Energieversorgung auf dem Prüfstand X: Energieberatung auch in städtischen Büros
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 12.10.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 12.10.2022 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München (LHM) wird beauftragt, ihre Energieberater (bspw. des Bauzentrums) baldmöglichst auch zu Energieberatungen in den städtischen Räumlichkeiten heranzuziehen. Darüber hinaus sind Büros in ausreichender Menge mit Thermometern, Automatikschaltungen bei Heizungen und weiteren Werkzeugen, die zum Energiesparen beitragen, auszustatten.“
Die Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 12.10.2022 teilt das Baureferat Folgendes mit: Ihren Intentionen wird bereits weitgehend entsprochen.
Beim Baureferat Hochbau werden keine Energieberater zur Pflichtberatung nach GEG beschäftigt. Eine stadtinterne Energieberatung findet durch erfahrene Mitarbeiter*innen im Rahmen von Maßnahmen statt, die durch den Stadtrat in den letzten 20 Jahren beschlossen wurden und die der Energieeinsparung und dem Klimaschutz dienen, wie z.B. das Integrierte Handlungsprogramm Klimaschutz für München (IHKM), die Grundsatzbeschlüsse zum Klimaschutzprogramm der Landeshauptstadt München oder der Beschluss zu kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Intensivierung und Beschleunigung der Energieeinsparung und Dekarbonisierung bei stadteigenen Gebäuden sowie der Verkehrsinfrastruktur.
Beispielsweise wird in diesem Rahmen die Energieberatung städtischer Gebäudenutzer*innen bereits seit 2002 den Dienststellen in Verwaltungsgebäuden durch das Nutzermotivationsprogramm „Pro Klima – Contra CO2“ angeboten. Über verschiedenes Infomaterial und einen Anreiz durch Energie-Einsparprämien wurden unsere Kolleg*innen zu einem energieeffizienten Nutzungsverhalten motiviert. Seit Anfang 2021 gibt es im städtischen Intranet einen Arbeitsraum, in welchem regelmäßig Energiespartipps veröffentlicht werden. Hier können Energiefakten nachgelesen und Infomaterial zum Thema heruntergeladen werden. Im Baureferat gab es 2019 und 2022 einen Aktionstag für die Mitarbeiter*innen zum Thema „Nutzungsverhalten in städtischen Liegenschaften“. Neue Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt München werden seit dem letzten Jahr in der Informations-Veranstaltung „Großstadtcafé“ auf das Nutzermotivationsprogramm hingewiesen. Neben dieser Informationsquelle des Baureferates gibt es auch Tipps und Informationen in anderen städtischen Foren, wie z.B. im Wilma-Arbeitsraum „Klimaschutz in München“. Außerdem werden durch das energetische Benchmarking Begehungen bei ausgewählten Objekten durchgeführt, um energetische Optimierungsmaßnahmen zu identifizieren. Anschließend werden Maßnahmen zur Erschließung von Energie- bzw. Treibhausgas-Einsparpotenzialen ausgewertet, priorisiert und umgesetzt. Einsparmaßnahmen mit geringen Investitionskosten und kurzfristigen Einsparungen (sog. „quick-wins“) werden direkt umgesetzt. Die vorgeschlagene Intensivierung des Monitorings unterstützt einen kostengünstigen, effizienten, funktions- und bedarfsgerechten Gebäudebetrieb, indem spezifische Fachkenntnisse für die Betriebsoptimierung der Anlagen- und Gebäudetechnik erarbeitet und allen beteiligten Dienststellen und Fachabteilungen zur Verfügung gestellt werden.
Neben der Nutzermotivation führt das zentrale Energiemanagement des Baureferats Hochbau regelmäßig Begehungen in städtischen Liegenschaften durch, wie es durch die IHKM-Beschlüsse der letzten 10 Jahre vom Stadtrat beauftragt wurde. Aufgrund der großen Anzahl der zu betreibenden Liegenschaften erfolgt eine Priorisierung anhand mehrerer Kriterien. Dabei werden unter anderem die Energiekennwerte, Rückmeldungen von Nutzer*innen und Betreiber*innen sowie Energie- und Anlagendaten herangezogen. Aus den Begehungen werden jeweils Maßnahmen entwickelt, die kurzfristig oder in den nächsten umfangreicheren Gebäudesanierungen umgesetzt werden können.
Neben diesen Dienstleistungen des Baureferats können die objektverantwortlichen Dienststellen bei Bedarf auch externe Energieberater*innen zu Rate ziehen. Das Beratungsangebot des Bauzentrums München in den Themenfeldern nachhaltiges Wohnen, Sanieren und Bauen wird von ehrenamtlichen Berater*innen erbracht und richtet sich vorrangig an Münchner Bürger*innen. Eine Beratung städtischer Dienststellen ist im Rahmen dieses Beratungsangebotes weder vorgesehen noch leistbar.Zur Ausstattung der städtischen Büroräume:
Büroräume in den städtischen Liegenschaften sind nach dem derzeitigen Stand der Technik mit Heizungsthermostaten oder Einzelraumregelungen ausgestattet, die eine automatische Regelung der Heizkörper gewährleisten. Bei angemieteten Gebäuden ist der/die Gebäudeeigentümer*in für die Heizungsanlage verantwortlich, Anforderungen zur Regelung usw. können über Mietverträge durch die objektverantwortlichen Dienststellen geregelt werden. Über diese Dienststellen können auch andere Werkzeuge zur Energieeinsparung, wie z.B. Zeitschaltuhren oder schaltbare Steckdosenleisten, beim jeweiligen Vermieter*in angefordert werden.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.