Bekämpfung des Fuchsbandwurms im Tierpark Hellabrunn
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.12.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Gemäß o.g. Antrag soll der Tierpark zeitnah ein Konzept erstellen, wie die Füchse innerhalb des Tierparks sowie der näheren Umgebung entwurmt werden können. In der Begründung wird auf die Mitteilung des Tierparks verwiesen, in der er mitteilte, dass sechs Drills auf Grund einer Infektion mit dem Fuchsbandwurm eingeschläfert werden mussten. Der Fuchsbandwurm ist eine für Menschen und Primaten als Fehlwirt tödliche Infektionskrankheit. Wahrscheinlich haben sich die Tiere durch die Aufnahme von Eiern aus dem Kot von Füchsen infiziert. Da diese Füchse ihr Streifgebiet nicht nur im Bereich des Geheges der Drills haben, besteht die sehr realistische Gefahr, dass infektiöser Kot auch in anderen Bereichen des Tierparks zu finden ist. Um eine weitere Gefährdung für die Besucher, insbesondere Kinder, und Mitarbeiter des Tierparks sowie der Tiere auszuschließen, ist zeitnah eine Entwurmungskampagne der Füchse im Tierpark und der näheren Umgebung durchzuführen.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Das geforderte Konzept zur Entwurmung von Füchsen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern gehört in den operativen Aufgabenbereich des Vorstandes der Münchener Tierpark Hellabrunn AG. Deshalb erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Nach Rücksprache mit der Münchener Tierpark Hellabrunn AG kann ich zu Ihrem Antrag Folgendes mitteilen:
Eine im Tierpark aufgestellte Wildkamera hatte keine Füchse an der Drillanlage aufgezeichnet. Aus diesem Grund ist ein direkter Kontakt zwischen den Drills und Füchsen auszuschließen. Zudem waren alle untersuchten Füchse parasitologisch (und pathologisch) negativ, weshalb Füchse als Infektionsquelle demzufolge unwahrscheinlich sind.
Eine rechtliche Grundlage für die Behandlung von externen Wildtieren (in Form einer Impfung von Füchsen) ist nicht vorhanden. Aus wissenschaftlicher Sicht ist zudem eine Beköderung ausschließlich von Füchsen auf dem Gelände des Tierparks nicht zielführend, da es keine reinen Bestandfüchsegibt, sondern eine hohe Anzahl an Füchsen nachts aus dem Umland einwandert. So zeigte beispielsweise die Aufnahme einer Wildkamera an einer anderen Stelle des Tierparkgeländes in einer Nacht bis zu acht unterschiedliche Tiere.
Eine gewünschte Beköderung müsste flächendeckend von Thalkirchen, Sendling, Obersendling bis Grünwald und ggf. noch weiter durchgeführt werden. Ein solches Vorhaben ist nicht umsetzbar und würde zudem auch andere Nutzer*innen der Isar tangieren, z.B. Hunde, Katzen, Menschen – insbesondere Kinder.
Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Beköderung nur den Infektionsdruck bei Füchsen senken würde, solange man die Beköderung durchführt. Direkt nach Beendigung der Beköderung steigt die Infektionsrate unmittelbar wieder an. Es ist von einem Risiko an Multiresistenzen auszugehen, die dann keine Behandlungsmöglichkeit für Haustiere mehr ermöglicht.
Darüber hinaus werden die Köder seit vielen Jahren nicht mehr in Deutschland produziert.
Die rechtliche Abklärung ergibt zusammengefasst aktuell keine Handlungsmöglichkeit. Davon unabhängig wird eine Beköderung von allen wissenschaftlich beteiligten Personen als nicht sinnvoll erachtet.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag damit als erledigt gelten darf.