Anfrage zur Bekanntgabe im Sozialausschuss am 22.6.2023 „Rechtsfähige Heiliggeistspital-Stiftung München Forst Kasten, Vorhaben Kiesabbau, Einvernehmliche Auflösung des Pachtverhältnisses“
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 22.6.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Ein Teil Ihrer Anfrage vom 22.6.2023 wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Sozialausschusses am 20.7.2023 behandelt. Im Folgenden erfolgt die Beantwortung der Fragen aus dem öffentlichen Teil.
Zu Ihrer Anfrage vom 22.6.2023 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage:
Was war der genaue Grund für die plötzliche („einvernehmliche“) Auflösung des Pachtvertrags?
Antwort:
Das Pachtverhältnis wurde einvernehmlich mittels Aufhebungsvertrag zum 25.5.2023 beendet. Gründe für die Beendigung sind geänderte Rahmenbedingungen, die dazu geführt haben, dass die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Kiesabbauprojektes in Frage steht. Eine Fortführung des Vertrages war daher für beide Parteien nicht mehr sinnvoll.
In dem Aufhebungsvertrag mit der Kiesabbaufirma ist eine Stillhalteklausel enthalten, so dass keine weiterführenden Ausführungen dazu gemacht werden dürfen.
Frage:
Gab es irgendwelche Stellungnahmen oder Maßnahmen von Seiten der Regierung von Oberbayern, die zu diesem Gesinnungswandel geführt haben?
Antwort:
Nein, es gab keine Stellungnahme oder Maßnahme der Regierung von Oberbayern, die zur einvernehmlichen Vertragsaufhebung geführt hat. Die Regierung von Oberbayern wurde jedoch über die einvernehmliche Vertragsaufhebung informiert und hat ihr Einverständnis dazu erklärt.
Frage:
Wie soll die Heiliggeistspital Stiftung künftig ihren Stiftungszweck erfüllen? Gibt es schon konkrete Pläne oder gar Ausschreibungen und/oder Verhandlungen? Wird die Errichtung eines Friedwaldes in diesem Kontext mit geprüft (vgl. unser StR Antrag vom 15.6.2021 20-26/A 01554)?
Antwort:
Zur Sicherstellung der künftigen Erfüllung des Stiftungszwecks der Heiliggeistspital-Stiftung: Die bestehenden vertraglichen Beziehungen zwischen der Stiftung und der MÜNCHENSTIFT GmbH stellen den laufenden Betrieb für die nächsten Jahre sicher. Wie eine auf längere Sicht wieder anstehende Sanierung finanziert werden kann, muss zu gegebenem Zeitpunkt gemeinsam mit Stiftung, Altenheimträger und Landeshauptstadt eruiert werden.
Es gibt derzeit keine konkreten Pläne, Ausschreibungen oder Verhandlungen.
Konkrete Überlegungen zum Thema Friedwald gibt es derzeit nicht. Auf die Ausführungen im Beschluss des Sozialausschusses vom 11.11.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03811) wird verwiesen.
Frage:
Was passiert jetzt vor Ort? Werden die ausgegrabenen Flächen einfach wieder zugeschüttet, neue Bäume gepflanzt oder gibt es andere Pläne?
Antwort:
Die Pächterfirma hat an dem Wald während der Vertragslaufzeit keine Veränderungen vorgenommen, so dass insoweit keine Maßnahmen notwendig sind.
Frage:
Bedeutet diese Entwicklung das endgültige Aus für jeglichen Kiesabbau im Forst Kasten auf (städtischem) Stiftungsgrund?
Antwort:
Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kommen weitere Planungen zu einem Kiesabbau nicht in Betracht, eine erneute Ausschreibung wird nicht erfolgen.
Sollten sich die Rahmenbedingungen in Zukunft irgendwann ändern, obliegt die Entscheidung zur erneuten Aufnahme von Planungen zu einem Kiesabbau wiederum dem Stadtrat als Organ der Stiftung.
Frage:
Welche Konsequenzen/Lehren zieht das Sozialreferat für das künftige Vorgehen im Bereich „Wirtschaftlichkeit seiner Stiftungen“ vs. „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“?
Antwort:
Die gesetzlichen Vorgaben zur Vermögensverwaltung von Stiftungen bestehen unverändert. Selbstverständlich werden bei den Entscheidungen im Rahmen der Vermögensverwaltung die unterschiedlichen Interessen und Aspekte sorgfältig abgewogen.