Weltstadt mit Herz – Herz für Familien 4: Weitere OptiPrax-Ausbildungsplätze schaffen
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 18.11.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 21.11.2022 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie das Referat für Bildung und Sport noch einmal 30 zusätzliche Plätze für die Praxisintegrierte Ausbildung (OptiPrax) zu schaffen und diese zum Ausbildungsbeginn im Jahr 2024 einzurichten und auszuschreiben.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport begrüßt die Intention Ihres Antrags ausdrücklich und würde die Ausbildungskapazitäten in der Praxisintegrierten-Ausbildung (= ehemals OptiPrax-Ausbildung) auch gerne weiter ausbauen. Dies umso mehr als der Fachkräftebedarf im sozialpädagogischen Erziehungsdienst stetig steigt und die von Ihnen benannte Ausbildungsvariante der Landeshauptstadt München einen nachhaltigen Kontakt zur/m angehende/n Erzieher*in eröffnet, der dazu führt, dass rund 80% der Studierenden im Anschluss der Ausbildung von RBS-KITA übernommen werden. Allerdings zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre auch, dass ein weiterer Ausbau der Ausbildungskapazitäten nicht automatisch in gleichem Umfang besetzt bzw. nachbesetzt werden kann.
Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Bedarfs an qualifiziertem Erziehungspersonal hat nicht nur die Landeshauptstadt München, sondern auch die bayerische Staatsregierung in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Ausbildungskapazitäten zum/zur Staatlich geprüften Kinderpfleger*in und zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher*in auszubauen. Dazu wurden nicht nur die bereits bestehenden Berufsfachschulen für Kinderpflege oder die Fachakademien für Sozialpädagogik ausgebaut, sondern auch um München herum neue sozialpädagogische Fachschulen gegründet.Nach Rücksprache mit unseren Fachschulen und mit RBS-KITA scheint eine weitere Ausweitung der Ausbildungskapazitäten jedoch an ihre Grenzen zu stoßen und sich der demographische Faktor trotz stetig wachsender Einwohnerzahl auch in dieser Altersgruppe bzw. in diesem Berufsfeld bemerkbar zu machen. Die eingehenden Bewerbungen reichen meist gerade dazu aus, die angeboten Ausbildungskapazitäten zu besetzen.
Von den 480 Ausbildungsstellen in der Praxisintegrierten-Ausbildung sind in den Eingangsklassen zum Schuljahresbeginn 2023/2024 rund 120 Ausbildungsplätze frei zu besetzen. Hinzu kommen noch freiwerdende Stellen von Studierenden, die ihre Praxisintegrierten-Ausbildung ggfs. im Laufe der weiteren Ausbildungsjahre abbrechen. Bis zum Bewerbungsende sind insgesamt 220 Bewerbungen eingegangen. 153 Zusagen konnten vom Ausbildungsmanagement in der Personalstelle von RBS-KITA bereits versandt werden (Stand 12.5.2023).
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist bekannt, dass sich viele Bewerber*innen mehrfach bewerben und ihre Ausbildungsverträge zum Schuljahresbeginn entweder zurückgeben oder einfach ungenutzt verfallen lassen. Die vorhandenen und freiwerdenden Ausbildungsstellen reichen daher aus, um wie in den letzten Jahren auch, vier Eingangsklassen mit jeweils 30 Studierenden zu bilden und freiwerdende Ausbildungsstellen ständig nachzubesetzen. Es ist deshalb nicht notwendig und auch nicht zielführend, weitere Stellen in der Praxisintegrierten-Ausbildung einzurichten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.