Förderung von Rücksichtnahme im öffentlichen Raum: Größere
Hinweisschilder in der Fußgängerzone: „Wann (und wie) dürfen
Radfahrerinnen und Radfahrer hier fahren?“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 23.5.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. In Ihrem Antrag thematisieren Sie das Radfahren in der Fußgängerzone innerhalb der Altstadt. Dies sei mit Zusatzschildern „Radfahrer frei“ zu bestimmten Zeiten erlaubt. Sie führen aus, dass die Hinweisschilder derzeit nur sehr klein, unauffällig und schwer sichtbar seien, was sich negativ auf ihre verkehrliche Wirksamkeit auswirke. Mit dem Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf:
1) deutlich größere und sichtbarere Hinweisschilder aufzustellen;
2) die Einhaltung der erlaubten Zeiten zur defensiven Nutzung von Fußgängerzonen weitaus häufiger als bislang zu kontrollieren;
3) den Schutz des Fußverkehrs als schwächstes Glied im öffentlichen
Raum zu erhöhen und diesen auch wirksam zu schützen.
Das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist deshalb rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg wie folgt zu beantworten:
Durch Zeichen 242.1 StVO Beginn einer Fußgängerzone ist das Benutzen der Fußgängerzone von anderem als dem Fußgängerverkehr verboten. In der Fußgängerzone der Altstadt ist das Befahren durch Radfahrende mittels Zusatzzeichen jedoch in der Zeit von 21 Uhr bis 9 Uhr erlaubt. In diesem Fall müssen die Radfahrenden auf die zu Fuß Gehenden besondere Rücksicht nehmen. Letztere dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Es darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, notfalls muss gewartet werden.
Zu 1) Aufstellung deutlich größerer und sichtbarerer Hinweisschilder:
Amtliche Beschilderungen auf öffentlichem Verkehrsgrund werden nach den Bestimmungen der StVO durch das Mobilitätsreferat angeordnet. Dazu zählt auch die Zonenbeschilderung für die Fußgängerzone einschließlich möglicher Zusätze für die Regelung, z.B. von Lieferzeiten oder der Ermöglichung des Befahrens durch den Radverkehr.
Die praktische Umsetzung des Regelungsgehalts der verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgt durch das Baureferat als Straßenbaulastträger. Dieses stimmt Sonderbeschilderungen, wie z.B. Beschilderungen der Fußgängerzone vor Produktionsfreigabe mit dem Mobilitätsreferat intensiv ab. Erst nach Freigabe erfolgt die Produktion und Anbringung am Aufstellort.
Um die Sichtbarkeit der Beschilderungen an den von Ihnen exemplarisch genannten Örtlichkeiten Marienplatz, Dienerstraße, Perusastraße, Residenzstraße und Theatinerstraße zu erhöhen, hat das Mobilitätsreferat das Baureferat aufgefordert, an insgesamt 18 Beschilderungsstandorten in ihrer Erkennbarkeit optimierte Zusatzschilder für den Radverkehr anzubringen.
Hinsichtlich der übrigen Bestandsbeschilderung wurde das Baureferat – der Intention des Antrags folgend – gebeten, im Hinblick auf die Sicherheit insbesondere der zu Fuß Gehenden in Eigenregie dafür Sorge zu tragen, dass die angeordneten Verkehrszeichen inklusive ihrer Zusätze zu jeder Zeit bestmöglich erkenn- bzw. sichtbar sind.
Zu 2) Intensivierung der Kontrollen:
Neben der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 11 führt auch die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) regelmäßig Verkehrskontrollen in der Fußgängerzone durch. Hierbei werden Verstöße konsequent geahndet. Für die KVÜ stellt die Kontrolle der Verkehrsgeschehnisse in der Fußgängerzone einen Überwachungsschwerpunkt dar. Während von April bis November nahezu täglich entsprechende Kontrollen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen durchgeführt werden, wird von Dezember bis März 2-3 Mal pro Woche kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 5.219 Verwarnungen wegen verbotswidrigen Fahrradfahrens erteilt. Polizeibekannt wurden im Jahr 2022 insgesamt nur zwei Verkehrsunfälle zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden.
Grundsätzlich kann resümiert werden, dass sich viele betroffene Radfahrende des begangenen Verstoßes bewusst sind. Auf Grund der bereits gegenwärtig stattfindenden dichtmaschigen Überwachung ist die Erhöhung der Kontrolldichte lt. Aussage des Kreisverwaltungsreferats kaum möglich und aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nicht erforderlich.
Zu 3) Ergreifen von Maßnahmen zur Erhöhung des Schutzes des Fußverkehrs:
Bereits im Oktober ist die vom Mobilitätsreferat ins Leben gerufene Verkehrssicherheitskampagne „Merci Dir“ für ein besseres Miteinander und mehr Sicherheit auf Münchens Straßen gestartet. „Merci Dir“ soll der neue Zeitgeist auf Münchens Straßen sein: Mit mehr Miteinander, Rücksichtnahme und Gelassenheit kommen alle im Straßenverkehr sicher und entspannt ans Ziel. „Merci Dir“ macht die Normentreue im Straßenverkehr sichtbar, sowohl auf den Straßen als auch in den sozialen Medien. Mit der Kampagne möchte das Mobilitätsreferat alle Verkehrsteilnehmer*innen in München informieren und motivieren, gemeinsam Verantwortung für das Gelingen einer sicheren Verkehrswende zu übernehmen. Die Kampagne baut nicht auf Regeln und Verbote, sondern regt mit positiven Impulsen zum Mitmachen an.
Die vorstehend erwähnte Aufklärungskampagne, die u.a. für das oberste Gebot der Straßenverkehrsordnung in § 1 „gegenseitige Rücksicht“ sensibilisiert, ist gerade auch in dem hier thematisierten Zusammenhang mit dem Radverkehr in Fußgängerzonen von Bedeutung. Wie sich aus den Kontrollen zeigt, ist sich die Mehrheit dem Fehlverhalten bewusst, weshalb diesbezüglich auch keine zusätzlichen infrastrukurellen oder baulichen Maßnahmen spürbare Besserung erwarten lassen.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.