Radwegsicherheit 29
Bessere Umleitungsbeschilderung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 5.8.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an den Oberbürgermeister gerichteter Antrag hat folgenden Inhalt:
„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine verbesserte Beschilderung für Ausweichrouten bei Baustellen und Veranstaltungen für den Fuß- und Radverkehr zu entwickeln. Sichtbarkeit und Verständlichkeit sind die Ziele. Vorschläge von Interessensgruppen sind einzuholen.“
Das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs- Ordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten:
Für die Anordnung von Beschilderungen im Straßenraum, also auch für die Beschilderung von Ausweichrouten und Umleitungsstrecken, ist in München das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hinsichtlich Umleitungen sind zusätzlich die Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen (RUB 21) maßgebend. Beide Normen geben einen einheitlichen und verbindlichen Vollzugsrahmen vor, der deutschlandweit seine Gültigkeit hat.
Bei der Anordnung temporärer verkehrlicher Maßnahmen, wie z.B. Baustellen oder Veranstaltungen, orientiert sich das Mobilitätsreferat zudem an den Ausführungen aus dem „Leitfaden Umleitungen – Umleitung von Fuß- und Radverkehr an Baustellen und sonstigen Störstellen mit Vollzugsempfehlungen“ der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V.. Auch dieser Leitfaden sieht es vor, Umleitungen mit amtlichen Verkehrszeichen und Standardelementen (Vorhinweise) zu beschildern.
Im Sinne einer einheitlichen und klar verständlichen Beschilderung halten wir es nicht für sinnvoll und auf der anderen Seite auch nicht für rechtmäßig, Umleitungen mit anderweitigen nicht-amtlichen Verkehrszeichen auszuschildern. Hierbei spielt auch der Wiedererkennungseffekt bei den Verkehrsteilnehmenden eine Rolle, die darauf vertrauen können, dass mit den allseits bekannten StVO-konformen gelben Schildern – im Unterschied zu nicht-amtlichen, z.B. privaten Schildern – eine zuverlässige und durchdachte Verkehrsführung auf die Straße gebracht wird.
Bei Baustellen ist es Aufgabe der antragstellenden Personen, einen entsprechenden Verkehrszeichenplan, der bedarfsweise eine Umleitungsbeschilderung beinhaltet, zur Prüfung vorzulegen. Im Rahmen dieser Prüfung gilt es seitens der Straßenverkehrsbehörde, den Aufwand in Relation zur zeitlichen Dauer der notwendigen Umleitung zu setzen.
Insbesondere bei Veranstaltungen, die nur an einem Tag stattfinden, wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in der Regel auf eine Umleitungsbeschilderung für den Radverkehr verzichtet. Gleiches gilt bei Veranstaltungen, die nur an einem Wochenende stattfinden, da hier ein weitaus geringeres Verkehrsaufkommen vorhanden ist.
Eine Umleitungsbeschilderung für den Fußverkehr ist bei Veranstaltungen zumeist entbehrlich, da die Veranstaltungsflächen i.d.R. für den passierenden Fußgängerverkehr offenstehen.
Bei einer Sperrung für den Fußgänger- und Radfahrverkehr ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit durch das engmaschige Straßennetz eine Umleitungsbeschilderung erforderlich ist, da sich beide Verkehrsarten i.d.R. eigenständig eine für sich praktikable Alternativroute suchen. Auch für den Kfz-Verkehr wird im Übrigen aus denselben Gründen innerhalb des Stadtgebietes bei Veranstaltungen und Baustellen regelmäßig auf die Ausschilderung einer Umleitungsstrecke verzichtet.
Eine Beschilderung kommt z.B. dann in Betracht, wenn die Umleitungsstrecke nicht auf den ersten Blick erkennbar ist oder nicht durch eine einfache Blockumfahrung bzw. -umgehung erfolgen kann.
In diesem Fällen wird eine Umleitungsbeschilderung für den Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr in vielen Fällen bereits heute gemäß den oben beschriebenen Regelwerken angeordnet. Wir nehmen Ihren Antrag jedoch zum Anlass, unser Haus erneut für diese Thematik zu sensibilisieren. Auch die Nennung von bekannten Orten statt Straßennamen auf den Umleitungsschildern wird – wo es möglich und sinnvoll ist – weiter forciert.
Es wurde beispielsweise für die European Championships im Vergleich zur IAA 2021 bereits eine leicht veränderte Verkehrsführung mit einer angepassten Beschilderung für den Radverkehr im Bereich des Odeonsplatzes erprobt, die keine Beschwerden hervorrief.
Für die Aufstellung der angeordneten Beschilderung bei Baustellen und Veranstaltungen ist die antragstellende Person in den meisten Fällen selbst verantwortlich. Aufgrund fehlender Personalkapazitäten im Bereich der Kontrolle im Außendienst (Stichwort: Baustellenkontrolldienst) kann jedoch leider nicht immer sichergestellt werden, dass die angeordnete Umleitungsbeschilderung vor Ort auch tatsächlich korrekt aufgestellt wurde. Aus diesem Grund kann die Beschilderung derzeit nur stichprobenartig sowie anlassbezogen kontrolliert werden. Eine umfassende Kontrolle aller angeordneten Schilder ist somit aktuell nicht möglich.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.