Weltstadt mit Herz – Herz für Familien 15: Ein günstiges Kinderessen und Getränk in der Gastronomie!
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 18.11.2022
Antwort Referent für Arbeit und Wirtschaft Clemens Baumgärtner:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag vom 18.11.2022 zum Thema „Weltstadt mit Herz - Herz für Familien 15; Ein günstiges Kinderessen und Getränk in der Gastronomie“, bitten Sie die Landeshauptstadt auf den Hotel- und Gaststättenverband zuzugehen und dafür zu werben, dass in den gastronomischen Betrieben ein günstiges Kinderessen sowie ein günstiges Kindergetränk angeboten werden.
Ihrem Auftrag entsprechend habe ich den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, DEHOGA Bayern e.V um eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag gebeten. Die Antwort der Kreisgeschäftsführung der DEHOGA Bayern e.V. lautet:
Unsere Mitglieder haben die Bedürfnisse und Wünsche, auch der kleinen Gäste, stets im Fokus. Die Gastronomen waren und sind schon immer kinderfreundlich. Schlussendlich bestimmen oft die Kinder, wo Familien zum Essen hingehen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit bietet jeder Gastronom eine gute und auch gesunde Auswahl an Kinderessen in der Menükarte an oder der Gast kann für das Kind eine kleine Portion aus der Karte bestellen. Auch zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung bieten viele Gastronomen die Speisen in kleinen und großen Portionen an. Damit ist eine gute Auswahl für die Kinder gegeben. Zu berücksichtigen sind bei den Kosten auch Bio-Produkte, regionale und saisonale Produkte, sowie die steigenden Einkaufspreise von Lebensmitteln. Eine Preisobergrenze für Kinderessen kann daher aufgrund der unterschiedlichen Gästewünsche und der Preisschwankungen nicht definiert werden.
Ich darf mich für Ihren sinnvollen Vorschlag bedanken und hoffe, dass die Ausführungen, wenn sie auch nicht genau Ihrem Antrag entsprechen, Ihrer Intention im Grundsatz entsprechen und der Antrag als erledigt gelten darf.