Größter Bio-Landwirtschaftsbetrieb solidarisiert sich mit Münchner Milchbauer!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Manuel Pretzl und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.3.2023
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Ihrem Schreiben vom 17.3.2023 haben Sie Folgendes beantragt: „Die Landeshauptstadt München als größter kommunaler Bio-Landwirt in Deutschland solidarisiert sich mit dem einzigen noch verbliebenen Milch- viehbetrieb in München. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich so- wohl über den Deutschen als auch den Bayerischen Städtetag als auch in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Verbänden bei der Bundes- regierung und bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, diese absolut lebensfremde bürokratische Regelung zu sogenannten ,Milchtank- stellen´ aus Brüssel zumindest für ältere Automaten zu modifizieren.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„,Milchtankstellen´ bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine regio- nale und nachhaltige Versorgung mit Milch. In einem Hofladen integriert oder platzsparend an die Hofstelle angelehnt, sind sie ohne große Trans- portwege eine Möglichkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Milch direkt und ohne Zwischenhändler zu vermarkten. Nun soll eine EU-Richt- linie umgesetzt werden, welche verlangt, dass die Betriebe ihre voll funk- tionsfähigen Automaten entsorgen oder sie aufwendig umrüsten, damit auf einem ,Beleg´ der Preis und abgegebene Menge abgedruckt wird. Auch der einzige Milchviehbetrieb in München ist davon betroffen, wie unlängst der Presse zu entnehmen war (TZ, ,Ein letztes Muh in München´, 14.3.2023). Der Betrieb hatte seinen Automaten bereits 2015 beschafft, lange bevor die Brüsseler Regelung beschlossen wurde. Eine Umrüstung oder ein Umstieg auf eine personalaufwendiges Kannensystem sind für den Betrieb nicht möglich. Die Landeshauptstadt München, selbst Eigen- tümer des größten kommunalen Bio-Landwirtschafsbetriebes, soll sich im Sinne einer regionalen, nachhaltigen und ressourcenschonenden Le- bensmittelversorgung der Münchner Bevölkerung für eine Modifikation der Brüsseler Regelung auf allen politischen Ebenen einsetzen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Für die in Ihrem Antrag vom 17.3.2023 angeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit.Bei den genannten Regelungen für den im Antrag genannten Milchautomaten handelt es sich um eine 2017 vom EU Parlament beschlossene EU-Messgeräterichtlinie, welche mit einer Übergangsfrist von mehreren Jahren in eine Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung umgesetzt wurde. Für Geräte, die vor dem 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, galt eine Übergangsfrist bis Ende 2022.
Die Landeshauptstadt München hat keine Möglichkeiten, Ausnahmen über nationales Recht zu erwirken und bedauert, hier keine befriedigende Lösung finden zu können.
Die Intention Ihres Antrags nachvollziehend, können wir Ihnen aber zusagen, uns über die Gremien Deutscher und Bayerischer Städtetag für eine Lösung einzusetzen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.