(22.8.2023 - teilweise voraus) Seit 2020 findet parallel zum Oktoberfest die von den Münchner Innenstadtwirten veranstaltete WirtshausWiesn statt. Unter dem Motto „Ganz München ist Wiesn“ soll die Wiesn-Atmosphäre nicht nur in den Zelten und auf der Theresienwiese gefeiert werden, sondern auch in Wirtshäusern, Gaststätten, Cafés und Brauhäusern. Heizstrahler auf Freischankflächen waren dort – im Gegensatz zur Wiesn – aber nicht erlaubt. Aus Gründen der Gleichbehandlung hat Oberbürgermeister Dieter Reiter daher jetzt entschieden, dass für die Zeit des Oktoberfestes das Kreisverwaltungsreferat auf Antrag entsprechende Ausnahmegenehmigungen für alle Freischankflächen in München erteilen soll.
Oberbürgermeister Reiter: „Die WirtshausWiesn ist eine wichtige Veranstaltung zur Unterstützung der lokalen Gastronomie. Für Besucher*innen – egal woher – ist der Unterschied zwischen städtischem Privatgrund und gewidmeter Fläche nicht nachvollziehbar. Nach dem Motto ,Ganz München ist Wiesn‘ will ich, dass in der gesamten Stadt die gleichen Bedingungen gelten – für die Teilnehmer der WirtshausWiesn wie auch für alle anderen Freischankflächen.“
Bei der Theresienwiese handelt es sich tatsächlich um städtischen Privatgrund und nicht um öffentlichen Straßenraum, deshalb gelten hier nicht dieselben Regeln wie bei den Freischankflächen der gastronomischen Betriebe in der gesamten Stadt. Heizstrahler sind daher zwar auf dem Oktoberfest zulässig, waren es bisher auf den Freischankflächen im öffentlichen Raum aber nicht. Anträge auf Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Heizstrahlern für die Zeit des Oktoberfestes sind beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat zu stellen.