Umgehende Reinigung der Laimer Unterführung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer und Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.7.2023
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 27.7.2023 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, die Laimer Unterführung umgehend zu reinigen und zu überprüfen, ob der Reinigungsrhythmus an dieser Stelle zukünftig erhöht werden muss.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.7.2023 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit: Die regelmäßige Reinigung der Laimer Fußgängerröhre erfolgt durch eine vom Baureferat beauftragten Reinigungsfirma.
Der Vertrag beinhaltet auch eine tägliche Leerung (einschließlich Sonntag) der insgesamt 10 Abfallbehälter und das tägliche Aufsammeln von Grobmüll. Außerdem wird die Röhre dreimal wöchentlich mit einer Kehrmaschine gekehrt.
Der intensive und sehr unangenehme Geruch der vergangenen Wochen war auf eine unerlaubte Einleitung von Abwasser in eine Entwässerungsrinne am Südende der Fußgängerröhre zurückzuführen. Diese wurde umgehend abgestellt und für die Zukunft untersagt. Zudem wurde das entsprechende Gerinne gereinigt, so dass hiervon keine weitere Geruchsbelästigung mehr ausgeht.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.