Trotz oder grade im Angesicht der Krisen – Maßnahmen zur Inklusion stärken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 07.11.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, dem Stadtrat die folgenden zum Eckdatenbeschluss vom 27.7.2022 angemeldeten Beschlüsse vorzulegen und zur Abstimmung zu stellen:
- „Prekäre Übergänge auf Grund von Coronafolgen vermeiden – Einzelfallhilfe für junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in der BBJH (Punkt 234)
- Umsetzung des Personalschlüssels für Betreuung besonders hilfsbedürftiger Personen im NQ Kastelburgstraße (Punkt 330)
- Festveranstaltung 50 Jahre Behindertenbeirat und 10 Jahre Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK (Punkt 104)
- Inklusive Förder- und Betreuungsangebote an Schulen nach § 35a SGB VIII und §§ SGB 11, 13 (Punkt 211)“
Zu Ihrem Antrag vom 7.11.2022 teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch die Behandlung der genannten Beschlussvorlagen im Stadtrat entsprochen wurde:
Prekäre Übergänge auf Grund von Coronafolgen vermeiden – Einzelfallhilfe für junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in der BBJH (Punkt 234)
Mit dem Änderungsantrag in der Vollversammlung vom 19.1.2022 zur Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 04762 wurde das Sozialreferat beauftragt, das Projekt der Einzelfallhilfen für junge Menschen in der Berufsbezogenen Jugendhilfe (BBJH) mit psychischen Beeinträchtigungen zu verstetigen. Dazu wurden dem Stadtjugendamt dauerhafte Mittel i.H.v. 122.300 Euro zur Verfügung gestellt. Mit Beschluss zur Zuschussnehmerdatei 2023 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Stadtjugendamtes im Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 6.12.2022 und in der Vollversammlung am 21.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20–26/V 07846) wurde zusätzlich über Umschichtungen ein Mehrbedarf ab 2023 i.H.v. insgesamt 13.930 Euro dauerhaft zur Verfügung gestellt und somit die Gesamtsumme i.H.v. 136.230 Euro unter den Projekten der BBJH platzzahlbezogen oder pauschaliert aufgeteilt.
Umsetzung des Personalschlüssels für Betreuung besonders hilfsbedürftiger Personen im NQ Kastelburgstraße (Punkt 330):
Zur Unterstützung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen kann hinsichtlich des Projekts „Betreuung im städtischen Notquartier Kastelburgstraße“ folgendes mitgeteilt werden:
In diesem Projekt finden neben wohnungslosen, alleinstehenden Personen und Paaren auch vulnerable Personen mit erhöhtem Pflegebedarf vorübergehend eine Unterkunft. Die Vermittlung erfolgt über die Landeshauptstadt München. Am 29.7.2015 wurde mit Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03398 in der Vollversammlung beschlossen, gezielt notwendige und speziell bedarfsgerechte Plätze für hilfebedürftige Personen im städtischen Wohnungslosensystem mit einem Betreuungsschlüssel von 1:15 einzurichten. Der oben genannte Beschluss wurde für die Einrichtung Notquartier Kastelburgstraße bislang nicht umgesetzt.
Deshalb wurde im Rahmen des haushaltstechnischen Ansatzes bzw. des im Dezember 2022 durch den Münchner Stadtrat zu verabschiedenden ZND-Beschlusses 2023 beantragt, anstatt des Betreuungsschlüssels von 1:15 zur Aufstockung des Sozialdienstes eine Stelle für eine examinierte Pflegefachkraft mit berufsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten aus dem Pflegebereich, anteilig mit Personalkosten in Höhe von 50.000 Euro, zu gewähren.
Diese Mittel sollen bereitgestellt werden, um die besonderen Hilfebedarfe dieser stark pflegebedürftigen Personen adäquat abdecken zu können. Zudem wurde beantragt, für das vorgenannte Projekt im Rahmen des Haushaltsansatzes 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 122.749 Euro bereitzustellen.
Mit den oben genannten Mitteln ist es möglich, diesen vulnerablen Menschen mit erhöhtem Unterstützungs- und Betreuungsbedarf die entsprechende Hilfe angemessen und umfangreich anbieten zu können.
Festveranstaltung 50 Jahre Behindertenbeirat und 10 Jahre Koordinie- rungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK (Punkt 104):
Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München wurde im Jahr 1973 gegründet und vom Stadtrat beauftragt, die Interessen von Menschen mit Behinderungen in München zu vertreten sowie den Stadtrat und die Stadtverwaltung zu beraten. Im Jahr 2023 besteht er somit seit 50 Jahren. Er umfasst aktuell 148 aktive Mitglieder und 54 Mitgliedsorganisationen.Im Jahr 2013 verabschiedete der Münchner Stadtrat den ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und beschloss gleichzeitig, das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ins Leben zu rufen. Seitdem heißt es in der Landeshauptstadt „München wird inklusiv“. Das Koordinierungsbüro begleitet und koordiniert die Aktivitäten der Landeshauptstadt München vor allem durch Aktionspläne, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Mittelbereitstellung. Derzeit entsteht das Konzept für den 3. Aktionsplan.
Zur Honorierung der Aufgabenerfüllung hat am 5.7.2023 eine gemeinsame Festveranstaltung beider Jubilare stattgefunden.
Ziel der Festveranstaltung war es, sowohl einen Blick zurück auf die Erfolge zu werfen wie auch in die Zukunft. Die Festveranstaltung richtete sich sowohl an die vielen ehrenamtlichen Mitglieder sowie auch an Politik und Kooperationspartner*innen.
Die Kosten in Höhe von 45.000 Euro beim Produkt 40111270 setzen sich wie folgt zusammen:
- Mietkosten, technisches Equipment (FM-Anlage, ggf. Videoaufzeichnung),
- Catering incl. Servicepersonal für rund 320 Personen,
- DJ (musikalische Umrahmung),
- Referent*innen, Honorare, Reisekosten,
- Gebärdensprachdolmetschung, Leichte Sprache und Schriftdolmetschung,
- Grafische Gestaltung Flyer o.ä. incl. Druck,
- GEMA Gebühren,
- Sanitätsdienst,
- zusätzliches Servicepersonal/Assistenzen im Saal.
Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z.B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden.
Die Festveranstaltung richtete sich sowohl an die vielen ehrenamtlichen Mitglieder sowie auch an Politik und Kooperationspartner*innen. Ihr Einsatz und ihre Unterstützung wurden mit dieser Festveranstaltung zum einen öffentlich honoriert, zum anderen gab es nach dem gemeinsamen Essen auch Raum für Gespräche, Austausch und Netzwerkarbeit für die Zusammenarbeit bei künftigen Vorhaben unter den Gästen.Die Übernahme der Kosten erfolgt aus dem laufenden Budget des Amtes für Soziale Sicherung.
Inklusive Förder- und Betreuungsangebote an Schulen nach § 35a SGB VIII und §§ SGB 11, 13 (Punkt 211)
Mit der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07992 Modellprojekt „Inklusive Förder- und Betreuungsangebote an Schulen nach § 35a SGB VIII und §§ 11, 13 SGB VIII“ – Entfristung 1 VZÄ stimmten der Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 6.12.2022 sowie die Vollversammlung des Stadtrats am 21.12.2022 einstimmig der Vorlage zu.
Ich hoffe, auf Ihre Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.