Offenlegen von Zuständigkeiten bzgl. 2. Stammstrecke und anderen
Tiefbauprojekten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 27.6.2023
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Stadtratsantrag vom 27.6.2023 haben Sie beantragt, dass der Oberbürgermeister den Stadtrat über die Zuständigkeitsverteilung der Stadtverwaltung beim Bau der 2. Stammstrecke und der U9 und über den jeweiligen Sachstand informiert.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dem Stadtrat in letzter Zeit – zuletzt im April 2023 – in diversen Beschlussvorlagen die Zuständigkeiten und Sachstände bei der 2. Stammstrecke und der U9 ausführlich dargestellt (siehe unten).
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Weg zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
1. Zuständigkeit Bau und Sachstand 2. Stammstrecke, nächtliche Bauarbeiten
Das Gesamtprojekt 2. Stammstrecke dient der Entlastung der bestehenden S-Bahn-Stammstrecke und umfasst den Neubau einer S-Bahnstrecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring. Des Weiteren umfasst das Gesamtprojekt den Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und Ostbahnhof sowie am Leuchtenbergring. Das Gesamtbauvorhaben beinhaltet drei neue unterirdische Haltepunkte am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof (tief) in der Friedenstraße sowie den Umbau bzw. die Erweiterung der Stationen Laim und Leuchtenbergring.
Für alle drei Planfeststellungabschnitte (PFA 1 – Laim bis Karlsplatz mit Haltepunkt Haupt-bahnhof, PFA 2 – Karlsplatz bis Isar mit Haltepunkt Marienhof und PFA 3neu – Isar bis Leuchtenbergring mit Haltepunkt Ostbahnhof unter dem Orleansplatz) besteht Baurecht. Für den Ostabschnitt ist jedoch von Seiten der DB Netz AG eine Umplanung mit Verlegung der Station Ostbahnhof in den Bereich Friedenstraße vorgesehen. Hierfür steht der Planfeststellungsbeschluss für den PFA 3 Ost jedoch noch aus.
Für den Bau der 2. Stammstrecke ist die DB Netz AG als Vorhabenträgerin zuständig. Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt, das die für den Bau notwendigen Planfeststellungsbeschlüsse erlässt. Die Landeshauptstadt München ist nicht Projektbeteiligte der 2. Stammstrecke. Im Rahmen der mit der 2. Stammstrecke in Zusammenhang stehenden Real-sierung der Umweltverbundröhre Laim beteiligt sich die Landeshauptstadt München jedoch auf Basis des Eisenbahnkreuzungsgesetzes finanziell mit 90 Prozent der anfallenden Kosten. Darüber hinaus bringt sie 113,7 Mio. Euro (Anteil aus Flughafendarlehen) in die Finanzierung der 2. Stammstrecke ein. Eine weitere finanzielle Beteiligung ist nicht vorgesehen. Planfeststellungsbeschlüsse haben Konzentrationswirkung. Sie beinhalten im Einzelfall auch die Erlaubnisse für eventuelle nächtliche Bauarbeiten. Für Rückfragen steht den betroffenen Anwohner*innen ein von der DB Netz AG eingesetzter Immissionsschutzbeauftragter zur Verfügung.
Zum aktuellen Sachstand zur 2. Stammstrecke ist weiter auf den Beschluss der Vollversammlung vom 26.4.2023 „2. Stammstrecke – neuer Termin- und Kostenplan, weiteres Vorgehen (Vorlage Nr. 20-26/V 08894) zu verweisen. Des Weiteren wurde der Sachstand im Beschluss der
Vollversammlung vom 27.7.2022 „2. Stammstrecke München – Aktuelle Entwicklungen, Verzögerungen und Kostensteigerungen“ (Vorlage Nr. 20-26/V 07054) und im Beschluss der Vollversammlung vom 15.12.2021 „2. Stammstrecke München – Planfeststellungsabschnitt 3 Ost – Bereich westliches Isarufer bis östlich Leuchtenbergring“ (Vorlage- Nr. 20-26/V 05116) dargestellt.
2. Zuständigkeit Bau und Sachstand U9
Soweit die Kosten des Vorhaltebauwerks U9 bzw. die künftige Linie U9 angesprochen werden, ist auf den Beschluss der Vollversammlung vom 30.11.2022 „Vorhaltemaßnahme (VHM) für die U9 Entlastungsspange“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 08143) zu verweisen, in dem neben dem aktuellen Sachstand auch die Fördermöglichkeiten sowie die Kosten und Risiken dargestellt sind. In der Vorlage wurde dargelegt, dass die Stadtwerke München GmbH durch das Baureferat beauftragt wurde, im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt München, im Rahmen der baulichen Umsetzung der VHM die notwendigen Aufgaben der Landeshauptstadt München in enger Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat, dem Baureferat sowie dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und der DB Netz AG wahrzunehmen.
Darüber hinaus wurden im Beschluss das Baureferat und die Stadtwerke München GmbH gebeten, gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat und der Stadtkämmerei auf Grundlage der gemeinsamen Erklärung sowie des vorliegenden Stadtratsbeschlusses die Verhandlungen über die Entwürfe der Planungsvereinbarung, Ausführungsvereinbarung, Finanzierungs- und Realisierungsvereinbarung sowie der Vereinbarung über die Finanzierung der Zusammenhangsmaßnahmen mit der DB und dem Freistaat Bayern fortzuführen.Die endverhandelten Verträge werden dem Stadtrat in einem gesonderten Beschluss zur Genehmigung vorgelegt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.