Tradition verpflichtet! Historisches Bierfest am Marienplatz
Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 12.9.2022
Antwort Clemens Baumgärtner Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Preisgestaltung für Lebensmittel fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der betroffenen Unternehmen. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir deshalb, Ihren Antrag mit Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag „Tradition verpflichtet! Historisches Bierfest am Marienplatz“ regen Sie die Etablierung einer neuen Veranstaltung im Frühsommer eines jeden Jahres an, die dem Gedenken an die sogenannten bayerischen Bierrevolutionen von 1844 und 1848 gewidmet sein soll. Zu Ihrem Vorschlag kann ich ausführen, wie folgt.
Die Aufgabe, ein Bierfest durchzuführen und den dabei erhobenen Bierpreis festzulegen, ist grundsätzlich Angelegenheit der beteiligten Brauereien. Es ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, hierbei regulierend einzugreifen. Entsprechende Bemühungen, die schon allein aufgrund des Mangels an entsprechenden Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung weder personell noch finanziell zu leisten wären, beispielsweise durch eine Bezuschussung des Bierpreises aus dem Stadthaushalt, würden von Seiten der betroffenen Unternehmen, wenn nicht mit einem Aufruhr, so doch mit einer juristisch haltbaren Ablehnung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen beantwortet werden.
Der vorgeschlagene Zeitraum Anfang bis Mitte Mai mag einen historischen Bezug darstellen, doch findet jährlich in mittlerweile guter Tradition zur fast gleichen Zeit das Münchner Frühlingsfest auf der Theresienwiese statt. Es wird veranstaltet von der VMS – Veranstaltungsgesellschaft der Münchner Schausteller GmbH. Ein thematisch korrespondierendes, wirtschaftlich jedoch durch einen gering gehaltenen Bierpreis konkurrierendes Münchner Bierfest könnte zu einer wirtschaftlichen Schieflage für das Frühlingsfest führen. Hier ist es für die Stadt als möglicher Veranstalterin angeraten, Neutralität gegenüber der Preisgestaltung sämtlicher Beschicker zu wahren.Ein Fest zum Gedenken zweier Bierrevolutionen erscheint zudem in der damit transportierten Botschaft weder der Landeshauptstadt als Veranstalterin noch den Zeitläuften gegenüber als angemessen. Revolutionen gehen naturgemäß nicht von der Verwaltung oder der „Obrigkeit“ aus. Beide genannten Münchner Bierrevolutionen, die treffender als Revolten zu bezeichnen sind, können als gescheitert bewertet werden, geht man von der heute als Maßstab geltenden Prämisse nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns aus. Die damals ausgelösten Regulierungen des Bierpreises waren von vorübergehender Wirkung. Zu Lasten von Unternehmen und der Stadtgesellschaft wirkte überdies das mit den Revolten verbundene Randalieren und Marodieren in der Münchner Innenstadt. Tausende Münchner Einwohner gingen auf die Straße, stürmten Brauereien, verwüsteten Gasthäuser und verursachten erheblichen Schaden an öffentlichem und privatem Eigentum.
München veranstaltet seit über 200 Jahren mit dem Oktoberfest das berühmteste Volksfest der Welt. Es steht für Begegnung, Gemeinschaft, gemeinsames Feiern und Erleben, für Freiheit und Lebensfreude, Freundlichkeit, Leichtigkeit und Unbeschwertheit, für Verbundenheit und Euphorie. Im Feiern sind beim Münchner Oktoberfest alle Menschen gleich, ungeachtet von Gruppen, Schichten oder Herkunft. An der Reaktion auf die jährliche Bekanntgabe der aktuellen Bier- und Getränkepreise auf dem Oktoberfest kann das Potenzial für eine neue Bierrevolte in München abgelesen werden. Eine Auswertung von Presseartikeln der letzten Jahre zu diesem Thema hat ergeben, dass die Zeit für eine neue Bierrevolution in München noch nicht reif ist.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag damit zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.