Information zum Jakobskreuzkraut in LHM
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 15.3.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Ihre Anfrage vom 15.3.2023 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Im Voraus möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Wie einem Bericht des Münchner Merkur zu entnehmen war (https://www.merkur.de/bayern/kreuzkraut-bayern-landwirte-kuehe-3843964.html), befindet sich das Jakobskreuzkraut in Bayern auf dem Vormarsch. Auch im Stadtgebiet verstreut, wurden Bestände des Korbblütlers gefunden. Es handelt sich um eine sehr giftige Pflanze, die nicht nur für Tiere eine Gefahr darstellt, sondern auch für Menschen bei Hautkontakt (https://www.pascoe.de/magazin/detail/jakobskreuzkraut-ist-die-giftige-pflanze-eine-gefahr-fuer-tier-und-mensch.html). Wenn die Pflanze mit bloßen Händen gepflückt wird, können schmerzhafte allergische Haut- reaktionen die Folge sein. Angesichts der in der Bevölkerung mittlerweile weit verbreiteten Allergien könnten sich vor allem Kinder verletzen.“
Bevor ich im Einzelnen auf Ihre Frage eingehe, kann ich zum Jakobskreuzkraut Folgendes voranstellen:
Beim Jakobskreuzkraut handelt es sich um eine nicht meldepflichtige und nicht bekämpfungspflichtige Pflanze. Diese ist überwiegend im Hochsommer an Grünlandstandorten wie Feldrändern, Wiesen, Ackerbrachen und in Gras- und Staubfluren verbreitet.
Zur Bekämpfung empfiehlt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, vor der Blütenbildung durch einen regelmäßigen Schnitt die Pflanze zu verdrängen, da diese nicht schnittverträglich ist. Das Jakobskreuzkraut kann sich so auf der Fläche nicht entwickeln und wird langfristig verdrängt.
Das Gesundheitsreferat teilte auf Anfrage Folgendes mit:
Die behauptete Giftigkeit der Pflanze ist humanmedizinisch derzeit in der o.g. Form nachvollziehbar: Es können in der Tat individuell deutliche allergische Hautreaktionen auftreten, die freilich noch keine Allergie per se, sondern eine individuell unterschiedliche Lokalreaktion der Kontaktflächen mit der Pflanze sind; allerdings ist der Zusammenhang zwischen „Kindernund weit verbreiteten Allergien“, die sich „vor allem verletzen“ können, der medizinischen Fachliteratur nicht zu entnehmen.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Ist das Problem in den für die Grünflächen zuständigen Stellen bekannt?
Frage 2:
Wie wird die Verbreitung der giftigen Pflanze verhindert?
Antwort zu den Fragen 1 und 2:
Das Baureferat hat zu den Fragen 1 und 2 wie folgt Stellung genommen: Es ist bekannt, dass in der Landwirtschaft die Art bei der Verfütterung an Nutztiere (Pferde, Rinder ect.) ein Problem darstellt. Die Pflanze wächst teilweise auf Grünflächen (Wiesen), die vom Baureferat betreut werden. Da das baureferatseigene Schnittgut nicht an Nutztiere verfüttert wird, stellt die Art bisher kein Problem beim Baureferat Gartenbau dar. Wir haben bisher auch keine Hinweise von KVR und GSR, dass die Art ein Problem darstellt und bekämpft werden soll.
Frage 3:
Gibt es Aufklärungsaktionen in Kindergärten und Schulen hinsichtlich der Giftigkeit von Jakobskreuzkraut?
Antwort:
Hierzu teilte Referat für Bildung und Sport Folgendes mit:
Im Rahmen der Fachberatung für Münchner Kitas durch den Geschäftsbereich KITA können Kindertageseinrichtungen zur Thematik entsprechend beraten werden. Dazu werden bei Bedarf folgende Broschüren eingesetzt
-Kreuzkräuter und Naturschutz (www.dvl.org)
-Jakobskreuzkraut – eine Giftpflanze auf dem Vormarsch (www.landwirt- schaftskammer.de)
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine konkreten Informationen vor, dass seitens der Schulen Aufklärungsaktionen stattfinden oder gefordert werden. Demnach geht das RBS davon aus, dass an den Münchner Schulen aktuell keine Notwendigkeit besteht, Aufklärungsaktionen zu organisieren. Auch bedarf es dazu im Vorfeld einer fachlichen Einschätzung der Gesundheitsexpert*innen des GSR.Grundsätzlich ist es für die Münchner Kindertageseinrichtungsträger wie auch Schulen möglich, sich über den Bund Naturschutz fachlich beraten zu lassen. Hier bestehen u.a. Angebote im Duft- und Giftgarten. In der im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung werden für die städtischen Kindertageseinrichtungen darüber hinaus Giftpflanzen unter Punkt 11 ebenfalls in den Blick genommen und dabei auch auf die DGUV Informationsbroschüre „Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen!“ mit dem entsprechenden Link hingewiesen. Das Baureferat-Gartenbau steht den Einrichtungen als Ansprechpartner zur Verfügung.“
Frage 4:
Gibt es ein Giftpflanzenmonitoring?
Antwort:
Ein Giftpflanzenmonitoring gibt es beim Baureferat Gartenbau nicht.