Menschen mit stromabhängigem medizinischen Versorgungsbedarf: Gibt es einen Notfallplan?
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.4.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Am 28.4.2023 haben Sie folgende Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet:
„Einige Menschen mit schwereren gesundheitlichen Einschränkungen sind auf eine durchgehend funktionierende Stromversorgung angewiesen, um die Akkus von beispielsweise Sauerstoff- und Beatmungsgeräten, die sie zu Hause oder unterwegs nutzen, wieder aufladen zu können. Im Falle eines länger andauernden Strom-Blackouts stehen diese Menschen im Worst Case vor einem Problem“.
Ihre konkreten Fragen zu dieser Thematik beantworten wir folgendermaßen:
Frage 1:
Gibt es seitens der Stadt eine Liste von Personen, die von einem solchen Fall betroffen wären? Wenn nein, sieht die Stadt die Notwendigkeit, eine solche Liste zu erstellen – gegebenenfalls auch auf Freiwilligkeit einer Meldung basierend.
Antwort:
Da die Versorgung von Personen in häuslicher Pflege nicht meldepflichtig ist, gibt es keine entsprechende Liste. Grundsätzlich sind aber sämtliche vulnerablen Zielgruppen bekannt. Die Notwendigkeit einer solchen Liste wird nach Rücksprache mit dem Sozialreferat auch nicht befürwortet, da dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist.
Frage 2:
Was schätzt die Stadt, wie viele Menschen von einem solchen Fall betrof- fen sein könnten?
Antwort:
Es sind schätzungsweise 30.000 Personen in München in häuslicher Pflege versorgt. Wie viele Personen davon bei ihrer Pflege und Versorgung auf die Unterstützung elektrisch betriebener Geräte angewiesen sind, ist nicht bekannt. Auch dies ist nicht meldepflichtig.
Frage 3:
Gibt es einen städtischen Notfallplan, wie die betroffenen Personen von Helfern aufgesucht bzw. kontaktiert und, falls notwendig, mit aufgelade- nen Akkus versorgt werden können?
Antwort:
Seitens des Sozialreferates wurden ein enges Unterstützungsnetzwerk und Kooperationen etabliert, dass in einem Ernstfall auf die Erfahrungswerte der Pandemie zurückgegriffen werden kann.