Werden Anträge und Anfragen verschiedener Fraktionen unterschiedlich behandelt?
Anfrage Stadtrat Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.7.2023
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
„Für die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen gelten für die Verwaltung verbindliche Fristen. Allerdings entsteht zunehmend der Eindruck, dass Anträge und Anfragen je nach Fraktion in unterschiedlicher Geschwindigkeit bearbeitet werden.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
1. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis Anfragen tatsächlich beantwortet werden?
Bitte aufgeschlüsselt nach Referat und Fraktion im Stadtrat.
2. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis Anträge tatsächlich beantwortet werden?
Bitte aufgeschlüsselt nach Referat und Fraktion im Stadtrat.“
Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass seit Beginn der Amtsperiode am 1.5.2020 insgesamt 3.269 Anträge und Anfragen gestellt wurden, davon 2.518 Anträge und 751 Anfragen (Stand 27.7.2023).
Die geschäftsordnungsgemäße Bearbeitungsfrist beträgt bei Anträgen 6 Monate, bei Anfragen 6 Wochen. Im Jahr 2022 wurde diese Frist aufgrund der Belastungen der Referate wegen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs auf 9 Monate für Anträge und 12 Wochen für Anfragen verlängert. Seit 1.1.2023 gelten wieder die alten Bearbeitungsfristen.
Eine Auswertung von 3.269 Anträgen und Anfragen, mit 4 verschiedenen Bearbeitungsfristen und 14 Referaten ist jedoch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Darüber hinaus ist eine Auswertung gefiltert nach Fraktionen ohnehin nicht möglich, da im RIS zwar nach dem*der Antragsteller*in gefiltert werden kann, allerdings werden von den Fraktionsgeschäftsstellen, die die Anträge ins RIS einstellen, hier sehr häufig nur die Namen der Stadtratsmitglieder eingetragen, nicht aber die Fraktion. Es müsste daher für eine Auswertung in jeden einzelnen Antrag bzw. Anfrage manuell die Fraktionszugehörigkeit eingepflegt werden, was bei über 3000 Anträgen und Anfragen einen weiteren unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde.
Wie ich jedoch bereits in der Antwort auf den Antrag Nr. 20-26/A 03415 von Frau StRin Beatrix Burkhardt und Herrn StR Hans-Peter Mehling vom 6.12.2022 ausgeführt habe, bearbeiten die Referate die ihnen zugewiese-nen Anträge und Anfragen in eigener Zuständigkeit und im Rahmen ihrer personellen Ressourcen. Das Direktorium überwacht hier lediglich die Anträge und Anfragen, bei denen die Frist bereits abgelaufen ist und auch keine Fristverlängerung vorliegt. Ich möchte auch für Ihre Anfrage nochmals betonen, dass es seitens der Stadtspitze weder jetzt noch künftig Aufträge an die Verwaltung gab oder geben wird, Anträge oder Anfragen einzelner Fraktionen vorrangig zu bearbeiten.
Das Direktorium hat bei der Beantwortung des o.g. Antrags dennoch die im Jahr 2022 gestellten Anträge und Anfragen und den Bearbeitungsstand der drei großen Fraktionen zum Stand 16.12.2022 ausgewertet. Die Ergebnisse kann ich Ihnen in den unten stehenden Tabellen nochmals darlegen. Bei den Anträgen ist zu beachten, dass die Bearbeitungsfrist beim überwiegenden Teil der Anträge zu dem Zeitpunkt am 16.12.2022 noch nicht abgelaufen war.
In dem Antrag wurden die bearbeiteten Anfragen und Anträge der Fraktion CSU mit FREIE WÄHLER mit denen der Fraktionen Die Grünen/RL und SPD/Volt miteinander verglichen. Aus den Tabellen ergab sich, dass der Bearbeitungsstand für die Anträge bei der Fraktion CSU/FW zu dem benannten Zeitpunkt um 5 Prozent über dem Stand der Fraktionen Die Grünen/RL und SPD/Volt lag. Eine Bevorzugung bzw. Benachteiligung von Fraktionenwar nicht erkennbar. Bei den Anfragen war eine Auswertung nicht möglich, da die Fraktion CSU mit FREIE WÄHLER 111 Anfragen gestellt hatte, die Fraktionen Die Grünen/RL und SPD/Volt insgesamt nur 3.