Lidl in der Zweibrückenstraße: keine kostengünstige Nahversorgung mehr in der Isarvorstadt durch neuen Radweg?
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 23.5.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Mit Ihrem Antrag setzen Sie sich dafür ein, dass die Anlieferzone für den Lidl-Markt in der Zweibrückenstraße 8 auch künftig – also nach dem Umbau der Zweibrückenstraße – unmittelbar vor dem Eingang genehmigt und durch eine entsprechende Markierung gesichert wird.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Zunächst möchte ich an den Hintergrund der augenblicklichen Situation in der Zweibrückenstraße erinnern:
Im Rahmen der Bearbeitung des Konzeptes zur verkehrlichen Abwicklung und zur Oberflächengestaltung des Thomas-Wimmer-Rings unter Einschluss des Isartorplatzes wurde mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München vom 21.2.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07454) und mit Projektgenehmigung „Anschlussbereiche westlich/östlich der Ludwigsbrücken zwischen Rumford-/Thierschstraße und Am Gasteig/Rosenheimer Straße“ am 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17109) das – zu diesem Zeitpunkt noch zuständige – Kreisverwaltungsreferat gebeten, die Ladezone zwischen Anwesen Zweibrückenstraße 6 und Morassistraße zur Vergrößerung der Flächen für den Fuß- und Radverkehr aufzuheben und im Zuge der konkreten Umplanungen der Zweibrückenstraße für den Lieferverkehr einen Ersatz durch Beschilderung in der Morassistraße in entsprechender Länge anzuordnen. Das Baureferat wurde gebeten, die damit verbundenen baulichen Maßnahmen entsprechend umzusetzen.
Augenblickliche Situation in der Zweibrückenstraße:
In der Zweibrückenstraße wurden bis Ende April 2023 Bauarbeiten zur Verlegung der Fernkälteleitung durchgeführt. Das Mobilitätsreferat stellte sicher, dass auch während dieser Bauphasen durchgehend eine zumutbare Ersatzlieferzone für alle Gewerbetreibenden und damit auch für die LIDL GmbH in der Zweibrückenstraße eingerichtet war. Seit Ende April 2023 befindet sich die Baustelle in einer neuen Bauphase, in der an der Zweibrückenstraße keine Liefermöglichkeit mehr besteht.Die Ersatzlieferzone in der Morassistraße ist bereits verkehrsrechtlich angeordnet und derzeit baustellenbedingt temporär deutlich beschildert. Nach Beendigung der Bauarbeiten erfolgt eine dauerhafte Beschilderung dieser Lieferzone, von der aus die Gewerbebetriebe an der Westseite der Zweibrückenstraße erreichbar sind.
Rechtliche Möglichkeiten zur Schaffung eines Lieferbereiches direkt vor dem Ladengeschäft in der Zweibrückenstraße:
Da – wie eingangs ausgeführt – die Möglichkeit einer baulichen Lieferzone am Straßenrand nach Umbau der Zweibrückenstraße nicht mehr besteht, wurde im Rahmen einer straßenverkehrsrechtlichen Prüfung vom Mobilitätsreferat geprüft, ob es der Firma Lidl ausnahmsweise gestattet werden kann, ihre Liefervorgänge für das Ladengeschäft auf der Gehbahn vor Zweibrückenstraße 8-10 abzuwickeln.
Das Mobilitätsreferat unterzog den vorliegenden Sachverhalt unter Aus-übung seines pflichtgemäßen Ermessens und unter Beachtung der Vorgaben des § 46 StVO einer ausführlichen Prüfung. Dabei wurden auch die in Ihrem Antrag vorgebrachten Aspekte allesamt berücksichtigt und geprüft.
Eine Ausnahmebewilligung nach § 46 StVO setzt Gründe voraus, die das öffentliche Interesse an dem Verbot überwiegen, von dem dispensiert werden soll, in diesem Fall von dem Verbot des Befahrens eines Geh- und Radweges sowie des Haltens auf der Gehbahn mit Zweck des Be- und Entladens. Die Erlaubnis darf das Schutzgut der Vorschrift, nämlich die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, nicht wesentlich beeinträchtigen. Die mit dem Verbot verfolgten Belange sind unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen die besonderen Interessen der Antragstellerin abzuwägen. Des Weiteren sind die Interessen der sonstigen Anlieger*innen und der Verkehrsteilnehmer*innen zu beachten. Insbesondere wurde die Situation für Schulkinder auf dem Schulweg beachtet. In diesem Fall ist bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Liefervorgänge von der Lieferzone in der Morassistraße aus keine besondere Gefahrensituation für Schulkinder ersichtlich. Durch auf Radweg und Gehbahn fahrende bzw. rangierende Lastkraftwagen wäre dies jedoch der Fall.
Die Lärmbelastung der Anwohnenden an Morassi- und Zweibrückenstraße auch bei einem längeren Transportweg mit dem Niederflurfahrzeug wird seitens des Mobilitätsreferates bei rücksichtsvoller Abwicklung des Liefervorgangs als verträglich angesehen. Die Lieferzeiten liegen außerhalb der Nachtruhe. Zudem sind Liefergeräusche im innerstädtischen Bereich als normal und hinnehmbar zu bewerten.Unter Berücksichtigung der vorstehenden Maßgaben, des Vorbringens der Firma Lidl, der vorhandenen Planungsgrundlagen, vorhandener Verkehrszahlen und Prognosen sowie weiterer Aspekte wie etwa der eingeholten Stellungnahmen des Polizeipräsidiums und des Bereichs Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats der Landeshauptstadt München zur Kühlkettenproblematik, kann das Mobilitätsreferat eine Ausnahmegenehmigung weder für die morgendliche (6-7Uhr) noch für die abendliche Lieferung (20-21Uhr), insbesondere wegen der fehlenden Dringlichkeit und der bei einer Ausnahmegenehmigung entstehenden Verkehrssicherheitsrisiken, erteilen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass Ihr Antrag damit erledigt ist.