjugendamt des Sozialreferates komplementär zu den bestehenden Kinderbetreuungsstrukturen die Eltern in bestimmten Situationen im Rahmen der Familienpflege unterstützt, um Betreuungsengpässe einzudämmen. Zu nennen sind hier z.B. das ehrenamtliche Angebot „Zu Hause gesund werden“, durch das erkrankte Kinder berufstätiger Eltern in ihrer vertrauten Umgebung betreut und versorgt werden, sowie die Angebote von „Welcome“ und „Oma-Opa-Service“.
Die bisher gesammelten Erfahrungen in Verbindung mit dem Betreuungsbedarf der Kinder in den Kindertageseinrichtungen haben gezeigt, dass die meisten Eltern für die Betreuung ihrer Kinder sowohl in den Randzeiten als auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden das Selbsthilfepotenzial und die ehrenamtlichen Hilfsmöglichkeiten mobilisieren. Familienmitglieder, Verwandte, Bekannte und Nachbarn leisten hier eine große Unterstützung in Bezug auf die Betreuung der Kinder außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Einen wichtigen Beitrag hierzu leisten auch die Familienzentren und deren Kontaktbörse, in denen die betroffenen Familien sich hinsichtlich der Betreuung der Kinder gegenseitig unterstützen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Betreuung der Münchner Kinder in den über 1.500 Kindertageseinrichtungen innerhalb der regulären Öffnungszeiten durch die Vielfalt an Kinderbetreuungsformen gegenwärtig sichergestellt ist. Für die Betreuung der Kinder außerhalb der regulären Betreuungszeiten stehen den Eltern verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung, die von diesen bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Die bisher ermittelten Daten zu einer möglichen Ausweitung oder Anpassung der bestehenden Betreuungsstrukturen und -zeiten haben ergeben, dass gegenwärtig diesbezüglich kein begründbarer Handlungsbedarf besteht.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.