Westenriederstraße wird am Viktualienmarkt zur Fußgängerzone
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Rathaus Umschau 171 / 2023, veröffentlicht am 07.09.2023
Wie vom zuständigen Bezirksausschuss 1 im Juli 2023 beschlossen, wird die Westenriederstraße zwischen Radlsteg und Frauenstraße ab Montag, 18. September, dauerhaft zur Fußgängerzone. So sollen – im Rahmen der Gesamtkonzeption der „Altstadt für alle“ – mehr Bewegungsflächen für zu Fuß Gehende geschaffen werden. Durch den Wegfall des Durchgangsverkehrs wird aber nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern vor allem auch die Sicherheit von Fußgänger*innen erhöht. Gerade in der Westenriederstraße, direkt am Viktualienmarkt, ist die Anzahl an Fußgänger*innen und damit der Bedarf für mehr Sicherheit sehr hoch. Bereits in den Jahren 2020 und 2021 wurde in der Westenriederstraße im Rahmen der „Sommerstraßen“ ein temporärer verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet und mit Pflanztrögen und Stühlen ausgestattet. Die Rückmeldungen der Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Gastronom*innen waren sehr positiv. Von der gesteigerten Aufenthaltsqualität profitierten sowohl Anlieger*innen aus der Nachbarschaft als auch Kund*innen und Gäste, die den gewonnenen Raum für Spiel, Erholung oder als Treffpunkt nutzen. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde der verkehrsberuhigte Bereich nach Beendigung der Sommerstraße 2021 zunächst als Verkehrsversuch verstetigt und die Pflanzgefäße vor Ort belassen. Um eine nachhaltige Verkehrsberuhigung zu erreichen, wird die Fußgängerzone nun dauerhaft eingerichtet. Am Montag, 18. September, werden die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt. Die bauliche Umsetzung der neuen Fußgängerzone erfolgt in enger Abstimmung mit der Sanierung des Viktualienmarkts in den kommenden Jahren.
Mit der Einrichtung der Fußgängerzone darf die Westenriederstraße zwischen Frauenstraße und Radlsteg nur noch von Fußgänger*innen benutzt werden. Ausnahmen gibt es für den Lieferverkehr, Radfahrende und Anwohner*innen: Erforderlicher An- und Ablieferverkehr ist für Fahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht von Sonntag, 22.30 Uhr, bis Samstag, 12.45 Uhr sowie täglich von 22.30 Uhr bis 12.45 Uhr erlaubt; an Feiertagen darf vormittags nicht geliefert werden, sondern erst ab 22.30 Uhr. Der Lieferverkehr darf nur von der östlichen Seite (Westenriederstraße / Ecke Radlsteg) anfahren, das Einfahren in die Fußgängerzone von der Frauenstraße ist – auch während der Lieferzeiten – nicht erlaubt. Das Radfahren auf der abgesenkten Fahrbahn ist zu jeder Zeit in beide Fahrtrichtungen erlaubt, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger*innen haben immer Vorrang.
Anwohner*innen, die über einen Stellplatz auf Privatgrund verfügen oder einen Stellplatz gemietet haben, der über die neue Fußgängerzone in der Westenriederstraße angefahren wird, können für die Zufahrt zum und vom Anwesen eine Zufahrtserlaubnis beantragen. Diese erteilt das Münchner Kreisverwaltungsreferat, Informationen dazu gibt es unter https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-iii/1072173/.
Damit die Anwohnenden genügend Zeit haben, eine Zufahrtserlaubnis zu beantragen, gilt eine Übergangszeit von drei Wochen nach Einrichtung der Fußgängerzone. In dieser Zeit werden noch keine Bußgeldbescheide ausgestellt. Jedoch sind Polizei und Kommunale Verkehrsüberwachung zu Beginn verstärkt vor Ort und weisen auf die neue Verkehrsregelung hin.