Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) verschickt derzeit die knapp eine Million Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bezirkswahl, die am 8. Oktober stattfindet. Bei einem Teil der bereits versandten Wahlbenachrichtigungen für den Stimmkreis 109 München-Mitte ist die Bezeichnung des Stimmkreises nicht vollständig korrekt, was jedoch keinerlei Auswirkungen auf deren Gültigkeit hat. Das KVR hat den Versand der Unterlagen zum betroffenen Stimmkreis sofort gestoppt und die Bezeichnung korrigiert.
Bei den betroffenen Wahlbenachrichtigungen wurde statt 109 München-Mitte versehentlich 109 München-Harlaching aufgedruckt. Alle weiteren Angaben auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung sind korrekt (insbesondere der zuständige Wahlraum, die Stimmbezirks- und Stimmkreisnummer, die Wählerverzeichnis-Nummer). Mit der Wahlbenachrichtigung kann sowohl die Briefwahl beantragt als auch vor Ort im Wahlraum abgestimmt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist also gültig. Deshalb wird das KVR den etwa 48.000 betroffenen Personen auch keine neue Wahlbenachrichtigung zusenden, sondern nur in einem Schreiben darauf hinweisen, dass die nicht korrekte Bezeichnung unerheblich ist. Bereits bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018 kam es in diesem Stimmkreis zu dieser Falschbezeichnung. Der Sachverhalt wurde vor fünf Jahren zwar für die damalige Wahl behoben, nicht jedoch die Ursache für die zum Teil fehlerhafte Bezeichnung des Stimmkreises. Die Ursache ist nun korrigiert. Maßnahmen für die Zukunft wurden getroffen. Das KVR bittet, dieses Versehen zu entschuldigen.
Alle Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl gibt es unter muenchen.de/landtagswahl. Das Service-Telefon des Wahlamtes ist unter 233-96233 erreichbar.