Gemütlich von der eigenen Couch aus den Behördengang erledigen – unkompliziert und egal zu welcher Uhrzeit. Kund*innen des Kreisverwaltungsreferates (KVR) können zukünftig genau so ihr neues E-Auto zulassen oder den alten Roller abmelden. Denn ab Samstag, 2. September, sind die Online-Services der Zulassungsstelle im KVR auch für Fahrzeuge mit Saison-Kennzeichen, H-Kennzeichen (Oldtimer) oder E-Kennzeichen möglich. Das umfasst Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen, Tageszulassungen und Abmeldungen. Alle Vorgänge sind auch weiterhin persönlich in der Zulassungsstelle möglich.
Damit das KVR seine IT-Systeme umstellen kann, ist die Zulassungsbehörde am Freitag, 1. September, geschlossen. Auch in den Bürgerbüros können am Donnerstag, 31. August, ab 16 Uhr, und am Freitag, 1. September, keine Zulassungsangelegenheiten bearbeitet werden.
Ab Samstag, 2. September, können Kund*innen die Online-Services in Anspruch nehmen (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/muenchen). Voraussetzung ist immer, dass die eID-Funktion des eigenen Personalausweises (Online-Ausweisfunktion) aktiviert ist. Wer die Funktion zunächst deaktiviert hat, kann sie mithilfe eines Online-Antrages wieder freischalten lassen. Alle Informationen hierzu sind auf muenchen.de zu finden (https://stadt.muenchen.de/service/info/nachtraegliches-einschalten-eid-funkti-on-oder-aenderung-der-pin/10225119/n0/). Ausgenommen von den neuen Diensten sind Vorgänge, die eine Ausnahmegenehmigung brauchen (beispielsweise Importe oder die erstmalige Einstufung als Oldtimer), Kurzzeitkennzeichen, rote Dauerkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen. Hier ist weiter ein Termin vor Ort notwendig.
Hintergrund der neuen Services ist das Inkrafttreten von Änderungen der Fahrzeugzulassungsverordnung zum 1. September. Damit besteht nun ebenfalls die Grundlage für einen Antrag auf ein zweites Kennzeichen-Stadtkürzel (MUC-Kennzeichen). Das KVR hat den Antrag bereits gestellt. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat diesen kürzlich dem Bundesverkehrsministerium zur Entscheidung vorgelegt. Erst nach einem positiven Bescheid des Bundes kann das KVR weitere Schritte in Richtung MUC-Kennzeichen einleiten. Die technische Umsetzung wird dann noch einige Monate dauern. Das KVR wird informieren, sobald der Umsetzungstermin feststeht.