Halserspitzstraße: Krippe ohne Straßendurchstich erschließen
Antrag Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 11.8.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 11.8.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass der Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt, für den Bau der Kinderkrippe an der Halserspitzstraße Planungsvarianten ohne den bisher beabsichtigten rund 40 Meter langen Straßendurchstich zu erarbeiten und ihre baurechtliche Machbarkeit anhand von Vorbescheidsanträgen prüfen zu lassen.
Als Begründung fügten Sie an, dass die Antwort auf die Stadtratsanfrage „Ist ein Durchstich der Halserspitzstraße nach 32 Jahren plötzlich nötig?“ vom 21.7.2021 nicht nachvollziehbar darstellt, „dass die Verbindung der beiden Straßenenden zur Erschließung des beabsichtigten Krippenbaus zwingend nötig ist. Diese wurde zwar 1989 im Bebauungsplan festgesetzt, war seitdem jedoch verkehrlich nicht erforderlich und ergibt aus heutiger Sicht keinen Sinn mehr. Vielmehr wäre eine Variante mit einer einseiti- gen Erschließung mithilfe eines Wendehammers und einer Fuß- bzw. Radwegverbindung denkbar, die keinen zusätzlichen Durchgangs- und Abkürzungsverkehr im verkehrsberuhigten Bereich generiert und somit die Mehrbelastung für die Anwohner*innen minimiert. Im Rahmen der bisherigen Vorbescheidsanträge wurden jedoch nur Varianten geprüft, die eine Erschließung über eine bisher nicht realisierte Straßenverbindung be- inhalten.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere an Krippenplätzen, den Neubau einer Kinderkrippe an der Halserspitzstraße.Bisher wurden zwei Varianten, die Realisierung einer fünfgruppigen Einrichtung (60 Betreuungsplätze) und einer dreigruppigen Einrichtung (36 Betreuungsplätze), untersucht und zur Klärung der baurechtlichen Belange als Vorbescheid eingegeben. Die Vorbescheide für beide Varianten wurden im Mai 2021 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung genehmigt.
In einem nächsten Schritt soll nun mit dem Antrag auf Baugenehmigung gegenüber dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Nachweis über den funktionsgerechten Bring- und Holverkehr geführt werden. Zur Erbringung dieses Nachweises hat das Baureferat ein Verkehrsgutachten beauftragt, das nicht nur die Situation des Bring- und Holverkehrs der Einrichtung bewertet, sondern auch Antworten auf die aufgeworfenen Fragen bzw. Bedenken dieses Stadtratsantrags liefert.
Aus dem mittlerweile vorliegenden Verkehrsgutachten geht hervor, dass die Erschließung der geplanten Kinderkrippe ohne Durchbindung der Halserspitzstraße dafür alternativ mithilfe eines Wendehammers und einer Fußgänger- und Radwegverbindung aus verkehrsplanerischer Sicht zwar möglich erscheint, dieser Lösungsvorschlag aber erhebliche Nachteile mit sich bringt und sich als nicht empfehlenswert darstellt.
Nachteilig wirkt sich insbesondere aus, dass der durch die Kinderkrippe ausgelöste Neuverkehr nur auf einer Seite der aktuell unterbrochenen Halserspitzstraße (West- oder Ostseite, je nach Ausgestaltung) zum Tragen kommt und der notwendige Verkehr zur Ver- und Entsorgung der Einrichtung nur unter Verwendung der entsprechend baulich herzustellenden Grundstückszufahrt wenden könnte.
Das bisherige Verkehrsaufkommen zu beiden Seiten der Teilstücke der Halserspitzstraße weist jeweils 100 bis 120 Kfz-Fahrten pro Tag auf. Der Neuverkehr, den die beabsichtigte Kinderkrippe mit sich bringen wird, wird mit bis zu 100 Kfz-Fahrten pro Tag angenommen. Der Verzicht auf die Durchbindung der Straße hätte zur Folge, dass der Neuverkehr durch die Kinderkrippe vollständig mit bis zu 220 Kfz-Fahrten entweder der Ost- oder der Westseite der aktuell getrennten Halserspitzstraße zur Last fallen würde. Bei der vollständigen Durchbindung der Straße ist von einer gleichmäßigen Verkehrsverteilung auszugehen.
Das Wenden von Liefer- und Entsorgungsfahrzeugen ist durch das sog. Wenden in drei Zügen mit Befahrung der Grundstückszufahrt der Kita möglich, stellt allerdings in Verbindung mit einem erhöhten Fußgängeraufkommen im Eingangsbereich der Einrichtung eine Gefahrenquelle dar. Eine Durchbindung der Halserspitzstraße würde dieser Situation entge-genwirken, weil die Wendemanöver nicht erforderlich wären. Zu erwähnen ist auch, dass die Herstellung einer Wendefläche, bei der Fahrzeuge nur in Vorwärtsfahrt wenden können, einen sehr hohen Flächenverbrauch erfordert. Diese Flächen würden bei der Gestaltung der Außenanlagen, insbesondere bei den Außenspielflächen und der Eingrünung des Grundstücks, fehlen.
Laut dem Verkehrsgutachten muss nach der vollständigen Durchbindung der Halserspitzstraße nicht mit Ausweich- oder Schleichverkehr in der Halserspitzstraße gerechnet werden. Im Rahmen der für das Gutachten durchgeführten Verkehrszählung konnte nicht beobachtet werden, dass die parallel zur Halserspitzstraße verlaufende übergeordnete Josephsburgstraße Stauungen aufweist. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass Verkehrs- teilnehmer*innen über die Halserspitzstraße abkürzen, da die Wegstrecke die gleiche bleibt, aber mehr Abbiegevorgänge notwendig werden. Die Halserspitzstraße soll als verkehrsberuhigte Zone ausgebaut werden. Dadurch wird zusätzlich Ausweich- und Schleichverkehr vermieden, weil kein schnelleres Vorankommen als in der Josephsburgstraße möglich sein wird.
Auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sieht die Festsetzung des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1248a, die Halserspitzstraße als durchgängige Verkehrsfläche auszugestalten, nach wie vor als beste Bedingung zur verkehrstechnischen Abwicklung des durch die Kinderkrippe entstehenden Verkehrsaufkommens an.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.