Schwimmen für Vereine muss bezahlbar sein
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 14.12.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Abteilung Bäderbetrieb der Stadtwerke München GmbH dazu auf, die Stundensätze für Münchner Schwimmvereine auf den ursprünglichen Satz zu senken oder diesen zumindest nur angemessen zu erhöhen. Die Sätze seien verfünffacht worden und damit eine ungerechtfertigte zusätzliche Belastung für die Schwimmvereine. Diese Angelegenheit fällt in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Wir haben die Abteilung Bäder der Stadtwerke München GmbH um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitgeteilt hat:
„Beim genannten Beispiel im CSU-Antrag handelt es sich um ein Missverständnis mit einem einzigen Verein in der Olympiaschwimmhalle. Dieses Missverständnis konnte bereits geklärt werden. Es wurde aus Versehen eine allgemeingültige Preisliste für die Olympiaschwimmhalle an den betroffenen Verein versandt, obwohl dieser aus der Historie einer Sonderregelung unterliegt.
Das Vereinsschwimmen hat während der Coronahochphase nur eingeschränkt stattfinden können. Schließungen und Besucherzahlbeschränkungen machten einen normalen Schwimmbetrieb unmöglich. Entgegen der Preise für das öffentliche Schwimmen wurden die Preise für die Vereine in 2022 deshalb nicht erhöht.
Es war uns ein Anliegen, den Vereinen, mit welchen wir in einer engen Partnerschaft agieren, unser Verständnis auszudrücken. Die SWM haben das gestiegene Defizit durch Schließungen, Besucherzahlbeschränkungen und bereits gestiegenen Material- und Energiekosten größtenteils während der Coronaphase selbst getragen.
Für 2023 wurde den Vereinen nun eine Preiserhöhung von durchschnittlich 15% angekündigt. Mit dieser geringen Preiserhöhung – im Vergleich zuden gestiegenen Kosten – werden die höheren Energiekosten weiterhin fast vollständig von den SWM selbst getragen.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.