Grüner Parteifilz an der Isar? Es stellen sich weitere Fragen!
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Hans Hammer, Dr.
Evelyne Menges, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss
(Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.2.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrer Anfrage vom 3.2.2023 beziehen Sie sich auf unser Antwortschreiben vom 18.1.2023 zu einer am 10.7.2022 stattgefundenen Demonstration der Initiatoren Isarlust e.V. und die urbanauten. Darin erkundigten Sie sich u.a. nach einer etwaigen Sperrung der Corneliusbrücke für einen Pop-up Fuß- und Radweg. Bezüglich unserer Antwort stellen Sie nun weitere Fragen.
Frage 1:
Das Mobilitätsreferat führt aus: „Es liegen keine konkreten Pläne für einen Umbau oder eine Sperrung der Corneliusbrücke vor.“ Ist dann die o.g. Aussage des Isarlust e.V. eine falsche Darstellung? Hat die zweite Bürgermeisterin auf der Podiumsdiskussion oder danach klargestellt, dass es keinerlei Umbaupläne der Landeshauptstadt München für die Corneliusbrücke gibt? Falls nein – warum nicht?
Antwort:
Uns liegen zu dieser Frage keine weiteren Informationen vor. Es gibt im Mobilitätsreferat keine Umbaupläne zur Corneliusbrücke. Die zweite Bürgermeisterin Frau Habenschaden hat an der genannten Podiumsdiskussion nicht teilgenommen.
Frage 2:
Dem Verein Isarlust e.V. sind laut Mobilitätsreferat in den Jahren 2018- 2022 Zuschüsse in Höhe 163.284,10 Euro gewährt worden. Könnten die Zuschüsse bitte nach Jahr, Höhe und Bezirksausschuss aufgeschlüsselt werden?
Antwort:
Das Direktorium der Landeshauptstadt München konnte uns auf Anfrage folgende Informationen bereitstellen. Dem Verein Isarlust e.V. sind in den Jahren 2018 bis 2022 Zuschüsse in Höhe von 169.865,04 Euro gewährt worden. Die Differenz zu dem ursprünglich gemeldeten Betrag in Höhe von 163.284,10 Euro resultiert aus der Berücksichtigung des Zeitraumes25.8.2022 bis 31.12.2022, der seit der damaligen Meldung vergangen ist. Folgend die Aufschlüsselung nach Jahr, Höhe und Bezirksausschuss. Im Jahr 2019 wurden keine Zuschüsse gewährt.

Frage 3:
Laut Mobilitätsreferat können „für die von den urbanauten GbR genutzten städt. Grünanlagen, dem Vater-Rhein-Brunnen und der Bastion an der Corneliusbrücke keine Nutzungsgebühren erhoben werden, da dafür kein Gebührentatbestand nach der Grünanlagengebührensatzung vorliegt.“ Außerhalb spezieller Grünanlagen im Westpark etc. könnten „im Übrigen für Festzelte, Fahrgeschäfte etc. und Wanderzirkusse, sowie kommerzielle befristete Marktveranstaltungen“ Nutzungsgebühren erhoben werden. Hier drängt sich der hochgradige Verdacht einer Schlupflochnutzung durch die urbanauten GbR auf, der ungerecht gegenüber anderen Nutzern erscheint, die Gebühren entrichten müssen. Gibt es in München einen anderen vergleichbaren Fall einer kommerziellen Nutzung von öffentlichem Grund ohne Gebührenveranlagung? Wie müsste man auf städtischer Ebene weiter vorgehen, um Gebühren von der urbanauten GbR verlangen zu können?
Antwort:
Für die Beantwortung der Frage haben wir das Kreisverwaltungsreferat um Rückmeldung gebeten. Das Veranstaltungsbüro des Kreisverwaltungsreferates bearbeitet pro Jahr über 400 Veranstaltungen in Grünanlagen. Die Nutzungen auf öffentlichem Grund ohne Festsetzung von Nutzungsgebühren lassen sich nicht beziffern. Es kann jedoch ausgeschlossen werden, dass nur bei Veranstaltungen der urbanauten GbR keine Gebühren für die Nutzung von Grünanlagen fällig geworden sind.Der Stadtrat hat nun in der Vollversammlung am 26. April 2023 eine Änderung der Grünanlagengebührensatzung beschlossen, mit der künftig eine Gebührenerhebung in den städtischen Grünanlagen für alle Veranstaltungsformate bzw. Veranstaltungsorte ermöglicht wird, vgl. Sitzungsvorlage des Baureferates Nr. 20-26/V 09249.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.