Aus dem Wärmefonds der Stadtwerke München sind seit dem Start im Januar 2023 bereits gut fünf Millionen Euro ausgezahlt worden. Der Wärmefonds unterstützt einkommensschwache Münchner*innen in der Energiekrise. Seit diesem Januar können Mittel aus dem Wärmefonds beantragt werden.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Fast 4.200 Münchner Haushalte haben seit dem Start des Wärmefonds im Januar finanzielle Unterstützung erhalten, um die gestiegenen Heizungskosten bewältigen zu können. Gerade Menschen mit niedrigem Einkommen soll dieser Fonds helfen, ihre Rechnungen zu bezahlen. Die Resonanz zeigt, dass diese Hilfe nötig ist und angenommen wird. Deshalb wird die Stadt München auch weiter an der Seite der sozial Schwächeren stehen und sich dafür einsetzen, dass globale Krisen diese Menschen nicht in den finanziellen Ruin treiben. München ist eine soziale Stadt, die die Augen vor Menschen in sozialen Notlagen nicht verschließt.“
Im März hatte der Stadtrat wegen der erheblichen allgemeinen Preissteigerungen in den vergangenen beiden Jahren die Einkommensgrenzen
angehoben, die Grundlage für den Anspruch von Münchner Bürger*innen auf freiwillige Leistungen der Stadt München sind – unter anderem auch für Zuschüsse aus dem Wärmefonds. Damit erhöhte sich der Kreis der Berechtigten deutlich.
Seit dem 1. April gelten die neuen Grenzen. So stieg die Grenze beispielsweise für einen Ein-Personen-Haushalt von 1.540 auf 1.660 Euro netto, für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren von 2.460 auf 2.650 Euro netto.
Informationen zum Wärmefonds gibt es unter www.waermefonds.de oder über die Energieberatungshotline der Diakonie unter Telefon 126991-5150 (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr).
Einen Antrag auf Zuschuss aus dem Wärmefonds können Personen stellen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen grauen München-Pass besitzen oder ein monatliches Nettoeinkommen haben, das unter den Einkommensgrenzen liegt. Ebenso können Menschen einen Antrag stellen, die BaföG oder Berufsausbildungshilfe (BAB) beziehen und einen eigenen Haushalt führen.
Der Zuschuss aus dem Wärmefonds erfolgt einmal jährlich in 2023 und 2024 in Form einer Pauschale. Sie beträgt grundsätzlich pro Einzelperson 700 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 300 Euro. Die Pauschalen können an verschiedenen Standorten beantragt werden, bei Einrichtungen der Träger der Freien Wohlfahrt sowie in den Sozialbürgerhäusern.